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Lösung

Internet, Phone+TV Basis 25, Umzug, Kündigung
Fortekor
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Moin, Moin,

 

gleich vorweg: ich lese bereits seit Tagen im Netz und Foren und komme zu keiner Lösung...

 

Meine Mutter (79!), hat den Internet,Phone+TV Basis25 Vertrag. Mindestlaufzeit abgelaufen, nächste Möglichkeit zu kündigen bis spätestens 18.01.2020 zum April 2020.

 

Zum 01.05.2019 zieht sie in eine Seniorenwohnung mit Hausnotruf. Der Hausnotruf funktioniert über Telekom.

Außerdem ist im Mietpreis  Kabel-TV inclusive.

 

Was greift denn nun:

 

- wenn sie selbst kündigt, muß sie bis April 2020 bezahlen, ihre derzeitige Rufnummer kann sie dann auch nicht mehr nutzen, denn sie wird ja dann einen Anbieterwechsel vornehmen? Und bedeutet es für denjenigen, der dann in ihrer alte Wohnung kauft, dass er über Kabel-Vodafone keinen Anschluss machen kann, da ja dort der Anschluss und Vertrag noch läuft?

 

- wenn sie über das Online-Verfahren den Umzug beauftragt, wird ihr dann seitens Kabel-Vodafone gekündigt, da ja Kabel-TV in der neuen Wohnung bereits vorhanden und Kabel-Vodafone somit nicht liefern könnte? Sie will keinesfalls einen Neuvertrag und damit verbunden eine neue Mindestlaufzeit.

 

Für's Kopf klarmachen schon mal Dank im Vorraus,

Fortekor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6 Antworten 6
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Der Umzug muss gemeldet werden. Wenn in der Senioren Wohnung kein Kabel verfügbar ist wird der Vertrag mit einer 3 Monatsfrist zum Umzug gekündigt. Wenn verfügbar zieht der mit um und muss dann fristgerecht gekündigt werden.
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Fortekor  schrieb:

- wenn sie über das Online-Verfahren den Umzug beauftragt, wird ihr dann seitens Kabel-Vodafone gekündigt, da ja Kabel-TV in der neuen Wohnung bereits vorhanden und Kabel-Vodafone somit nicht liefern könnte?


Du verwechselst Kabel-TV mit Kabel-Internet! Der Vertrag kann und wird in diesem Fall mit umziehen, es entfällt ggfs. der Teil "Kabel-Grundgebühr"/"TV Connect". Basis-HD (also die Privaten in HD) bleiben vorhanden, Telefon und Internet, sofern technisch möglich, bleiben ebenfalls erhalten. Sie könnte dann auch wie gewohnt weiterhin über den Kabelanschluß telefonieren - bei einer Kündigung läuft der Anschluß bis zum Januar '20 weiter (so als wäre nie umgezogen worden).

 

Nicht liefern könnte VF nur dann, wenn am neuen Anschluß kein Internet&Telefon möglich wäre, z.B. weil das Hausnetz bei der neuen Wohnung dafür nicht ausgerüstet ist und der Vermieter dies auch nicht will. In dem Fall gelten die "regulären" 3 Monate nach TKG. In dem Fall ist auch eine sofortige Portierung der Rufnummer zum neuen Anbieter (wahrscheinlich Telekom) möglich.

 

Und was der Nachbesitzer der alten Wohnung macht, ist völlig egal - anders als beim DSL, wo die Leitung immer einzig und allein für den jeweiligen Vertrag geschalten wird, können beim Kabelnetz (im Rahmen der technischen Möglichkeiten) beliebig viele Kunden über ein einzige Dose versorgt werden. Hier entscheidet alleine das angeschlossene Gerät, welcher Vertrag aktiv ist. Nehmt ihr also den Kabelrouter mit, kann der Nachbesitzer euren Vertrag nicht mehr nutzen. Er erhält von VF einen "eigenen" Kabelrouter und damit wird dann sein Vertrag genutzt - er kann euren Vertrag NICHT nutzen, sondern nur seinen eigenen Vertrag, auch wenn euer Vertrag noch läuft.

 

Heißt im Endeffekt:

Umzug melden und warten, was passiert. Im einfachsten Fall bleibt der Vertrag -mit Ausnahme des Teils für die Kabel-Grundgebühr [sofern die nicht bisher bereits auch über die Nebenkosten bezahlt wurde und effektiv "nur" der Basis-HD-Tarif in dem Kombitarif enthalten war]- ganz normal erhalten, ihr schließt -zusätzlich zum Hausnotruf- das alte Telefon am Kabelrouter an und alles funktioniert wie gewohnt weiter.

Oder -wenn I&P am neuen Ort nicht verfügbar ist- wird der Vertrag mit 3 Monaten ab Umzug gekündigt -und- ihr könnt die Rufnummer per sofort zum neuen Anschluß umziehen (sofern es sich dabei nicht um einen Anlagenanschluß handelt und deine Mutter sich gar keinen Anbieter aussuchen kann, weil der Vermieter den Anschluß über die Nebenkosten bereitstellt).

OK, herzlichen Dank!

 

Neben der Tatsache, dass ein über 6m langes Kabel vom Hausnotrufgerät zum Router gelegt werden müßte, befindet sich in der neuen Wohnung keine Mehrfachdose (nur TV u. Radio).Dafür müsste ein Techniker kommen. Wäre diese Arbeit durch die Umzugspauschale 39,99€ abgedeckt?

Und falls der HITRON CVE 30360 nicht kompatibel mit der Hausnotrufanlage wäre und ausgetauscht werden müßte- käme es dann zu einem Neuvertrag mit 24 Monaten Laufzeit?

 

Gruß,

Fortekor

 

Nancy
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Fortekor,

 

reneromann hat Dir dazu schon ausführlich geschrieben, wie das Ganze abläuft.

 

Wenn noch eine Multimediadose gesetzt werden muss, schaut sich das dann ein Techniker vor Ort an. Um den Hausnotruf kümmert sich der Techniker nicht mit. Der Anschluss ist für die Nutzung von einem Hausnotruf geeignet, dieser sollte aber über einen notstromfähigen Zweitweg für die Alarmierung verfügen.

 

Viele Grüße

Nancy

 

 

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Gut, dankeschön!

 

Bleibt noch die Frage offen, ob es dann zu einem Neuvertrag, wieder mit 24 Monaten Laufzeit käme, wenn der Anteil Grungebühr Kabel TV rausgenommen würde?

 

Gruß,

Fortekor

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Fortekor,

 

bei einem Umzug ändert sich an der Laufzeit eigentlich nichts. Das sollte dann auch so bearbeitet werden.

 

Grüße

Thomas  

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