Frage
Antwort
Lösung
am 09.04.2023 21:56
Hallo,
gerade hatten wir einen Stromausfall und dadurch ist das Vodafonenetz voraussichtlich die nächsten Stunden gestört.
Nun zu meiner Frage, warum lassen sich meine Aufnahmen nicht im Offlinemodus nicht abspielen. Warum hat die GigaTV Box überhaupt eine Festplatte, wenn sie im genannten Fall nicht nutzbar ist.
LG Micha
am 09.04.2023 22:10
weil immer geprüft wird, ob du überhaupt rechtmäßger besitzer der wiederzugebenden dateien bist,
wenn keine inet-verbindung besteht, kann sich die giga box nicht mit dem dazu gehörigen kaltura
(videoserver - ehemals eds bei der hz) verbinden
- keine verifizierung möglich
am 09.04.2023 23:22
Und die Aufnahme wird auch nicht unverschlüsselt auf der Festplatte abgelegt, sondern sie bleibt verschlüsselt und der passende Schlüssel wird über die Server von Vodafone beim jeweiligen Abspielen bezogen (nach der Berechtigungsprüfung). Ohne Internetverbindung kein Schlüssel und ohne Schlüssel kein (entschlüsseltes) Videosignal.
am 10.04.2023 10:01
@natas666 schrieb:weil immer geprüft wird, ob du überhaupt rechtmäßger besitzer der wiederzugebenden dateien bist,
Was ja irgendwie völliger Quatsch ist. Wenn ich Kunde bei Vodafone Kabel bin, sollte ich eigentlich auch dazu berechtigt sein, eine selbstgetätigte Aufnahme anzusehen.
Gruss CT
am 10.04.2023 10:05
wie wird denn geprüft, ob es deine selbstgetätigte aufnahme ist
u nicht etwa eine fremde festplatte / aufnahme genutzt wird ??
am 10.04.2023 11:04
Hallo,
da geht es doch darum, das eine Aufnahmen nach der Kündigung eines Sender Paketes nicht auch nicht mehr angesehen werden soll.
Das bei der Box alles über das Internet freigegeben werden muss, soll sicher verhindern, das diese Geräte nach Ablauf des Vertrages illegal gehandelt werden. Bei den Geräten vor GigaTV ist es oft vorgekommen, das die Boxen nicht an den TV-Anbieter zurück gesendet wurden. Da man bei GigaTV ohne Vertrag nicht einmal die freien Sender ansehen kann, kann man die Box dann auch nicht mehr nutzen und damit wird sie dann sicher zurück gesendet.
Viele Grüße Siegmar
am 10.04.2023 16:22
@natas666 schrieb:wie wird denn geprüft, ob es deine selbstgetätigte aufnahme ist
u nicht etwa eine fremde festplatte / aufnahme genutzt wird ??
Als es noch Videotheken gab, habe ich mir einen Film gemietet, den habe ich dann meinem Nachbarn gegeben, damit er sich den auch ansehen konnte. War das etwa verboten? Na dann hoffe ich mal, dass mir nicht noch ein Strafbefehl ins Haus flattert.
Mein Nachbar hat zufällig auch eine Giga TV Box. Ich schliesse meine Festplatte an seiner Box an, weil wir einen aufgenommenen Film zusammen schauen wollen und dabei ein Bier trinken. Auch verboten?
Hallo, gehts noch?
am 10.04.2023 16:53
na sicher war das verboten,
du hättest den nachbarn mitschauen lassen dürfen, den film / video-tape hättest du aber nicht weiter verleihen dürfen.
am 11.04.2023 11:50
@natas666 schrieb:na sicher war das verboten,
du hättest den nachbarn mitschauen lassen dürfen, den film / video-tape hättest du aber nicht weiter verleihen dürfen.
Wenn ich was miete, kann ich damit machen was ich will, so lange ich es nicht beschädige.
Na dann muss ich wohl doch noch befürchten Post zu bekommen. Ich freu mich
am 11.04.2023 12:30
@CTrue13 schrieb:
@natas666 schrieb:
na sicher war das verboten,
du hättest den nachbarn mitschauen lassen dürfen, den film / video-tape hättest du aber nicht weiter verleihen dürfen.
Wenn ich was miete, kann ich damit machen was ich will, so lange ich es nicht beschädige.
Nein, bei Weitem nicht.
Beispiel Wohnung: Wenn du diese untervermieten willst, muss der Vermieter zustimmen -- gleiches gilt, wenn du sie statt zu Wohnzwecken als Gewerberaum nutzen willst...
Beispiel Auto: Wenn der Mietvertrag eine Fahrt in's Ausland ausschließt, dann darfst du mit dem Fahrzeug nicht in's Ausland fahren (u.a. kann dabei dann der Haftpflichtschutz fehlen).
Beispiel Film: Wenn der Mietvertrag eine öffentliche Aufführung oder eine Weitergabe an Dritte untersagt, dann darfst du den Film auch nicht an deinen Nachbarn weiterverleihen. Schaut ihr es bei dir an, ist die Sache grenzwertig - gibst du jedoch den geliehenen/aufgezeichneten Film weiter, dann ist das definitiv nicht zulässig.