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am 03.12.2023 11:14
Liebe Community,
ich bin vor kurzem aus dem Urlaub nach Hause gekommen und hatte ein Paket von Vodafone vor der Tür mit meiner neuen GigaTV Cable Box 2 - die ich allerdings NIE bestellt habe. Dazu gab's nen Brief mit der Auftragsbestätigung, des Vertragsabschlusses und die dazugehörigen Gebühren wurden auch schon direkt von meinem Konto abgebucht.
Der Auftrag ist dann gekommen, als ich im Urlaub war und nen Fernseher habe ich auch nicht. Diese Cable Box absolut unnötig in meiner Wohnung.
Niemand im Shop oder der Reklamationshotline ist für das Problem zuständig, auf meine Schreiben wird auch nicht reagiert.
Bin mittlerweile richtig sauer!
Nach ein paar Klicks auf Google musste ich feststellen, dass ich nicht die einzige Person bin, der Vodafone ohne zu Fragen und ohne nen Vertragsabschluss ne Cable Box geschickt hat.
HILFE & DANKE!
am 03.12.2023 13:21
Hallo V_A,
wenn noch möglich, dann widerrufe den Vertrag und sende den Widerruf an die im Vertrag angegebene Adresse. Die 14 Tage Frist beginnt dabei mit dem Tag an dem die Box geliefert wurde. Sollte die Frist schon vorbei sein, dann wird es schwierig. Melde Dein Problem mal bei einem Dieser Kontakte.
Viele Grüße Siegmar
am 03.12.2023 13:35
Gefunden im Internet, ein Beitrag vom 13.11.2023
Vodafone muss erneut ein Ordnungsgeld zahlen, weil Kunden Verträge untergeschoben wurden. Verbraucherschützer erwarten künftig deutlich höhere Ordnungsgelder…
am 03.12.2023 15:26
Lieber Siegmar, danke für deine Antwort.
Widerrufsfrist ist leider um, wie gesagt, war auch im Urlaub.
Habe mehrere Kontaktadressen durch und auf meine Reklamationsversuche antwortet leider niemand..
am 03.12.2023 15:44
Zur Polizei gehen und eine Anzeige wegen Identitätsmissbrauch stellen.
Die Anzeige dann an Vodafone schicken.
Und natürlich evtl Lastschriften zurück buchen.
am 03.12.2023 15:46
Hallo V_A,
das Du in Urlaub warst, kann Dir doch sicher Dein Arbeitgeber bestätigen und damit Zählt die Frist ab da. Am besten Du meldest das Problem an einem dieser Kontakte. Da kannst Du dann auch einen Link auf diesen Beitrag mit senden.
Viele Grüße Siegmar
am 03.12.2023 16:18
Was soll man denn widerrufen, was man gar nicht bestellt hat?
Wenn das stimmt was V_A hier schreibt, dann liegt eine Straftat vor und die gehört zur Polizei und erst dann zu Vodafone.
am 03.12.2023 16:53
@Marcseinb schrieb:
Was soll man denn widerrufen, was man gar nicht bestellt hat?
Prinzipiell richtig - nur muss man dann den ganzen Rattenschwanz bedenken, der da hinten dran hängt.
Sprich: Rechtssicherer Nachweis, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat - und das ist schwierig, weil sowohl mündlich als auch fernmündlich geschlossene Verträge erst einmal rechtskräftig sind, selbst wenn dort keine Unterschrift drunter steht. Da kann es manchmal einfacher sein, statt dem schweren Weg über die Anfechtung des Vertragsschlusses den (eigentlich falschen, aber viel einfacheren) Weg über einen Wiederruf zu gehen.
Und was den Urlaub anbetrifft:
Eine einfache Arbeitgeberbescheinigung reicht da bei Weitem nicht aus - da müsste schon eher ein deutlicher Nachweis der Abwesenheit, z.B. Flugtickets, kommen. Und dann hätte halt die Wiederrufsfrist nicht begonnen, weil diese erst mit Kenntnisnahme der Wiederrufsbelehrung beginnt - das Hinterlegen eines Pakets respektive die Annahme eines Pakets durch den Nachbarn reicht dafür NICHT aus, außer der Nachbar hat explizit eine Vollmacht erhalten (wobei er dann ja auch hätte in das Paket schauen dürfen).
Das kann also im Zweifel die Option sein, wie man sich doch noch in einen Wiederruf retten kann - denn da hat Vodafone die Nachweispflicht über den Beginn der Wiederrufsfrist (was regelmäßig bei Annahme des Pakets durch den Nachbarn nicht gelingt).
Am Ende bleibt aber trotzdem die Frage, wer den Vertrag abgeschlossen hat -- es kann dann ja eigentlich nur ein Medienberater sein, der vor Ort das Klingelbrett abgeschrieben hat. Das kann man aber anhand seiner Verkäuferkennung nachvollziehen...
am 03.12.2023 19:12
Er hat doch schon geschrieben, dass auf seine Schreiben nicht reagiert wird. Viele Optionen bleiben da wohl nicht mehr...
@reneromann schrieb:
@Marcseinb schrieb:Was soll man denn widerrufen, was man gar nicht bestellt hat?
Prinzipiell richtig - nur muss man dann den ganzen Rattenschwanz bedenken, der da hinten dran hängt.
Sprich: Rechtssicherer Nachweis, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat - und das ist schwierig, weil sowohl mündlich als auch fernmündlich geschlossene Verträge erst einmal rechtskräftig sind, selbst wenn dort keine Unterschrift drunter steht. Da kann es manchmal einfacher sein, statt dem schweren Weg über die Anfechtung des Vertragsschlusses den (eigentlich falschen, aber viel einfacheren) Weg über einen Wiederruf zu gehen.