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Lösung
am 01.03.2024 11:14
Ich habe nochmal eine Verständnisfrage zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Ich hatte bisher die Grundversorgung über den Vermieter und zusätzlich den Tarif "Privat HD mit Endgerät".
Nun habe ich vom Vermieter das Angebot erhalten, für eine Zahlung von 8,50€ monatlich weiterhin mit KabelTV versorgt zu werden.
Benötige ich den Kabelanschluss über den Vermieter bzw, TV-Connect um ein TV-Signal zu haben auf das der Tarif "Privat HD mit Endgerät" aufbaut?
Oder ist der Tarif losgelöst von einer Basisversorgung nutzbar?
am 01.03.2024 12:10
Hallo Dauerglotzer,
wie alle Nutzer bei denen das nicht über die Nebenkosten gelaufen ist, benötigst Du TV-Connect . Es ist eine Art Grundgebühr für den TV Anschluss, die alle Nutzer bezahlen müssen.
Viele Grüße Siegmar
am 19.03.2024 17:45
Danke für die Antwort. Also wenn ich das Angebot vom Vermieter annehme und weiterhin TV über die Betriebskostenabrechnung beziehe ändert sich mich hinsichtlich den Tarif "Privat HD mit Endgerät" nichts, oder?
am 19.03.2024 19:12
Hallo Dauerglotzer,
an Deinen TV Verträgen die Du selbst mit VF abgeschlossen hast, ändert sich grundsätzlich nichts wenn Du in der Zukunft einen TV-Connect Vertrag selbst abschließt und bezahlst. Eine Abrechnung über die Nebenkosten ist ab Juli 2024 nicht mehr zulässig.
Viele Grüße Siegmar
am 21.03.2024 14:32
Vielleicht ist folgendes zu ergänzen. Unser Vermieter gelidert den Kabelanschluss aus den Nebenkosten aus. Es entsteht ein eigener Vertrag, der auch einzeln gekündigt werden kann. Wenn man den Anschluss behält, wird weiterhin der Kabelanschluss mit den Mietkosten eingezogen, aber intern auf zwei Verträge verteilt. Grundsätzlich ist also eine Abrechnung über die Nebenkosten nicht möglich, jedoch ein Einzug über Lastschrift mit der Miete doch.
am 21.03.2024 16:55
Hallo mickrolli,
der Sinn dieser Änderung ist doch dem Mieter eine freie Auswahl des TV Anbieters zu ermöglichen, denn bisher hätte er bei Wahl eines anderen Anbieters trotzdem den Betrag in den Nebenkosten an den Kabelanbieter bezahlen müssen. Ein solches Vorgehen wie Du beschreibst, würde dieses Anliegen unterlaufen.
Viele Grüße Siegmar
am 21.03.2024 17:06
@mickrolli schrieb:
Vielleicht ist folgendes zu ergänzen. Unser Vermieter gelidert den Kabelanschluss aus den Nebenkosten aus. Es entsteht ein eigener Vertrag, der auch einzeln gekündigt werden kann.
Dies ist rechtlich nicht zulässig, weil der Vermieter kein Telekommunikationsanbieter ist.
@mickrolli schrieb:
Wenn man den Anschluss behält, wird weiterhin der Kabelanschluss mit den Mietkosten eingezogen, aber intern auf zwei Verträge verteilt.
Was rechtlich nicht zulässig ist -- was über die Miete eingezogen werden darf, ist vom Gesetzgeber vorgegeben und die Abrechnung des Kabelanschlusses über eben jene Mietzahlung/Mieteinzug ist ab 01.07. nicht mehr zulässig.
Mal davon abgesehen, dass ein gemeinsamer Einzug von zwei verschiedenen Verträgen (Mietvertrag und Kabel-TV-Vertrag) schon aus buchhalterischen Gründen nicht zulässig ist, weil das zwei komplett getrennte buchhalterische Konten und zwei komplett getrennte buchhalterische Vorgänge sind.
@mickrolli schrieb:
Grundsätzlich ist also eine Abrechnung über die Nebenkosten nicht möglich, jedoch ein Einzug über Lastschrift mit der Miete doch.
Nein, ein Einzug über die Lastschrift mit der Miete ist eben NICHT zulässig, weil die Abrechnung des Anschlusses über die Nebenkosten ab dem 01.07. nicht mehr zulässig ist. Und davon abgesehen ein einzelner Einzug für komplett getrennte Verträge ebenfalls aus buchhalterischen Gründen unzulässig ist.
