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Reklamation eines Gigacubes
Spis
Daten-Fan
Daten-Fan

Ich habe einen Gigacube-Vertrag per Zufriedenheitsgarantie innerhalb der 30-Tagesfrist kündigen wollen. Der erste Mitarbeiter der Filiale Hamm (Weststraße) stellte sich komplett quer und behauptete, dass eine Reklamation garnicht möglich wäre. Er hatte einen ziemlichen Streit angefangen und weigerte sich inständig, den Vertrag zu reklamieren, sodass ich zum Filialleiter musste. Dieser hat den Vertrag storniert, der Gigacube wurde zurück genommen, die SIM-Karte auf Anweisung vor Ort zerschnitten, und ich wartete auf die schriftliche Bestätigung der Stornierung per Post. Doch es kam nichts. Der monatliche Betrag wurde auch weiterhin eingezogen. Deswegen nochmal zum Filialleiter, dieser versuchte, nochmals die Kündigung durchzusetzen, ohne Erfolg. Nach weiteren 5 Versuchen, immer wieder zum Filialleiter, 2 Wochen auf eine Antwort warten, keine Antwort erhalten, war der Filialleiter planlos und meinte selber, dass er nichts mehr für mich tun kann, und lies mich mit meinem Problem alleine. Online-Kontaktaufnahme mit Vodafone ergab, dass keine Kündigung eingegangen ist, und beim zweiten Mal wurde die Kündigung dann auf Januar 2021 gesetzt (nach der Mindestlaufzeit), was bedeuten würde, dass ich 2 Jahre zahle, ohne ein Gerät oder eine Gegenleistung zu erhalten. Dies läuft schon so seit Januar und mittlerweile hat Vodafone unrechtmäßig über 500€ von mir eingezogen. Wie soll man so Kündigen?? Das ist eine Frechheit. Ich werde allen Bekannten von Vodafone abraten. Nie wieder gehe ich zu denen. Das nennt man Kundenfreundlichkeit?!

 

Edit @Spis  by Matthes (Mod). bitte auf die korrekte Boardauswahl achten, von "Feedback" verschoben

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Das Problem ist, dass hier der Shop in der Pflicht ist. Einzig der Shop kann die Rücknahme regeln - und wenn der Shop hier geschlampt hat, dann musst du dich (leider) an den Shop wenden. Denn der Shop kassiert ja für den GC-Vertrag auch Provision...

 

Hast du denn wenigstens eine Bestätigung des Shops, dass du den GC innerhalb der 30-Tage-Frist abgegeben hast? Mit dieser könnten die Mitarbeiter bei VF ja nachvollziehen, dass da was schief gelaufen ist...

 

 

Wichtig zu wissen: Innerhalb der 30 Tage kann der Gigacube nur dort zurückgegeben werden, wo er her stammt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Falkenhorst
Giga-Genie
Giga-Genie

@Spis  schrieb:

Dies läuft schon so seit Januar und mittlerweile hat Vodafone unrechtmäßig über 500€ von mir eingezogen.


 

und warum hast du nicht schon direkt die erste Lastschrift nach der vermeintlichen Kündigung zurück buchen lassen?


@Falkenhorst  schrieb:

@Spis  schrieb:

Dies läuft schon so seit Januar und mittlerweile hat Vodafone unrechtmäßig über 500€ von mir eingezogen.


 

und warum hast du nicht schon direkt die erste Lastschrift nach der vermeintlichen Kündigung zurück buchen lassen?


Das ist so ziemlich die dümmste Idee, die man haben kann - außer man möchte gerne das Unheil noch potenzieren. Das Problem ist, dass hier der TE dafür zuständig ist, den Nachweis zu erbringen, dass die Rückgabe rechtzeitig genug erfolgte. Sollte er aber vom Shop keinerlei Unterlagen über die Rückgabe und Stornierung des Vertrages erhalten haben, dann hat der TE für VF noch immer einen gültigen Vertrag - und wenn es hart auf hart kommt, kann dieser Vertrag auch durchgesetzt werden.

 

Daher ja auch meine Frage:

Gibt es Unterlagen, dass

a) der Cube rechtzeitig genug zurückgegeben wurde?

b) die Stornierung im Zuge der Zufriedenheitsgarantie auch im Shop entsprechend bearbeitet wurde?

 

Denn für die Zufriedenheitsgarantie ist AUSSCHLIESSLICH der Shop zuständig, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Dies steht aber auch genau so in den Bedingungen zur Zufriedenheitsgarantie...

Und wenn schon der Mitarbeiter des Shops eben jene Zufriedenheitsgarantie entweder gar nicht kennt -oder- absichtlich nicht bearbeiten will, dann zeigt das eigentlich, dass ggfs. der Shopbetreiber kein gesteigertes Interesse an der Kundenzufriedenheit hat. Und da diese Shops eben meinst nur Franchisenehmer sind und nicht direkt von VF betrieben werden, ist VF hier (leider) auch die falsche Ansprechstation.