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am 31.08.2019 17:23 - zuletzt bearbeitet am 31.08.2019 17:35 von Kurtler
Hallo, ich wende mich hiermit an einen Moderator, da ich vom E-Mailautomaten nur schwachsinnige Antworten auf mein Problem bekomme die am Thema vorbei gehen. Wir ziehen zum 01.11.2019 in ein nicht versorgtes Gebiet um. Aus diesem Grunde haben wir eine außerordentliche Kündigung fur unseren Internet, Telefon und Fernsehvertrag abgesandt. Leider bekommen wir nur Antworten die die reguläre Kündigunsfrist beinhalten. Die Kündigung von uns soll zum 3101.2020 gehen.
Eine Bearbeitung durch einen Moderator wäre wünschenswert.
Gruß Cathrin
Edit@ @Kabelgnom Anhang entfernt. Enthielt persönliche Daten. Bitte keine persönliche Daten öffentlich posten!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
31.08.2019 17:27 - bearbeitet 31.08.2019 17:48
Das ist so aber auch richtig. Wenn man in ein nicht versorgtes Gebiet umzieht, kann man zwar kündigen, aber 3 Monate muss man dann weiter bezahlen. So sind die Bedingungen. Kündigung zum 1.11.2019, 3 Monate, 31.01.2020!!
Gruß Kurt
31.08.2019 17:27 - bearbeitet 31.08.2019 17:48
Das ist so aber auch richtig. Wenn man in ein nicht versorgtes Gebiet umzieht, kann man zwar kündigen, aber 3 Monate muss man dann weiter bezahlen. So sind die Bedingungen. Kündigung zum 1.11.2019, 3 Monate, 31.01.2020!!
Gruß Kurt
am 31.08.2019 17:50
@Kabelgnom Da hat @Kurtler vollkommen recht. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 46 Abs. 8 TKG
https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."
Dass die Kündigungsfrist (frühestens) am Umzugsag beginnt, ist gerichlich bestätigt worden. Also ist das Datum schon korrekt.
01.09.2019 11:22 - bearbeitet 01.09.2019 11:39
Da der Threadersteller den Beitrag als gelöst markiert hat, mache ich hier ein Schloss dran.
Gruß Kurt