abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Nutzung gebrauchter AVM FRITZBox 6490 Cable am neuen VDF Kabelanschluss V2
KalleK1947
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Morgen zusammen,

ich war gestern wohl zu voreilig mit dem "Gelöst" auf den Thread:

https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Geräte/Nutzung-gebrauchter-AVM-FRITZBox-6490-Cable-am-neuen-VD...

Der Verkäufer der 6490 Box hat die Box wohl so geupdatet, dass es eine "freie" Box ist. 
Ich habe gestern zu einem anderen Verkäufer einer solchen Box noch Kontakt aufgenommen und er erklärte mir, dass auch er diese Boxen mit den Artikelnummern "freischaltet". Also prinzipiell kann es funktionieren?

Unabhängig davon stellt sich mir die Frage, ob VDF es verwehren darf (vermutlich anhand der MAC), dass ich diese Box nutze. Sofern es sich früher um ein Mietgerät handelte (welches später bereits an einem Unitymedia Anschluss lief) und dieses nicht zurückgebeben wurde, musste es ja bezahlt werden und ist somit Eigentum. (klar, wurde es nicht bezahlt, ist es Hehlerware und es gibt ein Recht warum diese nicht funktioniert -> die Info bräuchte ich um rechtlich vorzugehen)

Viele Grüße

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Ines75
SuperUser
SuperUser

@KalleK1947  schrieb:

Der Verkäufer der 6490 Box hat die Box wohl so geupdatet, dass es eine "freie" Box ist. 



Hallo @KalleK1947

 

obige Aussage ist Quatsch.... Ein Verkäufer kann die Box nicht dahin gehend updaten, dass es eine freie Box ist. Die Artikelnummer ist und bleibt die einer Leihbox. Und auch wenn dafür Schadenersatz gezahlt wurde, bleibt die Box Eigentum von Vodafone und wird definitiv nicht freigeschaltet. Du kannst an einer unterschlagenen Box kein Eigentum erlangen, Vodafone darf dir deshalb die Freischaltung verwehren.

 

Du kannst nur versuchen, den Kauf rückgängig zu machen. 

 

Da alles weitere bereits im alten Thread gesagt wurde, würde ich hier gern wieder schließen. Ist das ok für dich? 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
Ines75
SuperUser
SuperUser

@KalleK1947  schrieb:

Der Verkäufer der 6490 Box hat die Box wohl so geupdatet, dass es eine "freie" Box ist. 



Hallo @KalleK1947

 

obige Aussage ist Quatsch.... Ein Verkäufer kann die Box nicht dahin gehend updaten, dass es eine freie Box ist. Die Artikelnummer ist und bleibt die einer Leihbox. Und auch wenn dafür Schadenersatz gezahlt wurde, bleibt die Box Eigentum von Vodafone und wird definitiv nicht freigeschaltet. Du kannst an einer unterschlagenen Box kein Eigentum erlangen, Vodafone darf dir deshalb die Freischaltung verwehren.

 

Du kannst nur versuchen, den Kauf rückgängig zu machen. 

 

Da alles weitere bereits im alten Thread gesagt wurde, würde ich hier gern wieder schließen. Ist das ok für dich? 

 

@Ines75ich denke, dieses Problem mit dem Eigentumswechsel wäre mal ganz interessant, klären zu lassen.

Natürlich gilt im Grundsatz, was du schreibst, versehen aber mit vielen "Abers". Wie verhält es sich denn, wenn Geräte verspätet zurückgeschickt werden und VF die Annahme verweigert? Ich würde meinen, dadurch wird zum Ausdruck gebracht, dass VF kein Interesse mehr an der Ware hat, sprich auf das Eigentumsrecht verzichtet. Was soll/darf der Kunde dann damit tun?

Wie sieht es mit der Anwendbarkeit von § 255 BGB aus?

Und ob hier wirklich eine Unterschlagung vorliegt, müßte auch erst geklärt werden. ich denke, es fehlt am Zueignungswillen.

@Díaz_de_Vivar

 

Wenn man eine 6490 behält aus welchen Gründen auch immer kann man nicht von Unterschlagung sprechen, da man ja dafür was zahlen muss.Und ja sogar im Vertrag steht, das man so und soviel zahlen muss, wenn man das Gerät nicht zurückschickt.

