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Gebrauchte Fritzbox 6360 auf ebay gekauft - Leihgerät?
Sadosatan
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich habe auf Ebay eine ältere Fritzbox 6360 mit Vodafone-Branding ersteigert (Software + KabelDeutschland Schriftzug auf dem Gehäuse), um sie für meinen Internet-Kabelanschluss als Übergangslösung zu nutzen. 

Nun kommt, wie bei einigen anderen hier im Forum für die 6490, auch die Meldung bei Aktivierung:

"Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone Kabeldeutschland, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an ihren Verkäufer."

 

Der Verkäufer sagt, das Gerät wäre seins und er könne das bedenkenlos verkaufen sowie dass es an allen Vodafone-Kabelanschlüssen funktionieren sollte. Kann dieses Gerät freigeschalten werden, oder handelt es sich wirklich um ein Leihgerät, das unrechtmäßig verkauft wurde?

19 Antworten 19
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Ein Lehgerät kannst du nicht auf einen anderen Anschluss freischalten, weil diese Box einem Anschluss fest zugeordnet ist.

 

Gebe die Box zurück und lasse dir dein Geld wieder geben.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!
peter12_
Giga-Genie
Giga-Genie

Hi,

 

das Gerät kannst du an einem Vodafone Kabel Deutschland Anschluss nicht nutzen, da es weiterhin ein (Ex-)Providergerät ist. Die Fritz!Box 6360 aka HomeBox 2/6360 wurde nie von Kabel Deutschland an die Kunden verkauft, sondern nur immer vermietet. Das Gerät ist somit weiterhin Eigentum des Providers.

 

Ebenso ist dieses Gerät nicht für die Endgerätefreiheit vorgsehen. Beachte hierzu die AVM FAQ Punkt 7

 

Grüße

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU

Abgesehen davon erfüllt die 6360 nicht die Mindestanforderungen für freie Endgeräte.

Denn die 6360 kann nur 4 Downstreamkanäle bündeln - nach Schnittstellenbeschreibung für freie Endgeräte müssten es aber mindestens 16 sein.

 

Davon abgesehen ist die 6360 schon völlig veraltet - nur 802.11n, lediglich entweder 2,4 GHz ODER 5 GHz, um nur einige Punkte zu nennen. Und von AVM gibt's auch keinen Support mehr für die 6360...

"Veraltet" ist nicht das Problem, rein technisch sollte das Ding funktionieren und der Rest ist mir mehr oder weniger egal. WLAN-Standard spielt bspw. gar keine Rolle, da erstmal nur im LAN-Betrieb. Er sagt, bei ihm lief´s auch unproblematisch. Ich gehe also erstmal davon aus, dass es gehen wüde, wenn es ein freies Gerät wäre.

 

Für mich ist momentan eher der Sachverhalt des Verkaufs die Fragestellung. Wenn der Verkäufer das rechtmäßig verkaufen kann, dann kann ich schwierig für eine Rücknahme argumentieren. Wenn nicht, dann ist es natürlich ein Fehlkauf. Wenn peter12 also Recht damit hat, dass das Gerät weiterhin Eigentum des Providers ist, ist der Kaufvertrag also hinfällt. Dann wird die Rückgabe einfach.

Erstaunlich ist, dass bei ebay wirklich massenhaft diese Fritzbox mit dem Kabeldeutschland-Label gehandelt wird, oft auch mit dem Vermerk "läuft an allen Anschlüssen von Vodafone". Also sind die Teile vermutlich geflashed oder die behaupten einfach irgendetwas, ohne es zu wissen.


@Sadosatan  schrieb:

Für mich ist momentan eher der Sachverhalt des Verkaufs die Fragestellung. Wenn der Verkäufer das rechtmäßig verkaufen kann, dann kann ich schwierig für eine Rücknahme argumentieren. Wenn nicht, dann ist es natürlich ein Fehlkauf. Wenn peter12 also Recht damit hat, dass das Gerät weiterhin Eigentum des Providers ist, ist der Kaufvertrag also hinfällt. Dann wird die Rückgabe einfach.

Erstaunlich ist, dass bei ebay wirklich massenhaft diese Fritzbox mit dem Kabeldeutschland-Label gehandelt wird, oft auch mit dem Vermerk "läuft an allen Anschlüssen von Vodafone". Also sind die Teile vermutlich geflashed oder die behaupten einfach irgendetwas, ohne es zu wissen.


Nur so: Der Verkäufer kann verkaufen, was er will - du kannst es auch kaufen.

