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Umstellung Vodafone DSL auf Vodafone Glasfaser nach Verlegung von Glasfaser durch die Telekom
Gudrun1961
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

 

wir sind bereits Vodafone Mobilfunkkunde und ab April sind wir auch mit unserem DSL-Vertrag bei Vodafone.

 

Nun hat die Telekom für Mitte des Jahres bis Anfang nächsten Jahres angekündigt, bei uns Glasfaser zu verlegen und wir haben den Hausanschluss bereits beauftragt (ohne einen Tarif bei der Telekom zu buchen). Da wir gelesen haben, dass es eine Vereinbarung zwischen Vodafone und der Telekom gibt, dass die Glasfaserleitungen der Telekom von Vodafone genutzt werden können, würden wir natürlich wenn es soweit ist, einen entsprechenden Glasfasertarif bei Vodafone buchen um bei einem Anbieter zu bleiben und weiterhin die GigaKombi-Vorteile nutzen zu können.

 

Nun zu den Fragen:

1) Ist diese Vereinbarung zwischen der Telekom und Vodafone bereits aktiv?

2) Wenn Vodafone Glasfaser über die Leitung der Telekom gebucht werden kann, kann dann ein Glasfaserrouter (z. B. FRITZ!Box 5590 Fiber) direkt an die Glasfaserdose angeschlossen werden? Wir würden das gerne so machen, damit wir nicht noch ein zusätzliches Modem haben das mit Strom versorgt werden muss. Außerdem kann der Kunde ja ein Gerät seiner Wahl verwenden.

3) Kann ich bereits frühzeitig von Vodafone DSL zu Vodafone Glasfaser wechseln, wenn der Glasfaseranschluss fertig ist auch wenn ich noch eine Restlaufzeit meines DSL-Vertrags habe?

 

Vielleicht kann ja der ein oder andere hier ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.

 

Vielen Dank schonmal!

23 Antworten 23
kblo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo Gudrun1961 und reneromann,

vielen Dank für Eure hilfreichen Rückmeldungen. Ich habe mich zwischenzeitlich mit den Neuregelungen des TK-Gesetzes beschäftigt und werde weitere Maßnahmen des Vermieters nun sachkundiger prüfen (lassen) können. Gegen einen GF-Anschluss inkl. Zahlung eines sog. Bereitstellungsentgelts ist generell nichts einzuwenden. Dennoch möchte ich weiterhin Kabel-Internet nutzen können und nicht zum Abschluss eines Neuvertrags (Telekom o.a. Anbieter) gezwungen sein, zumal die Kosten für GF-Tarife derzeit erheblich höher sind und keine Verbesserung der Leistung (Bandbreite) zu erwarten ist. Evtl. weitere Fragen werde ich dann aber in einem separaten Thread stellen 🙂


@kblo  schrieb:

Dennoch möchte ich weiterhin Kabel-Internet nutzen können und nicht zum Abschluss eines Neuvertrags (Telekom o.a. Anbieter) gezwungen sein [...]


Das entscheidet aber dein Vermieter. Wenn dieser sich für eine Umstellung des Kabel-TV-Hausnetzes auf einen anderen Anbieter, z.B. die Telekom, entscheidet, dann kannst du kein Kabel-Internet von Vodafone mehr nutzen.

 


@kblo  schrieb:

[...] zumal die Kosten für GF-Tarife derzeit erheblich höher sind und keine Verbesserung der Leistung (Bandbreite) zu erwarten ist.


Na ja - die Telekom bietet die 1000er-Leitung mit 200 MBit/s Upload an, VF schafft "nur" 50 (und selbst die eigentlich nur dann, wenn der Rückkanal nicht überlastet oder gestört ist).

kblo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das entscheidet aber dein Vermieter. Wenn dieser sich für eine Umstellung des Kabel-TV-Hausnetzes auf einen anderen Anbieter, z.B. die Telekom, entscheidet, dann kannst du kein Kabel-Internet von Vodafone mehr nutzen.

