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Frage

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Antwort

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Lösung

Rückerstattung
Svoop
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Guten Tag,

 

ich habe meine alte Giga TV-Box bereits im Dezember zurückgeschickt und warte seitdem auf die Rückerstattung des Betrages von EUR 95,-.

 

Bitte veranlassen Sie umgehend die Rückerstattung (schade das diesbezüglich nachgefragt werden muss obwohl mir versichert wurde, dass sobald die Box erhalten wird der Betrag umgehend gutgeschrieben wird).

 

Vielen Dank.

Lennart

10 Antworten 10
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Lennart,

 

hattest Du dazu schon mal Kontakt mit der Hotline? Ich nehme an die Box wurde verspätet zurück geschickt und daher die Berechnung?

 

Grüße

Thomas

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Svoop
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ja und mit wurde gesagt das der Betrag sobald die Box eingegangen ist, überwiesen wird. Ja die Box wurde verspätet zurückgeschickt.
Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Svoop,

 

überwiesen wird da so schnell nichts. Erst mal muss eine Gutschrift auf dem Kundenkonto erfolgen und dann kann es gebucht werden.

 

Grüße

Thomas

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Svoop
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Und das dauert einen Monat ??? Mir wurde gesagt das der Betrag dann umgehend erstattet wird. Ich erwarte das der Betrag bis Ende Februar erstattet wird. Warum soll eine Gutschrift auf meinem Kundenkonto erfolgen ???

@Svoop  schrieb:
 Ich erwarte das der Betrag bis Ende Februar erstattet wird. 

Und was machst du, wenn das nicht geschieht?

Svoop
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Was der *** hier ??? Ist das ein produktiver Beitrag, ich denke nicht!

@Svoop  Die Frage war durchaus ernst gemeint. An der Antwort von @Thomas kannst du doch erkennen, wie VF die Sache löst. Und dann stellt sich doch die Frage, gibt es eine Möglichkeit, von diesem Vorgang abweichend, an das Geld zu kommen. Vergiss die Auskünfte von der hotline, da wird leider manchmal etwas mal schnell dahingesagt, um den Kunden ruhig zu stellen. Wenn ich es richtig sehe, ist die Erstattung doch eine "Kulanzentscheidung". Du bist den vertraglichen Verpflichten, nänlich das Gerät innerhalb einer bestimmten Frist zurückzusenden, nicht nachgekommen. Daraus nimmt sich VF das Recht, einen bestimmten Betrag zu verlangen. Wenn ich mich nicht irre, steht nirgendwo, dass dies erstattet wird, falls später doch noch eine Rücksendung erfolgt. Ergo werden deine rechtlichen Möglichkeiten, sprich Terminsetzung o.ä., sehr gering sein. Und darum die, zugegebenermaßen etwas provokante Frage, was gedenkst du zu tun, falls man deine Erwartung nicht erfüllt. Ich fürchte, du hast ein sehr stumpfes Schwert in der Hand.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Svoop,

 

ja das dauert halt seine Zeit. Wir können und werden nicht in unser Abrechnungssystem eingreifen.

 

Grüße

Thomas  

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Svoop
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Habe etwas überreagiert. Sorry. Ich habe es schriftlich das der Betrag überweisen wird. Deswegen regt mich das so suf dass nichts von alleine passiert.