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Lösung

Sonderkündigung: ist die Frist richtig ?
Anonym90049
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,

ich bin am 01.12.19 umgezogen in ein Haus, wo kein Unitymedia angeboten wird. Die Kündigung Bzw. Den Umzug habe ich am 07.11 gemeldet und auch eine Bestätigung erhalten, dass UM eine Meldebescheinigung benötigt. Die Bescheinigung konnte natürlich erst Anfang Dezember einreichen. Ausgerechnet wurde nun als Frist der 31.03.2020. 

Auf Nachfrage bekam ich die Antwort, dass die Frist 3 Monate ab Monatsende und mit Beginn meiner ersten Mitteilung, frühestens mit dem Tag meines Umzugs beträgt. 

Meine erste Mitteilung war doch im November und mein Umzug im Dezember und die Bescheinigung bekomm ich doch auch erst nach dem Umzug. Ich versteh einfach nicht wieso ich 4 Monate bezahlen soll? 

Kann mir das bitte jemand erklären oder ist es falsch berechnet? 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist folgendermaßen geregelt: sie beginnt nach dem tatsächlichen Umzug mit einer Frist von drei Monate zum Monatsende.
Theoretisch können es also tatsächlich mehr als drei Monate sein, wenn der Umzug nicht zum 1. des Monats erfolgt.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Provider in der neuen Wohnung nicht die gleiche Leistung wie in der alten anbieten kann.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

11 Antworten 11
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Ist nicht Falsch berechnet.



3 Monat Frühestens ab Umzugsdatum -> Wärst du am 30.11.2019 Umgezogen wäre es der 29.02.2020.


01.01.2020 - 1 Monat 01.02.2020 2 M. 01.03.2020 3 Monat zum Monats ende.

Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das sehe ich nicht so.
Maßgeblich ist die Meldung am neuen Ort und die wird immer zum Monatsersten gesetzt.
Irgendwo gibt es hier zu diesem Thema einen Artikel oder so. Leider komme ich mit diesem System nicht zurecht.

Oder frage doch einfach die Bundesnetzagentur.
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

Es ist so, wie es oben beschrieben ist - Natürlich kann der Mitarbeiter auf den einen Tag verzichten dann wäre die Frist bis zum 28.02.2020. Wenn es hart auf hart kommt liegt UM hier aber im Recht wenn der Kunde am 01. Umzieht sind es so gesehen sogar 4 Monate.


Wenn ich am 15. des Monats Umziehe, kann doch auf der Meldebescheinigung nicht der 1. des Monats stehen?


Plumper:

Das sehe ich nicht so.
Maßgeblich ist die Meldung am neuen Ort und die wird immer zum Monatsersten gesetzt.
Irgendwo gibt es hier zu diesem Thema einen Artikel oder so. Leider komme ich mit diesem System nicht zurecht.


Oder frage doch einfach die Bundesnetzagentur.


Gelöschter User
Nicht anwendbar
Anonym90049
Youngster
Youngster
Danke für die Hilfe.
In dem Beispiel werden ja die tatsächlichen 3 Monate berechnet.. Meint ihr das ist „neuer“ mit der Klausel, dass ab Ende des Monats die Frist beginnt ? Ich finds echt frech, dass der ganze Dezember berechnet wird und dann erst die Frist beginnt. Es ist ja offensichtlich, dass die Leistungen nicht mehr genutzt werden.
Plumper:
Ich habe das gefunden, das ich gesucht hatte:
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie



Die Mitarbeiterin hat nur das Umgesetzt was gesetzlich Festgelegt ist auch wenn es nur 1 Tag drüber ist. Warum Claire das anders vor nen Jahr Kommuniziert hat keine Ahnung.


Plumper:

Ich habe das gefunden, das ich gesucht hatte:


Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ich kenne nur Fälle in den vielen Foren, in denen sich Leute darüber aufgeregt haben, dass sie 3 Monate zahlen mussten. Von 4 Monaten war nie die Rede.

Übrigens ist der erste des Monats der Tag an dem man bereits in der neuen Wohnung ist, man also kein Internet mehr nutzen kann.

Aber ich bin kein Rechtsanwalt und ich glaube auch nicht, dass xxJustinxx einer ist.

Deshalb frag doch einfach bei der BNA nach. Die ist im Zweifelsfall auch dafür zuständig.
xxxJustinxxx
Giga-Genie
Giga-Genie

nein ich bin kein Rechtsanwalt. =D



Gebe und doch mal bescheid, was die BZNA dazu sagt und schreib es hier einmal unter deinen Beitrag.

Anonym56789
Netz-Profi
Netz-Profi
Die Kündigungsfrist von drei Monaten ist folgendermaßen geregelt: sie beginnt nach dem tatsächlichen Umzug mit einer Frist von drei Monate zum Monatsende.
Theoretisch können es also tatsächlich mehr als drei Monate sein, wenn der Umzug nicht zum 1. des Monats erfolgt.
Voraussetzung ist natürlich immer, dass der Provider in der neuen Wohnung nicht die gleiche Leistung wie in der alten anbieten kann.