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Eigentümer verweigert Zugang zu Verteilerkasten
lk2307
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen, 

 

wir haben folgendes Problem: Wir (6 junge Leute) sind vor 2 Monaten zusammen in eine WG gezogen. Wir wohnen in einem Haus das in 3 Eigentumswohunungen aufgeteilt ist. Wir im Dachgeschoss (zur Miete) und eine Wohung im Erdgeschoss, sowie eine im Keller (war mal ein Einfamilienhaus das umgebaut wurde in ein 3 Parteienhaus).

Wir haben also bei Vodafone einen Vertrag (500 Mbits über Kabel) abgeschlossen und der Techniker war letzte Woche da, um unsere Wohnung zu checken. Natürlich musste er hierfür den Verteilerkasten (oder wie der Fachbegriff auch immer heißt), also der Kasten an dem die Leitungen ins Haus gehen, anschauen. Und da liegt das Problem. Der Verteilerkasten ist in der ausgebauten Kellerwohnung (Bewohner ein altes Rentnerehepaar), welches den Techniker überhaupt erst nach langer Diskussion in die Wohnung gelassen hat. Laut dem Techniker müsste dieser Verteilerkasten erneuert werden, was laut seiner Aussage kostenlos und eine Arbeit von 2 Stunden wäre. 

Die Bewohner der Kellerwohnung weigern sich allerdings diese "Umbaumaßnahme" durchführen zu lassen, unter anderem weil ihnen der Kasten zu groß wäre. Der Techniker hat ihnen Maße von ca. 40x20cm gennant. 

Deswegen folgende Fragen.

 

1. Darf der Eigentümer der Kellerwohung dem Techniker den Zugang zum Verteilerkasten verweigern? Ist dieser Kasten nicht das Eigentum aller Bewohner und muss auch nicht jeder von uns Bewohnern Zugang zu dem Kabelanschlus bekommen? Ist dieser Kasten nicht Eigentum der Internetanbieter? Dazu muss ich noch sagen das der Eigentürmer der Kellerwohnung meinte er habe ihn damals für 300 Euro selbst bezahlt, wobei dieser viel sagt.

 

2. (Für mich zum technischen Verständnis) Wenn der Kasten erneuert werden würde, wie kommt das Internet bei uns im Dachgeschoss an? Der Techniker hat bei uns die Kabelbuchse oben gemessen und meinte da kommt nix an, er müsste aber trotzdem nur an den Verteilerkasten. Sind die einfach unten nur abgeklemmt?

 

3. Gibt es eine andere Möglichkeit an den Kabelanschluss zu kommen, ohne in die Wohnung der Bewohner im Keller zu müssen.

 

4. (Nochmals zum Verständnis) Wir haben auch einen analogen DSL-Anschluss bei uns in der Wohnung. Meines Wissens ist über eine Telefonleitung doch nur eine max. Geschwindigkeit von 16 Mbits möglich. So meinte zumindest mein Vater zu mir, das wurde ihm damals auch von einem Mitarbeiter von Vodafone so bestätigt. Ich hab jetzt schon 10mal mit Vodafone (und anderen Anbietern) telefoniert und habe 10  verschiedene Antworten bekommen. Laut einigen Aussagen sind bis zu 250 Mbits über DSL möglich, der andere sagte wiederum das ist noch nicht freigeschalten, der andere sagte nein geht nicht, da analoge Telefonleitung. 

 

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank schonmal.

5 Antworten 5
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

was sagt denn die Hausverwaltung, die müssen dem Umbau zustimmen!  In vielen Gegenenden ist 250mbit über Dsl Verfügbar, nur was dann ankommt, das weiß nur die Telekom, kannst 250 buchen , und es kommen 8 an!

 

 

 

 

Der glubb is a Depp

Die Hausverwaltung? Das sind 3 Eigentumswohnungen, eine Hausverwaltung gibt es nicht. Strom, Wasser und co. werden von einem Eigentümer verwaltet. Unsere Vermieterin ist auf unserer Seite. 

 

Ja laut Check24 und co. sind bei uns auch 250 Mbits verfügbar. Es geht mir eher um die Leitungen im Haus. 250 Mbits gehen doch nicht durch die normale aDSL Leitung oder nicht? Darum geht es mir.

über ISTY Telefonleitung die wahrscheinlich verlegt ist gehn, auch 250mbit im Haus, in der Strasse liegt das gleiche nur mehr Adern drin!

 

Evtl kann man ja den Hausanschlluß für KabelInet in einen andern Raum legen, der der allgemeinheit gehört, denn der Verstärker braucht ja auch Strom den sie die Gemeinschaft teilen muss! Aber ich kenn ja das Haus net und was das fürn Aufwand wäre.

Der glubb is a Depp

Einen anderen Raum gibt es nicht, der komplette Keller ist ausgebaut auch die Öltanks sind in der Garage. Das würde einfach den Rahmen sprengen große Umbaumaßnahmen durchzuführen. 

 

Ich weis nicht was für Telefonleitungen verlegt sind, das Haus ist auf jeden Fall alt, also kein Neubau. 

 

Ich finds nur echt schade das mir keiner von Vodafone eine vernünftige Antwort geben kann, da ich jedes Mal eine andere zum Teil wiedersprüchliche bekomme...

Prinzipiell gehört der Übergabepunkt dem Netzbetreiber - alles was jedoch dahinter hängt (Verstärker, Verteiler, Koax-Kabel und Antennendosen) sind alleine Sache des/der Hauseigentümer.

 

Die Frage ist jetzt nur: Was wurde von den Eigentümern auf der Eigentümerversammlung in Bezug auf die Koaxverkabelung/Antennenkabel im Haus beschlossen. Sollte per Eigentümerbeschluss eine Ausrüstung des Hauses mit Kabel-TV vorgesehen worden sein, dann haben sich damals auch alle Eigentümer an der Anlage (Hausverteilung) beteiligt und es wäre das gute Recht eures Vermieters/Wohnungseigentümers, auch durchzusetzen, dass der Anschluss eurer Wohnung an den hauseigenen Kabelanschluss wiederhergestellt wird.

 

Im Zweifel heißt dies auch, dass der Eigentümer der Wohnung, in dem der Übergabepunkt und die Hausanlage installiert wurde, den Zugang zum Übergabepunkt und der Hausanlage jederzeit gewährleisten muss und den Zutritt auch zu gewähren hat. Dies muss aber wirklich über die Eigentümerversammlung und die entsprechenden Teilungserklärungen genau so geregelt sein.

 

Sollte hingegen KEINE solche Regelung vorliegen, dann kann es durchaus sein, dass der Eigentümer der Kellerwohnung auf eigene Kosten nur seine Wohnung anschließen lassen hat. In dem Fall muss er keinem anderen Wohnungseigentümer des Hauses einen Zugang zu der ausschließlich von ihm bezahlten Anlage gewähren.

 

Wichtig: Ihr als Mieter habt in dem Fall rein gar keine Rechte - ihr könntet höchstens gegenüber dem Vermieter Rechte geltend machen, wenn der (ggsf. laut Mietvertrag geschuldete) Kabelanschluss nicht funktioniert, ihr jedoch dafür bezahlen sollt. Aber auch dann wäre es Sache eures Vermieters, sich um die Behebung der Störung zu kümmern und auch die ggfs. dafür notwendigen Schritte über die Eigentümerversammlung einzuleiten.