Ja, diese unerfreuliche Aussicht hatte der freundliche VF-Kundensupport bestätigt, worauf meine nicht erfreute Reaktion beruht. Laut Neuregelung des TK-Gesetzes muss jedoch eine freie Anbieterauswahl gewährleistet sein, wenn der Vermieter die Kosten des GF-Anschlusses als "Modernierungsmaßnahme" auf die Miete umlegen will. Bei Refinanzierung über "Endkundenverträge" kann ein "Bereitstellungsentgelt" auf die Betriebskosten aufgeschlagen werden, das m.W. aber bei 60 EUR/Jahr gedeckelt ist. Bis dato hat nicht der Vermieter über die GF-Pläne informiert, sondern die T-kom-Mitarbeiter vor der Haustür. 


 

Na ja - die Telekom bietet die 1000er-Leitung mit 200 MBit/s Upload an, VF schafft "nur" 50 (und selbst die eigentlich nur dann, wenn der Rückkanal nicht überlastet oder gestört ist).


Für knapp 40 EUR sind an meinem Standort mit Kabel-Internet bei Vodafone i.d.R. (in den letzten  2,5 Jahren nur 2 Ausfälle) bummelig 1000/50 MBit/s verfügbar. Für diesen Preis werden derzeit GF-Tarife mit nur 50/10 MBit/s angeboten = erheblich weniger Leistung. Eine 1000er-GF-Leitung kostet hingegen knapp 80 EUR = erheblich höhere Kosten. Neuverträge haben i.d.R. eine 2-jährige Mindestlaufzeit. Unterm Strich für mich daher kein Anreiz für einen Anbieter- bzw. Anschlusswechsel. Das kann unter anderen Bedingungen (Kosten & Leistung egal) natürlich anders bewertet werden. Die Hinweise in diesem Forum haben mir aber schon sehr geholfen, dafür nochmal vielen Dank.


@kblo  schrieb:

Das entscheidet aber dein Vermieter. Wenn dieser sich für eine Umstellung des Kabel-TV-Hausnetzes auf einen anderen Anbieter, z.B. die Telekom, entscheidet, dann kannst du kein Kabel-Internet von Vodafone mehr nutzen.

Ja, diese unerfreuliche Aussicht hatte der freundliche VF-Kundensupport bestätigt, worauf meine nicht erfreute Reaktion beruht.


Tja, das ist nunmal leider die bittere Realität...

 


@kblo  schrieb:

Laut Neuregelung des TK-Gesetzes muss jedoch eine freie Anbieterauswahl gewährleistet sein, wenn der Vermieter die Kosten des GF-Anschlusses als "Modernierungsmaßnahme" auf die Miete umlegen will. Bei Refinanzierung über "Endkundenverträge" kann ein "Bereitstellungsentgelt" auf die Betriebskosten aufgeschlagen werden, das m.W. aber bei 60 EUR/Jahr gedeckelt ist.


Wo steht das im TKG?

 

Und vor allem: Wie willst du einen anderen Anbieter als den jeweiligen Netzbetreiber "zwingen", sich auf die "fremde" Leitung einmieten zu müssen? Nur weil der Netzbetreiber einen offenen Netzzugang für andere Anbieter gewährleistet, heißt das noch längst nicht, dass es auch einen Zwang für die anderen Anbieter gibt, diesen auch nutzen zu müssen.

 

Sprich: Selbst wenn die Telekom als Netzanbieter in deinem Fall den freien Zugang zur Faser ermöglicht, kannst du Vodafone nicht zwingen, dass sie dir darüber einen Anschluss schalten. Denn solch einen Anschlusszwang gibt es nicht. Trotzdem könnte -da die prinzipielle Möglichkeit einer freien Anbieterwahl bestünde- dann nach deiner Argumentation die Gebühr eingezogen werden -- selbst wenn es keinen andernen Anbieter gibt, der die Faser mieten will.

 


@kblo  schrieb:

Bis dato hat nicht der Vermieter über die GF-Pläne informiert, sondern die T-kom-Mitarbeiter vor der Haustür. 


Der Vermieter sollte schon wissen, ob er den Hausanschluss beauftragt hat - denn ohne solche Beauftragung macht die Telekom nicht mal Klinkenputzen.

 


@kblo  schrieb:

Na ja - die Telekom bietet die 1000er-Leitung mit 200 MBit/s Upload an, VF schafft "nur" 50 (und selbst die eigentlich nur dann, wenn der Rückkanal nicht überlastet oder gestört ist).


