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Lösung
am 29.10.2020 18:18
Hallo,
Mein bisheriger Telefon-und DSL Vertrag bei der Vodafone GmbH endet nach fristgerechter Kündigung zum 30.10.2020. Ich habe zwischenzeitlich über myfone einen neuen DSL und Fesetnetzvertrag bei Vodafone abgeschlossen. Da ich aber davon ausgehe, dass die Bereitstellung des neuen Anschlusses nicht bereits zum 01.11.2020 realisiert werden kann, möchte ich, dass eine Weiterversorgung bis die Umschaltung auf den neuen Anschluss erfolgt. Ich habe gesehen, dass der alte Anbieter hierzu nach § 46 Abs. 1 TKG verpflichtet ist. Wo kann ich eine solche Weiterversorgung beantragen? Vielleicht kann mir ein Vodafone Mitarbeiter hierbei helfen. Lieben Dank!
am 29.10.2020 18:45
TKG §46 ist soweit ich weiss nur möglich, bei einer Portierung!
am 29.10.2020 18:47
Das gilt soweit ich weiß bei einem Anbieterwechsel zu einem anderen Anbieter, aber nicht wenn du versuchst einen neuen Vertrag bei Vodafone abzuschließen, zudem Neukundenkonditionen erst drei Monate nach Vertragsende möglich sind.
am 29.10.2020 18:54
Den neuen Vodafone Vertrag habe ich nicht direkt über Vodafone, sondern über eine andere Firma (myfone) abgeschlossen. Insofern bekomme ich schon Sonderkonditionen, aber halt über das andere Unternehmen. Darum geht es mir aber nicht. Ich möchte keine Versorgungslücke. Der § 46 Abs. 1 TKG ist genau dafür geschaffen worden. Insofern kann es keinen Unterschied machen, von welchem Anbieter ich wohin wechsle. Vodafone muss die Lücke schließen. Auch wenn das Internet irgendwann im November de facto wieder von Vodafone aus der Leitung kommt.
am 29.10.2020 20:10
Die Weiterversorgung kannst du nicht selbst beauftragen, dass kann ausschließlich der neue Provider - und das auch nur dann, wenn eine Rufnummernportierung vorgenommen wird.
@Carina1993 schrieb:
Ich möchte keine Versorgungslücke. Der § 46 Abs. 1 TKG ist genau dafür geschaffen worden. Insofern kann es keinen Unterschied machen, von welchem Anbieter ich wohin wechsle. Vodafone muss die Lücke schließen. Auch wenn das Internet irgendwann im November de facto wieder von Vodafone aus der Leitung kommt.
Nein, muss Vodafone nicht. Bei dir liegt kein Anbieterwechsel vor - Vodafone zu Vodafone ist KEIN Anbieterwechsel. Weiterhin ist eine der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel auch der Portierungsantrag vom neuen (aufnehmenden) Anbieter an den alten (abgehenden) Anbieter - dieser liegt bei dir ebenfalls nicht vor. Damit sind die Bedingungen an einen Anbieterwechsel nicht erfüllt und die Weiterversorgungspflicht greift nicht.
Ergo wirst du jetzt mit der Versorgungslücke leben müssen, die du dir selbst eingehandelt hast. Und ob du wirklich die Neukundenkonditionen erhältst, sei auch mal dahingestellt - denn myfone ist lediglich Vermittler von Verträgen von Vodafone, wodurch Vodafone selbst prüft, ob die Bedingungen eingehalten sind - was sie dann ja bei dir nicht sind.