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am 15.12.2019 16:27
Hallo,
ich habe einen 3P Bundle Vertrag aus dem Jahr 2016 mit Internet, Phone & TV Komfort HD Kabel 32 und TV Vielfalt HD Kabel.
Nachdem ich die Sender, welche ich über TV Vielfalt HD Kabel empfange so gut wie nie benötige, wollte ich dies kündigen. Nach Auskunft der Hotline wurde mir gesagt, dass hierfür eine kurze schriftliche Kündigung erforderlich sei. Auch auf der Rechnung wird angeführt, dass hierfür lediglich eine Kündigungsfrist von 28 Tage bestehe.
Daher habe ich TV Vielfalt HD Kabel nun auch gekündigt.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass eine einzelne Kündigung nicht möglich sei. Falls ich dies kündigen wollte, müsste ich das Gesamtpaket kündigen.
Nachdem ich eigentlich mit Telefon/Internet/TV zufrieden bin, würde ich das jedoch nur ungern tun. Gibt es hier eine Möglichkeit, dies zu behalten und TV Vielfalt HD Kabel "loszuwerden"?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.12.2019 14:01
Hallo Karin_,
eine Teilkündigung ist bei den 3P Kombi-Paketen nicht möglich.
Wenn Du mir eine PN sendest, prüfe ich gern eine passende Alternative für Dich.
Ich benötige bitte:
Gruß,
Jens
am 15.12.2019 16:55
Das muss aufgesplittet werden auf einzelne Verträge
am 15.12.2019 17:03
Danke,
aber kann das nicht intern erfolgen? So eine komplette Kündigung und abschließen eines neuen Vertrags ist doch für beide Seiten umständlich?
Was würde den der einzelne Vertrag kosten?
Danke
am 15.12.2019 21:40
@Karin_: Ich würd sagen, wart auf einen Mod der sich das mal ansieht.
Die alten 3P Bundleverträge haben so ihre Eigenheiten.
Allerdings, wenn auf der Rechnung/Auftragsbestätigung steht für TV Vielfalt HD nur 28 Tage Kündigungsfrist, dann sollte das auch so sein.
am 16.12.2019 14:01
Hallo Karin_,
eine Teilkündigung ist bei den 3P Kombi-Paketen nicht möglich.
Wenn Du mir eine PN sendest, prüfe ich gern eine passende Alternative für Dich.
Ich benötige bitte:
Gruß,
Jens
am 18.12.2019 12:20
Hallo Karin,
freut mich, dass ich Dir hier weiterhelfen konnte.
Da die Option Vielfalt HD hier nicht Bestandteil des Bundles ist, kann sie einzeln gekündigt werden.
Da Du den Beitrag als "gelöst" markiert hast, schließe ich hiermit ab.
Gruß,
Jens