Und da der Vermieter kein Telekommunikationsunternehmen ist, kann er nicht einfach mal Inkasso für ein solches Unternehmen spielen -- wer einen Vertrag für Kabel-TV will, muss diesen mit dem Kabel-TV-Anbieter abschließen und nicht mit dem Vermieter.
am 21.03.2024 17:15
Egal wie, kann auch sein, dass die einmal die Miete einziehen und dann noch mal die paar Euro für den Vertrag. Es heißt, wir reduzieren die Mietnebenkosten um den Betrag und es gibt einen unabhängigen Vertrag. Darum kümmert sich der Mieter (ist mir auch egal wie es läuft, da ich Kabel weiter behalte). Man kann, wie oben geschrieben, jetzt schon widersprechen oder die Kabelversorgung kündigen bei Bedarf, auch später. Dann kann man wählen wohin man gehen will. Damit werden meiner Meinung nach die Auflagen erfüllt, das der Vertrag nicht in den Mietnebenkosten drin ist, und auch ohne Probleme gekündigt werden kann.
am 21.03.2024 21:25
@Dauerglotzer schrieb:
Nun habe ich vom Vermieter das Angebot erhalten, für eine Zahlung von 8,50€ monatlich weiterhin mit KabelTV versorgt zu werden.
Benötige ich den Kabelanschluss über den Vermieter bzw, TV-Connect um ein TV-Signal zu haben auf das der Tarif "Privat HD mit Endgerät" aufbaut?
Ungünstig ausgedrückt?
Dein Vermieter macht dir dieses Angebot, mit Sicherheit aber nicht mehr über die Mitnebenkosten. Ab dem 01.07.2024.
Die 8,50€ dürftest du dann aber direkt als TV Connect (Start) Vertrag an Vodafone zahlen.
Der Kabelanschluß selber, der läuft rein technisch gesehen weiterhin über deine Vermietung, an deinem TV Vertrag ändert sich nichts.
Anders formuliert, du brauchst beides, den TV Connect Vertrag und den Vodafone Kabelanschluß über deine Vermietung.
am 21.03.2024 22:14
@mickrolli schrieb:
Egal wie, kann auch sein, dass die einmal die Miete einziehen und dann noch mal die paar Euro für den Vertrag.
Der Vermieter hat gar nichts zu machen - er ist kein Telekommunikationsanbieter, ergo hat er schlichtweg kein Recht irgendwelche Verträge über den Kabelanschluss anzubieten. Egal ob die nun über die Miete oder separat eingezogen werden.
@mickrolli schrieb:
Es heißt, wir reduzieren die Mietnebenkosten um den Betrag und es gibt einen unabhängigen Vertrag.
So und nicht anders. Diesen separaten Vertrag musst DU aber AKTIV SELBST mit dem Kabelnetzanbieter abschließen - das hat mit deinem Vermieter rein gar nichts zu tun.
@mickrolli schrieb:
Darum kümmert sich der Mieter (ist mir auch egal wie es läuft, da ich Kabel weiter behalte).
So sieht es aus - DU musst als Mieter AKTIV mit dem Kabelnetzbetreiber einen Kabel-TV-Vertrag (z.B. TV Connect oder TV Connect Start um bei Vodafone zu bleiben) abschließen. Automatisch passiert da gar nichts (und darf auch nicht).
@mickrolli schrieb:
Man kann, wie oben geschrieben, jetzt schon widersprechen oder die Kabelversorgung kündigen bei Bedarf, auch später.
Das ist schlichtweg rechtlich unzulässig. Ab dem 01.07. darf nicht mehr berechnet werden - PUNKT.
Ein "da muss man jetzt schon widersprechen oder später bei Bedarf kündigen" ist rechtlich UNZULÄSSIG! Denn andernfalls würde der Vermieter eben jenes im TKG festgelegte Verbot ab dem 01.07. unterlaufen, wenn der Mieter aktiv widersprechen oder gar kündigen müsste.
@mickrolli schrieb:
Damit werden meiner Meinung nach die Auflagen erfüllt, das der Vertrag nicht in den Mietnebenkosten drin ist, und auch ohne Probleme gekündigt werden kann.
Nein, werden eben nicht. Es gibt eine KLARE rechtliche Situation: Der Vermieter ist ab dem 01.07. raus - keine Widerspruchs- oder Kündigungslösung, sondern er ist schlicht und ergreifend RAUS! Er darf ab dem 01.07. KEINEN CENT mehr für die Kabel-TV-Grundgebühr kassieren - auch nicht über Umwege mit einem mit ihm abzuschließenden Zusatzvertrag und schon gar nicht über einen automatisch abgeschlossenen Zusatzvertrag, dem du widersprechen oder den du kündigen müsstest [mal davon abgesehen, dass der Vermieter nicht einseitig Verträge mit dir schließen kann -- Verträge basieren immer auf ZWEI Seiten, er muss also dich AKTIV um Annahme des Vertrages ersuchen und kann nicht auf einen Widerspruch setzen]!
Wenn du selbst einen Vertrag machen willst, machst du diesen selbst mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber als Direktvertrag - genau, wie du bisher schon mit dem jeweiligen Kabelnetzbetreiber als Direktvertrag die Zusatzprogramme gebucht hast -- die hast du ja auch nicht über deinen Vermieter gebucht.