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Lösung

Giga TV Box ohne Bestellung zugeschickt
hansaa
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo!

Mir wurde eine Giga TV Box zugeschickt, die ich nicht bestellt hatte. Der Postbote legte das Paket während meines Urlaubs in der Garage ab (die Zustimmung dazu hatte er). Ich wusste nicht, was ich mit der Kiste sollte und habe sie erst stehen gelassen. Nachdem mir Geld abgebucht wurde, habe ich mich erkundigt und die Box originalverpackt zurückgeschickt. Jetzt wurde mir mitgeteilt, das ein "Widerruf" nicht möglich sei (alles ist möglich!). Ich bin über diese aggressive Praxis fuchsteufelswild und erwäge meinen kompletten Vertrag, der immerhin schon 25 Jahre besteht zu kündigen, wenn diese Sache nicht erledigt wird. Die lapidaren Antworten und die nervige Art der Kommunikation (E-Mail gibt es wohl nicht mehr) tun ihr Übriges um Kunden zu verärgern.

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
hansaa
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo, ja mir ist ein Schreiben zugestellt worden, demnach der Vertrag aus Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht). WIE der angebliche Vertrag zustande gekommen ist oder gar eine Entschuldigung gab es nicht. Nach der o.a. Definition kann die Stornierung kein Akt der Kulanz  gewesen sein.

Statt von "Kulanz" zu reden sollte man so ehrlich sein zuzugeben, das irgendjemand Mist gemacht hat.  Sei es drum, die Sache ist zumindest vom Tisch.

 

Sei es drum, die Sache ist zumindest vom Tisch.

 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

22 Antworten 22
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @hansaa Du bist nicht der Erste und vermutlich (trotz Gerichtsurteile die VF derartiges verbieten) auch nicht der Letzte, dem dies wiederfährt. Ein Widerruf ist tatsächlich nicht möglich, denn was möchtest du denn widerrufen, wenn es keinen Vertrag gibt. Allerdings hat der hotliner die Auskunft nicht in diesem Sinn gegeben..

Bevor du weitere Schritte unternimmst warte mal ab, ob sich hier ein Moderator meldet. In der Vergangenheit hat man durch die community sehr häufig helfen können.

Hattest du denn vor dem Urlaub irgendwelchen Kontakt mit VF oder einem Techniker oder ähnliches?

Hallo, nein es gab keinen Kontakt. Das man keinen formellen Widerruf stellen kann, ohne vorher einen rechtgültigen Vertrag abgeschlossen zu haben war mir schon klar 🙂 Ich lasse mich überraschen, wie mir dieser Fauxpas erklärt wird.  Danke zunächst!

Peter165
SuperUser
SuperUser

@hansaa  schrieb:

Ich wusste nicht, was ich mit der Kiste sollte und habe sie erst stehen gelassen. Nachdem mir Geld abgebucht wurde, habe ich mich erkundigt und die Box originalverpackt zurückgeschickt. Jetzt wurde mir mitgeteilt, das ein "Widerruf" nicht möglich sei (alles ist möglich!). 


Ich würd mal sagen, das Paket einfach liegen lassen und erst dann reagieren wenn Geld abgebucht wird, ein bißchen spät für einen doch möglichen Widerruf.

Im Paket dürften Vertragsunterlagen drin sein, auf Basis dessen man einen Widerruf hätte machen können.

So ein Teil gibt es nicht umsonst.

Und gerade weil wenn der betreffende nicht reagiert, deutet das VF/KD als Zustimmung und bucht irgendwann ab. Eben deshalb wäre ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Paketes notwendig gewesen.

 

Damit wir uns richtig verstehen, ich bin auch gegen solche Praktiken, leider kommt so was vor und da nicht zu reagieren ist ein großer Fehler des berechtigt verärgerten Kunden.

Ob nun ein kündigen des kompletten Vertrages hilft, da hab ich so meine Zweifel.

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Jemandem ungefragt Ware zuzuschicken geht gar nicht, so nach dem Motto, wenn er sich nicht meldet steckt er für 2 Jahre uin einem Vertrag? Und genau: Der Vertrag lag in dem Karton! Darum geht es auch überhaupt nicht. Nach meinem Rechtsverständnis bedarf es zu einem Vertrag immer noch 2 Willenserklärungen. Es sei denn, das wurde mal geändert. Eine Willenserklärung hätte VD/KD allenfalls herleiten können, wenn ich die Zugangsdaten aktiviert hätte, was nicht der Fall war. Es sollten ALLE VD/KD Kunden, erst recht langjährige Bestandskunden, ein Interesse daran haben, das der Konzern mit Ihnen Ehrlich und Respektvoll umgeht. Aber dieser Fall ist eine ganz miese Masche.