Für knapp 40 EUR sind an meinem Standort mit Kabel-Internet bei Vodafone i.d.R. (in den letzten  2,5 Jahren nur 2 Ausfälle) bummelig 1000/50 MBit/s verfügbar. Für diesen Preis werden derzeit GF-Tarife mit nur 50/10 MBit/s angeboten = erheblich weniger Leistung. Eine 1000er-GF-Leitung kostet hingegen knapp 80 EUR = erheblich höhere Kosten. Neuverträge haben i.d.R. eine 2-jährige Mindestlaufzeit. Unterm Strich für mich daher kein Anreiz für einen Anbieter- bzw. Anschlusswechsel. Das kann unter anderen Bedingungen (Kosten & Leistung egal) natürlich anders bewertet werden.


Du argumentierst im ersten Schritt, dass der Glasfaseranschluss nicht mehr bietet - jetzt ruderst du zurück und vergleichst Preise (wobei die 40 € für den CableMax mittlerweile dank Preiserhöhungen auch schon hinfällig sind - die gehen gerade allesamt raus und der Preis wird mind. um 5 € ansteigen). Wenn, dann solltest du die Technik vergleichen - und da erhältst du nunmal beim Glasfaseranschluss wesentlich mehr, als beim Kabelnetz - und zwar prinzipbedingt.

kblo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@reneromann  schrieb:


Tja, das ist nunmal leider die bittere Realität...

 

  • Ja, deswegen bin ich auch nicht wirklich erfreut.
  • Allerdings scheinen meine Äußerungen missverstanden werden zu können, denn diese Rückmeldung irritiert mich doch ein wenig...

Wo steht das im TKG?

 

  • U.a. in folgendem Artikel wird das TKG referenziert:
    https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-neuregelung-des-2-nr-15-betrkv-durch-das-telekommunikationsges...
  • Absatz V. zum Bereitschaftsentgelt
    1. Mieter müssen ihren Anbieter von öffentlich zugänglichen TK-Diensten über ihren Anschluss frei wählen können (§ 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV-neu)
    3. Die Kostenumlage ist der Höhe nach gedeckelt auf maximal 60 Euro pro Jahr (§ 72 Abs. 2 TKG-neu, § 2 Satz 1 Nr. 15c BetrKV-neu).
  • sowie Absatz VI. zur Modernisierungsmaßnahme
    Der Vermieter ist berechtigt, die jährliche Miete um 8% der aufgewendeten Kosten für den erstmaligen Anschluss an ein Glasfasernetz zu erhöhen, aber nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des neu eingeführten § 555b Nr. 4a BGB . Danach ist die Mieterhöhung zulässig, wenn der Mieter seinen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten über den Anschluss frei wählen kann und der Vermieter kein Glasfaserbereitstellungsentgelt als Betriebskosten umlegt oder umgelegt hat. Eine Doppelbelastung mit einer Modernisierungsmieterhöhung einerseits und einer Betriebskostenumlage andererseits ist ausgeschlossen.

 

Und vor allem: Wie willst du einen anderen Anbieter als den jeweiligen Netzbetreiber "zwingen", sich auf die "fremde" Leitung einmieten zu müssen?

 

  • Habe ich nicht behauptet.

 

Nur weil der Netzbetreiber einen offenen Netzzugang für andere Anbieter gewährleistet, heißt das noch längst nicht, dass es auch einen Zwang für die anderen Anbieter gibt, diesen auch nutzen zu müssen.

 

  • Im ersten Post erwähnte ich bereits, dass es Alternativen gibt, auch wenn Kabel-Internet nicht mehr verfügbar ist, z.B. den GigaCube

 

Sprich: Selbst wenn die Telekom als Netzanbieter in deinem Fall den freien Zugang zur Faser ermöglicht, kannst du Vodafone nicht zwingen, dass sie dir darüber einen Anschluss schalten. Denn solch einen Anschlusszwang gibt es nicht. Trotzdem könnte -da die prinzipielle Möglichkeit einer freien Anbieterwahl bestünde- dann nach deiner Argumentation die Gebühr eingezogen werden -- selbst wenn es keinen andernen Anbieter gibt, der die Faser mieten will.

 

  • Nochmal: ich habe nicht behauptet, Vodafone zwingen zu wollen/können, einen Anschluss über die GF-Leitung der Telekom zu schalten. Ich bezog meine Äußerungen auf die Neuregelungen des TKG, genauer: die freie Anbieterwahl des Mieters.
  • Falls der GF-Anschluss durch Telekom-Endkundenverträge refinanziert wird, besteht keine freie Anbieterwahl. Ohne freie Anbieterwahl kann der Vermieter aber die Kosten nicht als Modernisierungsmaßnahme auf die Nettokaltmiete umlegen.

