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Multimediadose nach HÜP setzen oder nicht
bennySB
Daten-Fan
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Guten Abend zusammen,

 

wir sind Ende September in einen Neubau (Einfamilienhaus) zur Miete gezogen. Da sich die Tiefbauarbeiten für Vodafone etwas in die länge gezogen haben, haben wir seitens Vodafone eine Gutschrift erhalten und uns übergangsweise einen LTE Router samt Tarif von O2 geholt.

Nachdem das Kabel und der HÜP nun gesetzt wurden wollte ich den Umzug bei Vodafone melden, dies konnte der Mitarbeiter jedoch nicht durchführen, da die Fertigmeldung der Tiefbau Firma noch aussteht.

Der Mitarbeiter meinte aber, ich solle meine Fritzbox (eigenes Gerät) einfach mal anschließen und es probieren und erfreulicherweise funktioniert auch alles mit meinem gebuchten Tarif, soweit so gut.

 

Nun etwas zum Haus selbst:

Im Haus existiert keine Verkabelung im bezug auf Koax-Leitungen, sondern ausschließlich CAT-Leitungen. Somit steht die Fritzbox im Technikraum, wo auch der HÜP platziert ist.

Ich habe nun ein Kabel vom HÜP zum Serverschrank gezogen und direkt an der Fritzbox angeschlossen.

Nun weiß ich natürlich nicht ob die Installation einfach so bleiben kann/darf und ob die vorhandenen Werte gut oder schlecht sind:

 

 

Senderichtung.jpg

 

Empfangsrichtung.jpg

 

 

Danke schon einmal für eure Infos.

 

MfG Benny

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@dk4ry1  schrieb:

MMD ist wohl nicht zwingend notwendig. Ich beziehe von VF nur Internet und Telefon, TV kommt über Sat. Der Techniker von VF hat eine Coaxleitung vom HÜP im Keller direkt zur Fritzbox 6591 gelegt. Da ist kein Verstärker und keine MMD dazwischen. Vielleicht liegts daran, dass ich über Kabel kein TV beziehe...


Nein, es ist einfach nicht zulässig - egal ob TV gebucht ist oder nicht.

Es bedarf zwingend der Einbindung in den Potentialausgleich und es bedarf auch zwingend einem "Abschlusspunkt", der im Fall eines nicht angeschlossenen Endgeräts die korrekte Terminierung des Kabelnetzes übernimmt. Und das ist eben kein offenes Kabelende, sondern eine korrekt installierte Multimediadose.

 

Wenn der Techniker dies nicht so errichtet hat, hat er gegen geltende Regeln der Technik verstoßen und im Zweifel haftet dann keine Versicherung für die nicht korrekt ausgeführte Arbeit, sondern der Techniker haftet privat.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Es wird immer eine MMD gesetzt - ein Direktanschluss an den HÜP ist nicht zulässig.

 

Hintergrund ist, dass ein offenes Kabel (wie beim Direktanschluss notwendig) Rückstrahlungen in das Netz verursacht, wenn es nicht ordnungsgemäß, z.B. durch ein angeschlossenes Endgerät oder einen Terminationswiderstand, terminiert wird.

 

In einer Multimediadose sind solche Terminationswiderstände zur Kompensation von nicht angeschlossenen Geräten bereits enthalten - daher muss zwischen HÜP und Endgerät zwingend eine MMD.

 

Weiterhin wird normalerweise zwischen HÜP und MMD ein Verstärker gesetzt, mit dem das Signal entzerrt und verstärkt wird - und der ganze Aufbau muss auch in den Potentialausgleich eingebunden werden, damit sich keine schädlichen Spannungen aufgrund von Potentialdifferenzen zwischen den Bezugspotentialen "Erde (des Koaxkabels)" und "Erde (der Stromversorgung)" aufbauen können, die ansonsten zu gefährlichen Spannungen bei Berührung und/oder Defekten in den Geräten führen können.

MMD ist wohl nicht zwingend notwendig. Ich beziehe von VF nur Internet und Telefon, TV kommt über Sat. Der Techniker von VF hat eine Coaxleitung vom HÜP im Keller direkt zur Fritzbox 6591 gelegt. Da ist kein Verstärker und keine MMD dazwischen. Vielleicht liegts daran, dass ich über Kabel kein TV beziehe...

eigene Fritz!Box 6591 mit aktueller 7.29

@dk4ry1  schrieb:

MMD ist wohl nicht zwingend notwendig. Ich beziehe von VF nur Internet und Telefon, TV kommt über Sat. Der Techniker von VF hat eine Coaxleitung vom HÜP im Keller direkt zur Fritzbox 6591 gelegt. Da ist kein Verstärker und keine MMD dazwischen. Vielleicht liegts daran, dass ich über Kabel kein TV beziehe...


Nein, es ist einfach nicht zulässig - egal ob TV gebucht ist oder nicht.

Es bedarf zwingend der Einbindung in den Potentialausgleich und es bedarf auch zwingend einem "Abschlusspunkt", der im Fall eines nicht angeschlossenen Endgeräts die korrekte Terminierung des Kabelnetzes übernimmt. Und das ist eben kein offenes Kabelende, sondern eine korrekt installierte Multimediadose.

 

Wenn der Techniker dies nicht so errichtet hat, hat er gegen geltende Regeln der Technik verstoßen und im Zweifel haftet dann keine Versicherung für die nicht korrekt ausgeführte Arbeit, sondern der Techniker haftet privat.

Danke dir für deine Antwort/Rückmeldung.

 

Dann werde ich am Montag noch mal bei VF anrufen und dann soll mal ein Techniker vorbei kommen und alles installieren.