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hallo hansaa,

 

willkommen bei uns in der Community.

 

Ich will mir das Ganze einmal anschauen. Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

Name

Adresse

Geburtsdatum

Kundennummer

Link dieses Beitrages

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!

@Peter165 Eine unverlangt zugeschickte Ware verpflichtet den Empfänger, von ganz wenigen Ausnahmen, zu überhaupt nichts. Hierzu gibt es eine gesicherte Rechtsprechung, das haben schon mehrere online-Händler versucht. Und "Schweigen als Zusimmung" kommt bei Verbrauchern so gut wie nie zum tragen. 

Fazit: Der TE hat nichts falsch gemacht! Aber ich denke, Stephan wird das schon regeln.

@Díaz_de_Vivar: Theorie (Rechtssprechung) und Praxis (siehe den Post hier) klaffen aber sehr weit auseinander.

 


@hansaa  schrieb:

Jemandem ungefragt Ware zuzuschicken geht gar nicht, so nach dem Motto, wenn er sich nicht meldet steckt er für 2 Jahre uin einem Vertrag? Und genau: Der Vertrag lag in dem Karton! Darum geht es auch überhaupt nicht. 


Klar du wolltest das Teil nicht hast aber trotzdem bekommen, inklusive den anschließenden Abbuchungen vom Konto.

Glaubst du im Ernst, VF/KD verschickt einfach mal so ne Giga Box mit Vertrag?

Die Fälle die ich hier kenne, da war immer ein dritter im Bunde, Techniker, VF-Shop, manchmal auch die Hotline, irgendeiner muß das ja ausgelöst haben, sonst wäre bei dir ja nichts angekommen.

Und da genau liegt das Problem, woher soll VF/KD wissen das du die Box nicht haben möchtest? Der vermutliche Auftraggeber hat das ja in deinem Namen bestellt, prompt kommt die Lieferung bei dir an.

Weil da eben Kosten dran hängen, die du ja nicht haben möchtest, ist es aus meiner Sicht falsch die Sache auf sich beruhen zu lassen. Das Ergebnis haste ja live mitbekommen.

Da nützt dir die rechtliche Sachlage weniger, den Aufwand um da raus zu kommen, den haste leider sowieso.

 


@hansaa  schrieb:

Nach meinem Rechtsverständnis bedarf es zu einem Vertrag immer noch 2 Willenserklärungen. Es sei denn, das wurde mal geändert. Eine Willenserklärung hätte VD/KD allenfalls herleiten können, wenn ich die Zugangsdaten aktiviert hätte, was nicht der Fall war. 


Ne Wilenserklärung kann auch darin bestehen, das man sich so ein Teil bestellt, oder in deinem Fall wohl bestellt wurde. Und da nicht widerrufen wurde wird der Vertrag aus Sicht von VF/KD rechtskräftig.

Das ist nunmal kein Amazon Paket was man das tatsächlich links liegen lassen kann.

 

Es ist meine Sicht der Dinge, sprich wenn ich sowas bekommen würde, der Widerruf würde umgehend raus gehen. Da ist mir die Rechtslage völlig Wurst, weil der Ärger dann nur noch größer wird.

 


@hansaa  schrieb:

Aber dieser Fall ist eine ganz miese Masche.


Jupp, da gebe ich dir absolut Recht.

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@Peter165 Die Rechtsprechung ist aber alles andere als Theorie, sondern Praxis. Ich will aber hier nicht weiter diskutieren, denn Stephan wird die Sache schon regeln. Vollkommen egal, wer da angeblich unter welchen Namen auf welche Weise auch immer angeblich einen Vertrag abgeschlossen hat. Letztendlich liegt es an VF zu beweisen, dass es der TE war. Und so wie dieser die Sachlage schildert, dürfte das nicht möglich sein. Und es ist nicht nur Theorie, dass der TE überhaupt nichts beweisen muss. 

Aber wer weiß, vielleicht handelt es sich in diesem Fall um eine Verwechslung o.ä., denn es ist in der Tat seltsam, dass keinerlei Kontakt mit irgendjemand vorausging.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Und es ist nicht nur Theorie, dass der TE überhaupt nichts beweisen muss. 


Ja, aber ich muß es als Betroffener nicht so weit kommen lassen das mir auch noch Geld abgebucht wird, für einen Vertrag den ich nicht möchte.

 

Aber lassen wir mal @Stephan ran, ich geh auch davon aus das er das wieder richten wird.

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