Der Vermieter sollte schon wissen, ob er den Hausanschluss beauftragt hat - denn ohne solche Beauftragung macht die Telekom nicht mal Klinkenputzen.

 

  • Ich schrieb, dass seitens Vermieter bis heute keine Information zur Einrichtung eines GF-Anschlusses vorliegt. Die hätte ich gerne gehabt, bevor ich darüber von einem Telekom-Mitarbeiter erfahre.


Du argumentierst im ersten Schritt, dass der Glasfaseranschluss nicht mehr bietet - jetzt ruderst du zurück und vergleichst Preise (wobei die 40 € für den CableMax mittlerweile dank Preiserhöhungen auch schon hinfällig sind - die gehen gerade allesamt raus und der Preis wird mind. um 5 € ansteigen). Wenn, dann solltest du die Technik vergleichen - und da erhältst du nunmal beim Glasfaseranschluss wesentlich mehr, als beim Kabelnetz - und zwar prinzipbedingt.

 

  • Auch hier liegt womöglich ein Missverständnis vor.
  • Selbst mit einer Preiserhöhung des 1000er Kabel-Internet-Tarifs um (m.W. aktuell) 5 EUR wäre dieser erheblich günstiger als ein 1000er GF-Anschluss. Die Upload-Geschwindigkeit ist für mich nicht so relevant. Die i.d.R. verfügbaren nahezu 1000/50 (down/up) sind ausreichend.
  • Ich möchte nur keine 80 EUR für einen Internet-Anschluss mit ähnlicher Leistung bezahlen. Oder ähnlichen Preis wie jetzt, dafür aber nur eine 50/10-GF-Lei(s)tung bekommen.
  • Fazit: Sollte das Kabelnetz abgeschaltet werden, werde ich andere Angebote mit annähernd ähnlichem Preis-Leistungs-Verhältnis wie jetzt in Betracht ziehen (müssen). Oder eine andere Wohnung suchen 😉

@kblo 

Nochmal: Der von dir zitierte Part hilft dir nicht weiter, weil die Telekom OpenAccess auf die Fasern anbietet. Ob jedoch ein anderer Anbieter wie Vodafone die Fasern via OpenAccess auch nutzen will, steht nicht im Gesetz und du kannst keinen Anbieter zwingen, dass er die Fasern bei der Telekom anmieten muss.

 

Ergo kann es sehr wohl sein, dass die Bedingungen aus der zitierten Regelung erfüllt sind - OpenAccess auf die Faser also möglich ist - und du damit ein Entgelt bezahlen musst, aber dir die Regelung nicht weiterhilft, wenn kein Anbieter die Faser bei der Telekom anmieten will.

 

Denn es ist alleine Sache der jeweiligen Anbieter, ob sie sich auf die Einmietung auf die Fasern einlassen oder nicht - wenn sie es nicht machen (z.B. wie bei Vodafone üblich, wenn sie ein eigenes Koax-Kabelnetz vor Ort haben), dann ist zwar die Bedingung aus der Regelung erfüllt (es wäre möglich, den Anbieter frei zu wählen), aber da es dann keine anderen Anbieter gibt, die aus freien Stücken die Leitungen anmieten wollen, bleibt für die Nutzung der Faser am Ende dann doch wieder nur die Telekom übrig. Einen Zwang hingegen, dass ein Drittanbieter die Leitungen anmieten muss, gibt es hingegen nicht.

kblo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@reneromann  schrieb:

@kblo 

Nochmal: Der von dir zitierte Part hilft dir nicht weiter, weil die Telekom OpenAccess auf die Fasern anbietet. Ob jedoch ein anderer Anbieter wie Vodafone die Fasern via OpenAccess auch nutzen will, steht nicht im Gesetz und du kannst keinen Anbieter zwingen, dass er die Fasern bei der Telekom anmieten muss.

 

Ergo kann es sehr wohl sein, dass die Bedingungen aus der zitierten Regelung erfüllt sind - OpenAccess auf die Faser also möglich ist - und du damit ein Entgelt bezahlen musst, aber dir die Regelung nicht weiterhilft, wenn kein Anbieter die Faser bei der Telekom anmieten will.

