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Neues Telekommunikationsmodernisierungsgesetz und Kündigungszeitpunkt 30T laut Kundenportal richtig?
andyjetset
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Wann kann zum schnellst möglichsten Zeitpunkt die Vertragslaufzeit fristgemäß aufgehoben werden ?

Das steht auf der Rechnung vom November:

Kündigungsfrist
30 Tage
Kündigungseingang
jederzeit möglich
01.11.21-30.11.21

 

Das steht im Kundenportal:

Vertragsbeginn: 06.11.2019 Frühestmögliches Vertragsende: 28.12.2021 Letztmöglicher Kündigungseingang bis: 27.11.2021

3 Anrufe heute getätigt und 3 Meinungen gehört von den Vodafone Mitarbeitern am Telefon.

 

1. Heute kündigen, dann läuft der Vertrag zum 28.12.2021 aus.

2. Heute kündigen, dann läuft der Vertrag zum 06.11.2022 aus, also nach einem weiteren Jahr bei Vodafone.

3. Heute nicht kündigen, erst am 01.12. 2021 kündigen, dann läuft der Vertrag noch bis zum 06.01.2022.

 

Wie wird das neue Telekommunikationsmodernisierungsgesetz  von Vodafone umgesetzt ?

§ 56

Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung
(1) Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem
Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat,
darf 24 Monate nicht überschreiten. Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von mehr als
einem Jahr sind unwirksam, wenn der Anbieter dem Verbraucher vor Vertragsschluss nicht
unaufgefordert einen Vertrag über die gleiche Telekommunikationsdienstleistung mit einer
Höchstlaufzeit von zwölf Monaten zu einem Preis anbietet, der den Preis für den Vertrag
mit der längeren Laufzeit um nicht mehr als 25% im Monatsdurchschnitt übersteigt.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden für Verträge, die nur die Herstellung einer physischen Verbindung zum Gegenstand haben, ohne dabei Endgeräte oder Dienste zu umfassen, auch wenn mit dem Verbraucher vereinbart wird, dass er die vereinbarte Vergütung
über einen Zeitraum in Raten zahlen kann, der 24 Monate übersteigt.
(3) Ist in einem Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach
Absatz 1 vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der
Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Der Anbieter muss den
Endnutzer rechtzeitig vor einer Verlängerung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger hinweisen auf
1. die stillschweigende Verlängerung des Vertrages,
2. die Möglichkeit die Verlängerung des Vertrages durch seine rechtzeitige Kündigung zu
verhindern und
3. das Recht einen verlängerten Vertrag nach Satz 1 zu kündigen.
(4) Durch eine Kündigung aufgrund des Absatzes 3 Satz 1 dürfen einem Endnutzer
keine Kosten entstehen. Wenn ein Endnutzer berechtigt ist, einen Vertrag vor dem Ende
der vereinbarten Laufzeit zu kündigen, darf von ihm keine Entschädigung verlangt werden,
außer für einbehaltene Endgeräte. Die Entschädigung darf weder höher sein als der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte zeitanteilige Wert der Geräte noch als die
Restentgelte, die noch für den Dienst angefallen wären, wenn dieser nicht vorzeitig gekündigt worden wäre. Spätestens mit Zahlung der Entschädigung muss der Anbieter alle einschränkenden Bedingungen der Nutzung dieser Endgeräte in anderen Netzen kostenlos
aufheben.

 

,,Ist in einem Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste nach Absatz 1 vorgesehen, dass er sich nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit stillschweigend verlängert, wenn der Endnutzer den Vertrag nicht rechtzeitig kündigt, kann der Endnutzer einen solchen Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen,,

https://www.techbook.de/connectivity/tkg-novelle-vertragsverlaengerung

7 Antworten 7
Torsten
SuperUser
SuperUser

Das TKMoG, auf das du dich beziehst, tritt erst am 01.12.2021 in Kraft. Ab dann sind TK-Verträge nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Wichtig ist dabei der Empfang der Kündigung, nicht die Absendung.

Aktuell gilt noch das alte Gesetz, wonach sich dein Vertrag bereits seit dem 06.11.2021 in der 12-monatigen Vertragsverlängerung befindet. Wenn du jetzt kündigst, greift diese Kündigung erst zum 06.11.2022. Kündigst du hingegen ab dem 01.12.2021 z.B. über das Kontaktformular in MeinVodafone, dann endet dein Vertrag zum 01.01.2022.

Ist das offiziell so geregelt? Kann das offiziell bestätigt werden?

 

O2 hat angekündigt, dass das auch für bestehende Verträge, die sich in der Verlängerung befinden gilt. Vodafone scheint sich zu diesem Thema auszuschweigen. Im Internet finden sich keine 100% zuverlässigen Quellen dazu.

Meine Freundin hat einen Vodafone Kabel Anschluss, bei dem regelmäßig die Bandbreite so zusammenbricht, dass Videotelefonie nicht möglich ist. Es liegt am Anschluss, ich habe mit Ethernet Kabel getestet.

 

Vodafone zeigt bei ihr auch im Kundenportal deutlich frühere Kündigungszeitpunkte an, als auf der Rechnung steht. (Herzlichen Glückwunsch, deshalb wurde der Vertrag "nicht rechtzeitig" gekündigt - ist jetzt abseits vom Thema, aber das ist doch unter aller...)

 

Kann sie bzw. auch der Threadersteller den Anschluss ab dem 1.12. nun kündigen, oder nicht?

@optimalo Auch wenn ich kein offizielles VF-Sprachrohr bin: Ja, eine Kündigung ist möglich, sofern die Mindestvertragslaufzeit vorbei ist. Die Umstellung im Kundenportal hat VF in den letzten Wochen im Vorgriff gemacht.

Sicher?

 

Die verbraucherzentrale schreibt

 

Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, kündigen Sie rechtzeitig

@DreiViertelFlo In einem neuen Beitrag der VZ ist der Text anders gefasst

  • "Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes bringt viele neue Regeln für Festnetz-, Internet- und Mobilfunkverträge – und zwar für alle Verträge, egal ob Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Dezember 2021 oder danach abgeschlossen haben.
  • Dazu gehören: Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen

Telefon-, Handy- und Internetverträge: Wichtige neue Kundenrechte | Verbraucherzentrale.de

Auch § 56 Abs 3 TKG ist meiner Meinung nach eindeutig https://www.buzer.de/56_TKG.htm 

Also bis 1.März 2022 Verlängerung zwar nicht verboten, aber dennoch kündbar.

Ich kann ab den 1.12.21 jeden Tag kündigen, nach 4 Wochen wird die Kündigung wirksam.

 

So schaut es aus seit dem 01.12.2021 im Portal:

 

Vertragsbeginn: 06.11.2019

Frühestmögliches Vertragsende: 05.01.2022

Letztmöglicher Kündigungseingang bis: 05.12.2021

 

Scheinbar war im Portal noch bei mir ein Fehler drin, der nach 3 Anrufen bei Vodafone beseitigt wurde.

Jetzt ist es ok.

 

 

@andyjetset 

Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beträgt die Kuendigungsfrist "jederzeit" einen Monat - der letztmögliche Kuendigungseingang entfällt.