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Lösung

Außerordentliche Kündigung möglich?
Eure_Dudeheit
Daten-Fan
Daten-Fan

Folgenden Sachverhalt habe ich an Vodafone per Mail geschickt:

"Ich habe Letztes Jahr bei  (Vodafone (Unity Media) ursprünglich "ihnen") den Gigabit Vertrag abgeschlossen. Dabei wurde mir mitgeteilt dass sie  (Vodafone (Unity Media)) die Kündigung meines damals aktuellen Vertrages (Anbieter: (Vorheriger Anbieter) , Kundennummer:xxx) übernehmen und ich bis die Kündigung Wirksam ist, nur meine (Vorheriger Anbieter) Rechnung bezahlen muss (war bis Ende letzten Jahres 2020 auch der Fall). Letzte Woche (KW 16/2021) ist mir dann aufgefallen, dass ich mittlerweile sowohl die Vodafone (Unity Media) als auch die Rechnung für (Vorheriger Anbieter) bezahle.
Das heißt, ich bezahle im Moment zwei Rechnungen für meine Internetverbindung, weil mein Vertrag bei (Vorheriger Anbieter) von ihrer seite aus nicht wie (telefonisch) vereinbart gekündigt wurde.
Zu diesem Thema hatte ich dann Kontakt mit Herrn (Name des Mitarbeiters) der mir zusicherte, dass es hiefür eine Lösung gibt und sie für die Unkosten (zumindest zum Teil) aufkommen. Darauf hin habe ich eine Mail erhalten mir einem Formular: Anbieterwechsel-Auftrag von Vodafone (siehe Anhang (nicht hier :D)), das ich soweit möglich ausfüllen und an kundenservice@unitymedia.de senden sollte.

Nach der erhaltenen Rückantwort, dass noch Angaben fehlen hatte ich heute den 30.04.2021 nocheinmal Kontakt mit einem ihrer Servicemitarbeitern, dessen Name mir leider entfallen ist, der mir dann sagte, dass er da leider nichts machen kann und ich mich diesbezüglich an sie (Vodafone (Unity Media) ) wenden soll.

--> Beschwerde an kundenservice@unitymedia.de mit Kundennummer und Stichwort Beschwerde (wie vom Mitarbeiter angemerkt) im Betreff.

Ich bin Langjähriger Kunde bei Vodafone und fände es schade, wenn ich mir wegen eines Versäumnisses ihrerseits einen neuen Mobilfunk- und Internetanbieter suchen müsste."

 

Nun habe ich seit ca. 10 Tagen keine Rückantwort erhalten.

Meine Frage hierzu ist, ob dies ein Grund für eine außerordentliche Kündigung meines Internetvertrages darstellt? Erwägungsgrund hierfür ist, dass die Kündigung meines alten Vertrages durch Vodafone, Teil des Telefonates zum Vertragsabschluss war und somit als Vertragsbestandteil gewertet werden muss.

 

Liebe Grüße

Eure_Dudeheit

3 Antworten 3
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nein, insbesondere wenn du damals das Anbieterwechselformular nie an Unitymedia/Vodafone übermittelt hast.

 

Denn Vodafone kann dem Altanbieter nur in Textform kündigen (wie du auch), eine mündliche Kündigung ist nicht möglich. Daher braucht es auch zwingend dem ausgefüllten Wechselformular, mit dem du Vodafone die Vollmacht gibst, den alten Vertrag zu kündigen... Ohne dieses Formular, also rein mündlich, kann dein alter Provider ja nicht prüfen, ob du den Wechsel in Auftrag gegeben hast oder ob das jemand anderes war, der dazu gar nicht berechtigt ist.

 

Und ich wette, dass die Kündigung des Altanbieters erst zum nächsten Jahr erfolgen kann, weil dort natürlich die Fristen eingehalten werden müssen.

Die Versäumnis der Übermittlung des ausgefüllten Wechselformulars fällt in deinen Einflussbereich und damit dürfte eine Sonderkündigung wegen eines von dir nicht ausgefüllten Formulars hinfällig sein.

 

Der Fehler, was mir dann telefonisch auch bestätigt wurde, war, dass die Sachbearbeiterin, die das Vertragsgespräch führte, mir dieses Formular eben nicht zukommen lies (Häckchen nicht gesetzt) und ich deshalb auch nicht wusste, dass ich das ausfüllen muss.

Das hat sich dann wie gesagt erst bei meinem ersten Telefonat zu dem Thema ergeben. Heißt der Fehler wurde von einem anderen Sachbearbeiter schon eingestanden.

 

Liebe Grüße

Eure_Dudeheit

Ändert aber prinzipiell (jetzt) nichts mehr an den Kündigungsfristen des Altanbieters, die damit dann ja verpasst sein dürften.

 

Die Frage ist nur, ob hier dann eine verlängerte Gewährung der Grundgebührenfreiheit in Frage kommt - bis eben jene Portierung durchgeführt wird. Im Prinzip dürfte das ja - wenn dir das Formular nie zugestellt wurde - ähnlich wie eine zu späte Weiterleitung an den Altanbieter sein, wenn sich dadurch -trotz rechtzeitiger Einreichung des Formulars- die Kündigung auf das Folgejahr verzögert.

 

Am Ende dürfte es da aber höchstwahrscheinlich auf eine Kulanzentscheidung drauf hinaus laufen - aber ein vorzeitiges Kündigungsrecht sehe ich da trotzdem nicht. Denn der (Dienstleistungs-)Vertrag an sich - also Internet & Telefonie gegen Geld - wird ja erbracht.