 

Denn es ist alleine Sache der jeweiligen Anbieter, ob sie sich auf die Einmietung auf die Fasern einlassen oder nicht - wenn sie es nicht machen (z.B. wie bei Vodafone üblich, wenn sie ein eigenes Koax-Kabelnetz vor Ort haben), dann ist zwar die Bedingung aus der Regelung erfüllt (es wäre möglich, den Anbieter frei zu wählen), aber da es dann keine anderen Anbieter gibt, die aus freien Stücken die Leitungen anmieten wollen, bleibt für die Nutzung der Faser am Ende dann doch wieder nur die Telekom übrig. Einen Zwang hingegen, dass ein Drittanbieter die Leitungen anmieten muss, gibt es hingegen nicht.


Ja, ist mir bekannt = Zustimmung in allen Punkten.

Ich bin lediglich nicht motiviert, fast das Doppelte für einen Internet-Anschluss mit nahezu gleicher Leistung wie gegenwärtiger zu bezahlen. Oder nahezu gleichen Preis für dann einen Bruchteil der aktuellen Leistung. Egal, ob nur (noch) GF möglich ist, egal ob bei der Telekom oder anderem Anbieter. Ob das Kabelnetz erhalten bleibt oder ich mich bei Abschaltung um ein anderes Angebot mit akzeptablem Preis-Leistungsverhältnis bemühen muss, ist noch nicht bekannt, da der Vermieter keine Informationen vorhält. Worüber auch andere Mieter im Haus (4 von 9 derzeit Kabel-Internet-Nutzer) nicht erfreut sind. Und weil der Vermieter zuvor schon eine "individuelle" Interpretation (nicht-)umlagefähiger Kosten darlegte, wird die Finanzierung des GF-Anschlusses  (Bereitstellungsentgelt oder Modernisierungsmaßnahme) allemal hinsichtlich Zulässigkeit geprüft.

Darum gehts.

Gabi_K
Netz-Profi
Netz-Profi

Natürlich ist die Vereinbarung aktiv, dass Telekom mit VF auch bei GF kooperiert (siehe Anhang), aber Theorie und Praxis sind zweierlei. Schon oft selbst erlebt. Ich werde wohl nach über 20 Jahren VF zur Telekom wechseln, da die TK in den nächsten Monaten hier auch GF ausbauen wird und bei einem 11 Jahre alten Haus mit 13 Parteien, davon 10 von Eigentümern selbst bewohnt, lasse ich mich nicht darauf ein auf VF zu warten, sondern ziehe voraussichtlich mit dem Ausbau innerhalb des Hauses mit. Da eine komplette Abwicklung immer schneller und einfacher ist. Schade, aber man muss zusehen wo man bleibt. vielleicht wechselt man später mal wieder den Anbieter, aber eigene Bequemlichkeit ginge da bei mir vor, statt später allein hier abgehängt zu sein. Zumal, wenn berufstätig, die verfügbaren zeitlichen Möglichkeiten begrenzt sind, um mit irgendwelchen Anbietern rumzuhampeln, da schließe ich mich lieber der Gemeinschaft hier an. Es ist leider typisch Deutsch, dass jeder jeden behindert, egal, ob VF die Telekom oder umgekehrt. Es ist nie ein Miteinander, überall ein Gegeneinander. Egal wo. Und da suche ich für mich mittlerweile immer den bequemen Weg.


@Gabi_K  schrieb:

Natürlich ist die Vereinbarung aktiv, dass Telekom mit VF auch bei GF kooperiert (siehe Anhang), aber Theorie und Praxis sind zweierlei.


Warum sollte VF sich auf die Glasfaser der Telekom einmieten, wenn VF vor Ort ein Kabelnetz betreibt, was ähnliche Geschwindigkeiten bietet?

 

Genau das ist nämlich in der Regel der Fall, wenn vor Ort dann eben NICHT seitens VF die Glasfaser der Telekom angemietet wird, sondern lieber auf das eigene Kabelnetz verwiesen wird. Diese Entscheidung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus nachvollziehbar, denn das eigene Netz liegt und kostet bereits, also warum dieses nicht nutzen und stattdessen sich teuer in das Netz des Konkurrenten vor Ort einmieten...

