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Rücksendung des gemieteten Routers
pepetto95
Smart-Analyzer
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Liebes Vodafone-Team,

 

Am 11.04.2019 habe ich meinen alten Internet- und DSL-Vertrag bei Ihnen gekündigt. Am 23.08.2019 ist mir aufgefallen, dass ich bedauerlicherweise vergessen habe, den ausgeliehenen Router von Ihnen zurückzuschicken, weil mir fast 100€ von meinem Konto eingezogen wurden. Daraufhin habe ich direkt am 24.08.2019 Ihren Kundenservice angerufen, in der Hoffnung, dass man da etwas aus Kulanz machen könne. Immerhin war ich auch vor dem Internet- und DSL-Vertrag weitaus mehr als 5 Jahre Vodafone-Kunde über meinen Vater. Jedoch wurde ich am Telefon nur abgewiesen. Auch auf meinen Vorschlag, dass ich eine Strafmiete für die versäumten Monate zahle und das Gerät dennoch zurückschicken kann, wurde abgelehnt. Auf Nachfrage nach dem Namen des Supportmitarbeiters wurde ich plötzlich mit den Worten "Dann wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag" ohne Weiteres weggedrückt.

Da ich in einem Vodafone-Community-Beitrag (https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Ger%C3%A4te/R%C3%BCcksendung-vergessen/td-p/1622094) gelesen habe, dass Vodafone doch überzogene Geräte zurücknimmt, habe ich den Router am darauffolgenden Werktag, den 26.08.2019 direkt zu Vodafone geschickt und in einem persönlichen Schreiben um Nachsicht in meinem Anliegen gebeten. Zusätzlich habe ich am 27.08.2019 eine Mail an Vodafone geschrieben, in der ich ebenfalls mein Anliegen schilderte. Allerdings wurde mir der Router am 28.08.2019 wortlos wieder zurückgeschickt. Auf meine Mail habe ich bis heute keine Antwort erhalten.

 

Ich schreibe diesen Beitrag, in der Hoffnung, doch noch auf etwas Nachsicht für mein Versäumnis zu stoßen. Ich bin wie gesagt auch bereit, eine Strafe dafür zu zahlen. Jedoch will ich wirklich nicht ein Gerät im Wert von 100€ nutzlos entsorgen müssen, weil ich absolut keine Verwendung dafür zu Hause habe.

Darüber hinaus möchte ich meine Enttäuschung darüber zum Ausdruck bringen, wie ich als ehemaliger Vodafone-Kunde nach einer Kündigung behandelt werde. Und das obwohl ich bzw. mein Vater seit sehr langer Zeit Kunde bei Ihnen war.

 

Es würde mich riesig freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Vielen lieben Dank im Voraus.

13 Antworten 13

Hi,

gebrauchte Router gehen auf den üblichen Auktionsplattformen für max. 5 Euro weg. Kann man ggf. mit ein paar Screenshots dokumentieren, Brief schreiben das du einverstanden bist ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 5 Euro zu bezahlen, frist setzen, und warten.

Weitere Lektüre: BGB § 309 Absatz 5a

 

Gruß

Roland

 

 

 

Hallo @roland12 ,

 

danke für deinen Hinweise. Ich habe den gleichen Fall wie du ihn hattest mit der Easybox und habe deinen Vorschläge als Text (inklusive Screenshot von ebay) an Vodafone via Kontaktformular gesendet. Sie weigern sich. Musstest du es zweimal schicken oder mit einem Abteilungsleiter sprechen? Ich habe das Gefühl, dass ich nur hingehalten werden. Kannst du mir deinen Text schicken oder mal über meinen drüber schauen?

 

Viele Grüße 

Benjamin

 

Text: 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Sie haben mir in der Rechnung (Nr. 358901****) die Überlassungsgebühr bei Nichtrückgabe für eine EasyBox 804 in Rechnung gestellt. Auf handelsüblichen Auktionplattformen wie z.B. ebay.de, wird das Modell „EasyBox 804“ im vergleichbarem, gebrauchten Zustand für durchschnittlich ca. 15€ inklusive Versand angeboten (s. Screenshot). Wie in Ihrer AGB (Seite 22) angegeben, weiße ich Ihnen hiermit nach, dass der entstandene Schaden geringer als die berechneten 69,99€ ist. (AGB S. 22: „In jedem Fall ist es Ihnen unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.“) Damit nehme ich Bezug auf  BGB § 309 Absatz 5a (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen), die lautet:

die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn

  1. die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder

 

  Ich bin bereit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht 15€ für den entstandenen Schaden (Betrag für den Kauf eines vergleichbaren Gerätes) zu bezahlen. Bitte über Sie mit den übrigen Betrag von 69,99€ - 15€ = 51,99€ auf mein bei Vodafone hinterlegtes Konto.

 Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Nachricht schriftlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

 

Hi,

Per Einschreiben an:

Vodafone GmbH Kundenbetreuung 40875 Ratingen.

Frist setzen nicht vergessen und Einzugsermächtigung wiederrufen falls nicht schon geschehen.

Hat bei mir geklappt.

Bis aufs Porto habe ich alles zurück bekommen. Der Router musste halt ein zweites mal zurück geschickt werden.

Fazit: Wer sich nicht wehrt bekommt auch nix.

Gruß

Roland

 

PS: Garantie gibt es keine....der Konzern kann dich auch zappeln lassen....Ich bin Laie mein Wissen beruht auf lesen der Vodafone AGBs und des BGBs.

 

 

@roland12 

 

Danke für deine Tipps! Es hat alles geklappt bei mir. Die Antwort auf den genannten Text war, dass mir ein neuer Rücksendeschein (für den Router) zugeschickt wird. Damit konnte ich ihn retournieren und habe nur die Versandkosten tragen müssen. Die Gutschrift wurde erstellt und wird mir bald überwiesen.

Viele Grüße, 

Benjamin