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Router Rücksendung
Zocker91
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag.

Ich habe heute eine Abbuchung auf meinem Konto gehabt für meine verstorbene Großmutter, da der Router nicht zurückgesendet. War bereit die letzten 2 Rechnungen zu bezahlen, was ich bis November getan habe. Ich habe mehrmals um Retourenbegleitschein bzw Retourenschein gebeten, was bis Heute nicht angekommen ist. Daher finde ich es schon eine Frechheit die 35 Euro abzubuchen, wo zudem die letzten beiden Rechnungen freiwillige Zahlungen waren und ansonsten von allen das Erbe ausgeschlagen wurde, weswegen niemand für die Rechnung offen ist. Ich bitte aus Kulanzgründen um die Möglichkeit der Rücksendung

5 Antworten 5
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Zocker91  schrieb:

Ich habe mehrmals um Retourenbegleitschein bzw Retourenschein gebeten, was bis Heute nicht angekommen ist.


Es gibt keinen Retourenschein - Geräte müssen auf eigene Kosten zurückgeschickt werden.

 


@Zocker91  schrieb:

Daher finde ich es schon eine Frechheit die 35 Euro abzubuchen [...]


Warum - das Gerät ist ein Leihgerät und wenn das Gerät nicht zurück kommt, ist vertragsgemäß der Schaden zu begleichen. Wobei dir das eigentlich doch völlig egal sein könnte, wenn...

 


@Zocker91  schrieb:

[...] ansonsten von allen das Erbe ausgeschlagen wurde, weswegen niemand für die Rechnung offen ist.


Wenn ihr alle ausgeschlagen habt, kann es dir doch völlig egal sein, ob dort vom Erbe abgebucht wird oder nicht.

Ebenfalls hättest du dann auch die 2 Monate nicht bezahlen müssen - denn dafür wäre ebenfalls dann nur der Nachlassverwalter aus der Erbmasse zuständig.

 


@Zocker91  schrieb:

Ich bitte aus Kulanzgründen um die Möglichkeit der Rücksendung


Mal ganz davon abgesehen, dass du Leihgeräte auch nachträglich noch zurückschicken kannst - was erwartest du dir davon? Du wirst die 35 € eh nicht ausgezahlt bekommen, weil sie dir nicht zustehen. Denn diese gehören zur Erbmasse - und wenn ihr alle das Erbe ausgeschlagen habt, dann bekommt ihr davon auch keinen Cent ausgezahlt.

 

Sollten die 35 € von deinem Konto abgegangen sein, kannst du dich -wie auch für die 2 Monate Zahlung- gerne an den Nachlassverwalter zwecks Auszahlung aus der Erbmasse wenden, weil du dann auch nur einer von vielen Gläubigern bist. Wenn dort aber nichts zu holen ist, wirst du das Geld nicht wiedersehen.

Ja die 35 Euro sind von meinem Konto abgebucht worden nicht von ihrem. Ich habe diverse Male halt um Retourenschein gebeten bzw was zum einlegen ins Paket. Immer wurde gesagt wird geschickt. Nichts. Und dann ohne Rechnung zu schicken einfach abzubuchen, nur weil man die letzten 2 offene Monate vor Ende beglichen hat.


@Zocker91  schrieb:

Ja die 35 Euro sind von meinem Konto abgebucht worden nicht von ihrem.


Irgendwas passt da nicht...

 

Wenn das von deinem Konto abging, muss VF ja für dein Konto eine Lastschrifterlaubnis vorgelegen haben - und in dem Fall wäre die Zahlung keineswegs "freiwillig" erfolgt, sondern auf Basis des geschlossenen Vertrages.

 

Du kannst dan höchstens versuchen, die Gebühren beim Nachlassverwalter geltend zu machen - aber wenn ihr alle das Erbe ausgeschlagen habt, dann dürfte das ein ziemlich sinnloses Unterfangen werden, sofern da nicht noch irgendwo verborgene Millionen liegen.

Der Vertrag läuft auf ihren Namen. Da aber zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war, das sie nur Schulden hinterlassen hat und ich Erbe gewesen wäre gab ich für die letzten beiden Abbuchungen meine Kontonummer an.  Seit der letzten Abbuchung im November und der jetzigen Geräterechnung wurde das Erbe ausgeschlagen fristgerecht. Daher bin ich jetzt zu dem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, Zahlungen zu leisten und selbst die damals wären nicht notwendig gewesen. Vodafone hat aber ohne Zusendung der Rechnung einfach abgebucht


@Zocker91  schrieb:

Der Vertrag läuft auf ihren Namen. Da aber zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war, das sie nur Schulden hinterlassen hat und ich Erbe gewesen wäre gab ich für die letzten beiden Abbuchungen meine Kontonummer an.


Und das war schon der Fehler - mit Erteilung des Lastschriftmandats hast du VF berechtigt, die Kosten aus dem Vertrag bei dir einzutreiben.

 


@Zocker91  schrieb:

Seit der letzten Abbuchung im November und der jetzigen Geräterechnung wurde das Erbe ausgeschlagen fristgerecht. Daher bin ich jetzt zu dem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, Zahlungen zu leisten und selbst die damals wären nicht notwendig gewesen.


Für VF warst und bist du für den Vertrag leistungspflichtig - weil du das Lastschriftmandat erteilt hast.

 

Geld zurück darf dir VF jedoch nicht bezahlen, weil du nicht Vertragseigentümer bist - das ist jetzt der Nachlassverwalter. Sämtliche Guthaben aus dem Vertrag gehen daher auch nicht an dich, sondern ausschließlich an den Nachlassverwalter, alles andere wäre Unterschlagung. Daher musst du dich -selbst wenn die 35 € zurückgezahlt werden würden- an den Nachlassverwalter zwecks Rückerstattung wenden.