Frage
Antwort
Lösung
am 03.02.2019 20:37
am 03.02.2019 21:01
Hallo @Simmal1991 , also du kannst weder etwas kündigen noch widerrufen. Ganz einfach, weil nichts da ist. das man kündigen/widerrufen kann. Wenn du schon hier im forum von anderen Fällen gelesen hast, kennst du vielleicht auch die Seite des Verbraucherschutzes https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/vodafone-kabel-deutschland-bestellung-bestaetigt-o...
In der Vergangenheit haben die Moderatoren hier schon oft eine Lösung gefunden.
Kopfschütteln kann man aber nur über das, was dir an der hotlne widerfahren ist.
am 04.02.2019 01:53
am 04.02.2019 08:34
Also ehrlich - wenn ich nichts bestellt habe und ein Paket bekomme lasse ich das zurückgehen und schau nicht rein.
am 04.02.2019 08:37
@reneromann Unser Lieblingsthema gell. Wenn es keinen Auftrag gibt, kann auch nichts bestätigt werden. Und ob auf dem Zettel nun "osservatore romano" oder "Auftragsbestätigung" steht, ist Jacke wie Hose: Beides ohne irgendeine Rechtskraft. Und wie die VZ schreibt, ist die irrige Annahme bei Unternehmen weit verbreitet: "Viele Anbieter meinen aber, dass ein Vertrag automatisch als abgeschlossen gilt, wenn auf eine als E-Mail verschickte Bestätigung keine Reaktion erfolgt." De link dazu kennst du.
Ich denke, das Urteil des LG München schafft schon eine gewisse Ausgangsbasis für derartige Probleme. Vor allem auch deswegen, weil VF das Urteil erstinstanzlich angenommen hat. Wobei mich das nicht wundert: VF hat sicher gut bezahlte Juristen in der Rechtsabteilung und denen dürfte klar gewesen sein, dass weitere Verfahren nur unnötigen Presserummel mit sich bringen und vermutlich die Erfolgsaussichten nicht gerade hoch sind.
am 04.02.2019 11:07
04.02.2019 12:03 - bearbeitet 04.02.2019 12:11
@reneromann Die VZ meint in diesem Fall überhaupt nichts, sondern hat erfolgreich gegen VF geklagt.
Und wenn ein user hier im forum schreibt, er hätte keinem Vertragsabschluß zugestimmt, dann nehme ich das so hin und finde es müßig, darüber zu diskutieren, vielleicht hätte er ja doch ja gesagt. Wenn ein Vertrag vorliegt, muss VF das beweisen und die bloße Auftragsbestätigung tut das eben nicht!
In diesem Fall ist es auch absolut kein Fehler, die Annahme zu verweigern, da es sich um eine unbestellte Zusendung handelt. Man könnte sie natürlich auch annehmen und VF aufordern, sie wieder abzuholen. Bin keinesfalls verpflichtet, selbst zur Post zu gehen.
Hier wird immer wieder so getan (nicht von den Mods), als sei dieser Vorgang nicht möglich. Wieviel derartige threads gibt es denn hier? Eine ganze Menge, und Auslöser waren meist Gespräche mit der hotline oder Technikerbesuche. Und in aller Regel finden die Moderatoren eine Lösung. Und wenn der TE schreibt, er versuche seit längerem die Sache zu klären, spricht das nicht gerade für den Kundenservice. Vieleicht sollte er sich an die Verbraucherschützer wenden.
Im übrigen hat in dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall sehr wohl ein Gespräch zwischen VF und Kunde stattgefunden (woher entnimmst du, dass das nicht der Fall gewesen sein soll?) und der Ablauf entspricht so ziemlich dem, was üblicherweise geschildert wird. Die Urteilsbegründung ist jedenfalls sehr aufschlußreich.
Glück für jeden Geschädigten, de den Weg zur community findet und ich hoffe, dass es VF gelingt, diese Praxis endgültig zu unterbinden.
am 04.02.2019 13:19
am 04.02.2019 14:59
Hallo @Simmal1991, die Moderatoren melden sich von selbst. Allerdings kann das auch mal etwas dauern, da diese noch zahlreiche andere Aufgaben haben.
Ich drück dir die Daumen und hoffe, es gibt eine Lösung, auch wenn der Fall schon etwas länger läuft.
am 04.02.2019 15:04
Hallo Simmal1991,
gern sehe ich mir das einmal an. Schick mir bitte Deine Kundendaten (Kundennummer, Name, Adresse und Geburtsdatum des Vertragsinhabers) via privater Nachricht. Gib mir bitte hier im Beitrag Bescheid, wenn Du die Nachricht verschickt hast.
VG Billy