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Lösung
am 28.02.2021 18:06
Hatte vor 6 Wochen eine eigene FB 6591 ins Netz gebracht.
Nach schriftlicher Aufforderung von VF, habe ich dann auch sehr zeitnah die Leihbox zurückgeschickt.
Im Nachgang muss ich sagen, war das vermutlich falsch, da ich ja die Komfortoption gebucht habe, die eine FB 6591 vertraglich beinhaltet und ich zudem im Servicefall jetzt nicht die Möglichkeit habe, wieder eine von VF administrierte Leihbox an den Anschluss zu bringen.
Kann ja eigentlich aus vertraglicher Sicht auch nicht sein, dass VF mir kein "eigenen" Router/Modem zu Verfügung stellt.
Zudem ist in meinem Kundenkonto, nach nun mehr 6 Wochen, immer noch die Leihbox und nicht meine Eigenbox gelistet, obwohl ich beim Kundenservice bereits 2x per Mail darum gebeten hatte.
Insofern meine Frage:
- wann wird der Router online korrekt erfasst?
- bekomme ich als technisches Backup keinen VF-Router/Modem beigestellt?
- war die Aufforderung zur Rücksendung (vollumfänglich dokumentiert und belegt) des Leihrouters falsch?
Danke für eine entsprechende Rückmeldung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
07.03.2021 12:36 - bearbeitet 07.03.2021 12:36
Abschließend, bei Erwerb eines eigenen Routers wird von UM/VF der Vertrag eigenständig von der Komfortoption (4,99€) auf den Tarifzusatz 2. Anschluss/3 Rufnummern (4,99€) umgestellt und der Leihrouter zurückgefordert.
Soviel zur einheitlichen Regelung im bundesweiten VF-Land.
am 28.02.2021 18:08
Ersteinmal aus welchen Bundesland kommst du?
Gruß Kurt
am 28.02.2021 18:12
Hallo,
ist die Homebox bzw. Komfortoption denn wirklich noch Bestandteil deines Vertrages?
Wenn ja hätte Vodafone keine Rücksendung fordern dürfen.
Gruß Robert
am 28.02.2021 18:21
Danke für die Rückmeldung.
Ja sicher habe ich noch die Komfortoption, die brauche ich auch geschäftlich.
Mir ist zu spät aufgefallen, dass die Aufforderung zur Rücksendungen ggfs. falsch ist, konnte ich ja auch selbst abschließend nicht richtig einschätzen.
Was wäre dann jetzt zu tun?
am 28.02.2021 18:22
warte auf einen Moderator, der kann sich das anschauen
28.02.2021 18:29 - bearbeitet 28.02.2021 18:47
Die Aufforderung zur Rücksendung wäre nur dann richtig gewesen, wenn du Unitymedia/Vodafone West Kunde wärst. Hier wird bei Verwendung einer eigenen Box keine Leihbox mehr gebraucht.
Darum meine Frage aus welchen Bundesland du kommst.
Gruß Kurt
am 28.02.2021 18:47
@Kurtler schrieb:Die Aufforderung zur Rücksendung wäre nur dann richtig gewesen, wenn du Unitymedia/Vodafone West Kunde wärst.
nee, das gilt vielleicht für den Standardrouter, aber doch nicht für die Komfortoption. Solange man die gebucht hat gehört auch eine Homebox (Fritzbox) dazu.
Oder kann man die zweite Leitung im UM Gebiet einzelnen buchen?
Gruß Robert
28.02.2021 18:53 - bearbeitet 28.02.2021 18:54
Also was mir bekannt ist, braucht man im UM Gebiet keine Leihbox, wenn man ein eigenes Gerät verwendet, da die Signalwerte auch von der eigenen Box ausgelesen werden können.
Um eine 2. Telefonleitung zu erhalten muss man nur die Option "Zweite Telefonleitung" zu 4,99 € buchen.
Aber vielleicht kann da ja ein UM Kenner Licht ins Dunkel bringen.
Gruß Kurt
am 28.02.2021 19:31
Bin ehemaliger UM Kunde und besitze seit Jahren die zusätzliche Komfortoption für 4,99 € (2 Leitungen, 3 Rufnummern und mit Gig-Tarif die FB 6591). Denke die Geräterückforderung war n.i.o., dann sollte VF das aber eigenständig korrigieren.
am 28.02.2021 19:34
Also wie gesagt meiner Meinung nach benötigen UM Kunden bei Verwendung einer eigenen Box keine Leihbox mehr.
Aber ich denke da wird uns sicherlich ein UM Experte aufklären.
Gruß Kurt