 

Davon abgesehen gibt es gerade bei einem eigenwirtschaftlichen Neubau eine Phase der exklusiven Vermarktung, wo dann ausschließlich der Netzbetreiber selbst Anschlüsse anbietet, um die Kosten des Netzausbaus zu refinanzieren und eben Drittanbieter (wie Vodafone; sofern die Faser von der Telekom stammt) nicht auf die Faser kommen. Erst nach Abschluss dieser exklusiven Betriebsphase (i.d.R. 1..2 Jahre) dürfen dann auch andere Anbieter auf die Faser, sofern es entsprechende Kooperationen gibt und die anderen Anbieter die Konditionen gefallen, für die sie die Faser anmieten können.

 

Denn anders als bei DSL, wo es seitens der BNetzA fest vorgegebene Preise für die verschiedenen Anschlussarten gibt (regulierter Markt), gibt es solche regulierten Preise bei Glasfasern NICHT, d.h. dort kann der Netzanbieter vom Drittanbieter beliebige Preise fordern.

kblo
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@reneromann  schrieb:

@Gabi_K  schrieb:

Natürlich ist die Vereinbarung aktiv, dass Telekom mit VF auch bei GF kooperiert (siehe Anhang), aber Theorie und Praxis sind zweierlei.


Warum sollte VF sich auf die Glasfaser der Telekom einmieten, wenn VF vor Ort ein Kabelnetz betreibt, was ähnliche Geschwindigkeiten bietet?

 

Genau das ist nämlich in der Regel der Fall, wenn vor Ort dann eben NICHT seitens VF die Glasfaser der Telekom angemietet wird, sondern lieber auf das eigene Kabelnetz verwiesen wird. Diese Entscheidung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus nachvollziehbar, denn das eigene Netz liegt und kostet bereits, also warum dieses nicht nutzen und stattdessen sich teuer in das Netz des Konkurrenten vor Ort einmieten...

 

Davon abgesehen gibt es gerade bei einem eigenwirtschaftlichen Neubau eine Phase der exklusiven Vermarktung, wo dann ausschließlich der Netzbetreiber selbst Anschlüsse anbietet, um die Kosten des Netzausbaus zu refinanzieren und eben Drittanbieter (wie Vodafone; sofern die Faser von der Telekom stammt) nicht auf die Faser kommen. Erst nach Abschluss dieser exklusiven Betriebsphase (i.d.R. 1..2 Jahre) dürfen dann auch andere Anbieter auf die Faser, sofern es entsprechende Kooperationen gibt und die anderen Anbieter die Konditionen gefallen, für die sie die Faser anmieten können.

 

Denn anders als bei DSL, wo es seitens der BNetzA fest vorgegebene Preise für die verschiedenen Anschlussarten gibt (regulierter Markt), gibt es solche regulierten Preise bei Glasfasern NICHT, d.h. dort kann der Netzanbieter vom Drittanbieter beliebige Preise fordern.


Vielen Dank für diese Antwort, die den ursprünglichen Anlass für meinen Kommentar zusammenfasst. Während ich jetzt schreibe, wird vor dem Haus die Erde aufgebuddelt und Glasfaser verlegt. Bis heute habe ich keine Information vom Vermieter über diesen Vorgang erhalten und weiss daher nicht, ob/welche Kosten für den GF-Anschluss auf mich zukommen, z.B. ob dieser exklusiv über die TK angeboten wird. Dass der Ausbau stattfindet, habe ich durch einen TK-Vertriebsmenschen erfahren - und trotz meiner deutlichen Vermittlung, dass ich an einem Vertrag mit der TK nicht interessiert bin, erlebe ich seit Wochen wiederholte = penetrante Versuche einer "Gesprächsaufnahme".

 

Für mich besteht kein Anreiz, zu einem GF-Anschluss bei der TK zu wechseln, weil ich mit dem Kabel-Internetanschluss von Vodafone zufrieden bin: bis auf 2 Ausfälle in mehr als 2 Jahren ist i.d.R. eine Bandbreite  von1000/50 Mbit verfügbar. Warum also sollte ich für monatlich zusätzlich 35 EUR auf GF umsteigen? Der TK-Vertriebsmensch sagte, dass die Kabelverbindung mit dem GF-Anschluss gekappt wird. Mich würde interessieren, ob das (rechtlich) zulässig ist - unter Berücksichtigung, dass seitens Vermieter eine vorzeitige Information nicht erfolgt ist.