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Antwort
Lösung
am 30.07.2021 21:18
Hallo,
ist ein bisschen kompliziert.
habe Red Internet + Phone 16.
reguläre Laufzeit noch 13 Monate.
durch RegioAufschlag wurde der Preis erhöht.
mir wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
habe ich auch wahrgenommen zum Ende August.
über check24 neuen Anbieter gefunden. Telekom.
Telekom kann auf Nachfrage bei Wechsel nicht vor Ablauf der regulären Laufzeit
für mich sonderkündigen. Ist programmtechnisch nicht vorgesehen.
Ich müsste persönlich selbst kündigen. Das habe ich auch getan, Vodafone hat bestätigt.
Jetzt kommt das Dilemma:
bei der Auftragsbestellung des neuen Tarifs (MAgenta Telekom) über check24 kommt die Frage: Soll der bestehende Vertrag von Telekom gekündigt werden ?
bei Antwort : nein (was ja der Wahrheit entspricht) wird angezeigt: eine Bereitstellungsgebühr wird fällig 70,-. Bei Kündigung durch den neuen Anbieter entfällt die.
Was passiert wohl wenn ich mit ja antworte?
Vodafone hat mir ja bestätigt, daß mein Vertrag zum Ende August ausläuft.
Telekom erklärte mir, daß das 'Programm sich nach dem Laufzeitende meinesVertrags erkundigt und dann automatisch zu dem Termin die Kündigung sendet. Die Frage ist nun, ob Vodafone das reguläre Vertragsende dementsprechend geändert hat.
Und daß eine nochmalige Kündigung durch den neuen Anbieter akzeptiert wird.
Was meint ihr?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 31.07.2021 01:04
@WodaFan schrieb:
Könnte Vodafone das reguläre Vertragsende nicht ändern, so daß es nun der 31.8. ist.
Es ist nunmal kein reguläres Vertragsende.
Vodafone hat dir ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt und du hast von diesem Gebrauch gemacht. Damit ist eine Kündigung durch einen anderen Anbieter zum 31.08.2021 ausgeschlossen.
Abgesehen davon, gibt es für reguläre Kündigungen Kündigungsfristen. Diese beläuft sich für deinen Vertrag auf 3 Monate. Eine reguläre Kündigung zu Ende August wäre damit auch hinfällig.
Du wirst wohl oder übel entweder das Bereitstellungsentgelt zahlen müssen, oder dein Anliegen mit Check24 bzw. der Telekom klären müssen. Je nachdem, wer diesen Rabatt einräumt.
am 30.07.2021 22:16
Hallo @WodaFan ,
eigentlich ist es gar nicht kompliziert...
In deinem Fall hast du auf Grund einer Sonderregelung eine außerordentliche Kündigung erwirkt. Somit ist der Vertrag bereits gekündigt. Ohne Kündigung durch Check24 wird nunmal das Bereitstellungentgelt berechnet. So sind deren Bedingungen. Einfach "Ja" anzukreuzen würde zu einer erneuten Kündigung zum regulären Vertragsende führen. Damit wäre deine Sonderregelung weg, denn du beauftragst mit diesem "Ja" eine reguläre Kündigung zum Vertragsende.
Viele Grüße, Ines
am 31.07.2021 00:41
Könnte Vodafone das reguläre Vertragsende nicht ändern, so daß es nun der 31.8. ist.
defacto ist es ja so. Für den neuen Anbieter muss es auch nur so zu erkennen sein, in dem "Programm".
am 31.07.2021 01:04
@WodaFan schrieb:
Könnte Vodafone das reguläre Vertragsende nicht ändern, so daß es nun der 31.8. ist.
Es ist nunmal kein reguläres Vertragsende.
Vodafone hat dir ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt und du hast von diesem Gebrauch gemacht. Damit ist eine Kündigung durch einen anderen Anbieter zum 31.08.2021 ausgeschlossen.
Abgesehen davon, gibt es für reguläre Kündigungen Kündigungsfristen. Diese beläuft sich für deinen Vertrag auf 3 Monate. Eine reguläre Kündigung zu Ende August wäre damit auch hinfällig.
Du wirst wohl oder übel entweder das Bereitstellungsentgelt zahlen müssen, oder dein Anliegen mit Check24 bzw. der Telekom klären müssen. Je nachdem, wer diesen Rabatt einräumt.
am 31.07.2021 15:29
Lass deine Rufnummer portieren, dann wird dem neuen Anbieter der Übergabezeitpunkt mitgeteilt. Ggfs. wird dir dann auch die Anschlussgebühr erlassen, aber das kann dir nur der neue Anbieter oder der Vermittler beantworten.
am 31.07.2021 22:32