 

Also kann ich als Vertragspartner mit VF die Option wahrnehmen und das Gerät behalten und dann den angegebenen Preis dafür zahlen, wenn ich diese behalten möchte, warum auch immer.

 

Die andere Sache wäre zu klären ob VF wirklich dann diese Boxen nicht mehr auf einem anderen Anschluss freischalten muss. Den meiner Meinung nach müsste das dann so auch im Vertrag stehen, das wenn man die Box behält, diese an keinem andern Anschluss mehr verwendbar ist.

 

Gruß Kurt

 

 

 

 

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Ines75Hier https://forum.vodafone.de/t5/Internet-Telefon-TV-%C3%BCber-DSL/Unm%C3%B6gliches-Verhalten-Seitens-de... meint @dasdensch genau das Gegenteil

 

@KurtlerIch bin ja auch (fast) deiner Meinung, und habe sehe meine Antwort als reaktion auf den post von Ines, die ja anderer Ansicht ist.

Allerdings ist die Sache mit "Eigentumserwerb", "Eigentumsaufgabe" etc. schon ein sehr verwinkeltes Rechtsthema und da kommt es auf viele Kleinigkeiten an. Da hilft es uns leider nichts "was der Bauch sagt" Smiley (zwinkernd)

 

Nachtrag, gerade gefunden:


@Norman schrieb am 17.01.19 hier:   "Die Easybox ist mit der Berechnung zu Deinem Eigentum geworden. Eine Rückgabe ist nicht mehr möglich."

Ich denke, damit ist diese Sache geklärt.

Das ist aber auch ein schwieriges Thema 🙂 @Díaz_de_Vivar. Ich bin von ausgegangen, wenn Vodafone in meinem Fall die 99€ für die GigaTV Net Box abbucht, sie mir gehört? Wenn nicht mal das sicher ist, schicke ich sie vielleicht doch noch zurück. Und hole sie für paar Euro aus der Bucht. Es würde dann kein Unterschied machen.

Hi,

 

@Díaz_de_Vivar: Vorsicht :!: Dies gilt nur für den DSL-Bereich von Vodafone. Im Kabelbereich werden Ex-Leihgeräte nicht mehr für andere Kunden freigeschalten. Ebenso wird die Gebühr für das Nichtzurücksenden des Gerätes auch im Nachhinein problemlos zurückerstattet, wenn diese an den Provider zurückgeschickt werden.

 

Gruß

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU

Hallo zusammen,

ja, ich sehe es auch nicht eindeutig und kann mich in die Perspektive des Verkäufers (also dem Ex VDF Kunden, der die Box mit einer Strafzahlung abgelöst hat), der gut verstehen.

Ich kann auch VDF und ihre vermeintlich gute Marketing-Idee dahinter verstehen, man will ja seine Geräte vermieten und nicht noch u.U. Support für irgendwelche Fremdgeräte leisten, auch wenn es "nur" ist, einen Fehler auf die Hardware eingrenzen zu müssen.

Schade, dass niemand von VDF sich mit in die Diskussion eingeklingt hat und das der technische Support nicht in der Lage war, mir genau diese Informationen zu geben. Ich nehme doch an, dass es dort doch so einige solcher Fälle gibt. Vielleicht hätte ich dann sofort eine Box von VDF gemietet und die Strategie wäre aufgegangen.

Zumindest habe ich durch dieses Fall wieder dazugelernt. Der Verkäufer nimmt die Box zurück. Und ich werde mich nun nach einer anderen "freien" Box umsehen. 

Danke an Alle. 


@peter12_  schrieb: Vorsicht :!: Dies gilt nur für den DSL-Bereich von Vodafone.....

Danke für die Aufklärung. Also gilt:

  • Kabelgeräte werden von VF auch bei verspäteter Rücksendung angenommen und die Gebühr, falls schon eingezogen, wieder erstattet
  • DSL-Geräte werden bei verspäteter Rücksendung nichtmehr angenommen und gehen bei eingezogenen Gebühr in das Eigentum des Kunden über. Sie werden bei Verkauf auch von VF freigeschaltet.
yup
Full Metal User
Full Metal User

Besten Dank @peter12_, da muss ich erst ins Kundenforum gehen, um von Kunden eine aussagekräftige Antwort zu bekommen. Schicke ich die Net Box besser auch zurück, da brennt dann nichts an.