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am 24.01.2020 12:20 - zuletzt bearbeitet am 25.01.2020 12:16 von Andre
Nachdem ich nach 2 Jahren Ärger bei Mobilvetrag und Dslvertrag endlich alle Verträge durch Vertragsablauf beendet habe , erscheint wieder ein Problem bei Rücksendung der Fritzbox7490, Rücksendefrist 2 Tage !!!!
überschritten, Gerät kommt zurück, nachdem ich das Gerät mieten muste , weil ich mit der Easybox keinen
Empfang hatte,und auch innerhalb des Vertrages die Geräte mehmals hin und her geschickt wurden, wodurch
immer wieder für mich Kosten entstanden, tritt jetzt wieder ein Problem auf.Innerhalb des Vetrages wurde schon mal eine Zahlung von 200 Euro von mir verlangt für die Fritzbox, derartige Probleme hatte ich noch niemals
mit anderen Vetragspartnern im Bereich Dsl,habe jetzt den Kundenservice nach mehrmaligen Anrufen und immer wieder neuen Umleitungen erreicht,der Retourenschein sollte an meine Emailadresse geschickt werden,
es kommt nichts an, nach wieder mehrmaligen Anrufen erklärt mir ein neuer Mitarbeiter am Telefon das meine
email falsch hinterlegt ist, dies sollte geändert werden !!!!! Ich warte immer noch auf den Retourenschein!Ausserdem erhielt ich die Info das es passieren kann das die Box wieder zurück kommt.
Danke mir reicht es , wo bleibt die Kulanz?
Mfg, J.P.
am 24.01.2020 12:45 - zuletzt bearbeitet am 27.01.2020 09:06 von Mav1976
Wenn die Annahme wegen Fristüberschreitung abgelehnt wurde, würde ich mich um Kulanz nicht sorgen.
Als Nächstes kommt wahrscheinlich eine Rechnung für die 7490. Gemäß InfoDok 120 Rechnung widersprechen und niedrigerer oder überhaupt kein Schaden geltend machen. Sonst wird volle "Überlassungsgebühr bei Nichtrückgabe" fällig, siehe Seite 21.
am 25.01.2020 12:26 - zuletzt bearbeitet am 27.01.2020 09:06 von Mav1976
Huhu Agneshensel1,
der Retourenschein befindet sich normalerweise in der Kündigungsbestätigung.
Sollte die an eine falsche Adresse gegangen sein, ist das natürlich unglücklich.
Auf der anderen Seite hätte ich als Kunde natürlich auch irgendwann mal nachgefragt, was denn aus meiner Kündigung geworden ist.
Bei geringfügigen Überschreitungen sind wir in der Regel recht kulant.
Wenn Dir der Kollege an der Hotline bereits mitgeteilt hat, dass hier wohl eine abweichende Adresse hinterlegt war, hat er das dann direkt korrigiert und Dir einen Retourenschein geschickt?
Falls nicht schick mir gern eine PN mit Kundennummer, Kennwort und der korrekten Mailadresse. Dann lass ich Dir nochmal den Retourenschein zukommen.
VG,
Andre
am 26.01.2020 14:41 - zuletzt bearbeitet am 27.01.2020 09:07 von Mav1976
Nochmal hinschicken, obwohl schon die erste Annahme wegen Fristüberschreitung abgelehnt, ist vielleicht auch nicht so die Lösung. Ich glaube, da muss 'ne andere Lösung her .