Ob der Verkäufer jedoch auch der Eigentümer war -oder- wie in deinem Fall nur ein Besitzer, spielt eine gewaltige Rolle. Denn sollte der Eigentümer der Box - und das ist bei den Leihgeräten nunmal der Verleiher - einer Weitergabe (auch gegen Geld) nicht zugestimmt haben, dann hast du de facto gar nichts erworben. Denn das Eigentum verbleibt beim ursprünglichen Eigentümer - du bist dann zwar Besitzer, aber kannst über den Besitz nicht entscheiden, weil der Eigentümer nicht mitmacht.

 

Du hast also bestenfalls das Besitz-, nicht aber das Eigentumsrecht an der Box gegen Geld erworben...

Und was der Verkäufer sicherlich meint, sind die 160 € Schadenersatz, die er an VF wegen der Nichtrücksendung bezahlen musste. Jedoch steht dort auch explizit drin, dass trotz Zahlung des Schadenersatzes die Box NICHT in das Eigentum des (Ex-)Kunden übergeht.

 

Und da es die Homebox 2/6360 nunmal ausschließlich als Leihgerät gab, kann der Verkäufer die Box nie Eigentumsrechte an der Box erworben haben. Und das gilt auch für die Homebox-3-Geräte (6490) mit der 2000 2691 als Artikelnummer (bzw. abweichend zur 2000 2778 der freien Box).

Kleiner Nachtrag:

Wenn der Verkäufer wirklich die Box "regulär" erworben hat, dann wird er ja sicherlich auch den Original-Kaufbeleg der Box noch haben, aus dem hervorgeht, dass er die Box von VF gekauft hat.

Du kannst ihn ja mal danach fragen - aber bitte nicht wundern, wenn er keinen solchen Kaufbeleg vorweisen kann (eben weil die Boxen nie verkauft wurden).

So, 

es gibt nun eine Rückmeldung. Der Verkäufer war nicht vertragsnehmer. Der Vertragnehmer war ein Amerikaner. Der lebt nun wieder in Missouri. Er sagt felsenfest, dass ihm das Gerät nach zwei Jahren Vertragslaufzeit zum Kauf angeboten wurde. Kaufbeleg gibt es allerdings nicht mehr, das ist wohl schon Jahre her.

Als er seinen Vertrag gekündigt hat, was nun auch schon einige Zeit her ist, gab es keine Rückforderung o.ä. Da ein Nachsendeauftrag aktiv ist, würde ihm das auch nicht durch die Lappen gehen.

Wenn das so stimmt, hätte er die Fritzbox also rechtmäßig erworben. D.h., Eigentumsrechte wären nun bei mir. Sowohl Verkäufer als auch der ehemalige Vertragsnehmer machen auf mich einen äußerst seriösen Eindruck. Ich möchte nach wie vor diese Fritzbox gern in Betrieb nehmen. Technisch müsste das an den Anschlüssen hier möglich sein. In der Nachbarschaft gibt´s mindestens 2 Fritzbox6360 (identische Mehrfamilienhäuser, Anschlüsse + Leitungen). Bevor ich jetzt mit dem Support diskutiere, wäre ich gern wissen, ob diese Fritzboxen nach zwei Jahren tatsächlich Leuten zum Kauf angeboten wurden. Vielleicht kann jemand dazu eine Verbinndliche Antwort geben?

Da hast du dir einen schönen Bären aufbinden lassen. Die 6360 wurde nie zum Kauf angeboten.

 

Unabhängig davon: Es gibt auch heute keine (separate) Rücksendeaufforderung bei Kabelprodukten - laut Vertrag / AGB sind alle Leihgeräte nach Vertragsende unaufgefordert(!) und auf eigene Kosten zurückzusenden. Andernfalls wird eine Schadenersatzforderung geltend gemacht (und das ist KEIN Kauf - das Gerät bleibt im Eigentum von VF). Wenn also der Ami mal irgendwann 160 € für die Box bezahlt hat, dann war das der Schadenersatz für die Nichtrücksendung der Box.

 

Weiterhin: Selbst wenn die Box rechtmäßig in dein Eigentum übergegangen wäre (was sie aus o.g. Gründen definitiv nicht ist), dann entspricht sie noch immer nicht den Mindestanforderungen an ein freies Endgerät und kann alleine deshalb schon abgelehnt werden. Wie bereits geschrieben müssen freie Endgeräte mindestens 16 Downstreamkanäle bündeln können - das kann die 6360 aber nicht, die kann nur 4. Und das reicht dann aus, damit eine Aktivierung ebenfalls verweigert wird.

jetzt haste einen schönen Briefbeschwerer!

Der glubb is a Depp