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Lösung
am 01.02.2025 20:54
Warum erhalte ich kein Entgegenkommen seitens Vodafone?
Ich habe seit 2021 einen Gigacube-Vertrag, 200GB für knapp 40€ monatlich, bei Vodafone. Bei Vertragsabschluss, wurde mir nicht mitgeteilt, dass keine bzw. kaum Bandbreite zur Verfügung steht.
Meine Bandbreite beträgt seit Vertragsbeginn 100Kb/s - 1,5MB/s maximal. Diese fällt auch gerne mal in den Byte-Bereich. (siehe Screenshots)
Es gab in diesem Zeitraum eine einmalige Situation, in der ich für knapp 45min 53MB/s empfangen habe. Das wars aber auch schon. Warum werde ich nicht auf diesen Masten gelegt? Es ist zum verrückt werden.
Ich habe unzählige Telefonate mit Vodafone geführt. Jedes Mal wurde ein Störungsticket erstellt. Geändert hat sich aber nie etwas. Es wurden Anträge zur Kostensenkung und Nachbesserung der Versorgung gestellt, aber ohne jeden Erfolg. Mir wurden einmalige Rückzahlungen zugesagt, die aber nicht stattgefunden haben.
Es ist auch keine Störung, sondern schlicht eine Unterversorgung. Zuletzt hat das ein Techniker von Vodafone selbst festgestellt. Jeder Kundenberater sieht das auf seiner Netzkarte. Warum wird mir dann nicht geholfen? Leider ist dies meine einzige Möglichkeit einen Internetzugang zu haben.
Das Sonderkündigungsrecht hilft mir hierbei ebenfalls nicht weiter.
Hat jemand eine Idee dazu?
LG
02.02.2025 11:00 - bearbeitet 02.02.2025 11:01
@Sand_mann schrieb:
Dennoch wurde ich bei Vertragsabschluss nicht darüber in Kenntnis gesetzt. Sowas nennt man auch Täuschung.
Du hast hier nur leider einen gewaltigen Denkfehler:
Im Vertrag ist KEINE Anschluss-/Nutzungsadresse festgelegt, sondern der Vertrag lässt sich deutschlandweit nutzen. Daher gibt es auch keinerlei Zusagen zu einer konkreten Nutzungsadresse, sondern lediglich allgemeine Aussagen zur Netzqualität im Durchschnitt deutschlandweit.
Und genau daher gibt es bei Mobilfunkverträgen -egal welcher Art- auch keinerlei feste Zusagen zu irgendwelchen Verfügbarkeiten und Geschwindigkeiten -- denn bei Mobilfunk steht nunmal die mobile Nutzung und nicht die stationäre Nutzung an einer bestimmten Adresse im Vordergrund!
@Sand_mann schrieb:
Und nochmal, einen Vertrag anzubieten ohne eine Netzabdeckung gewährleisten zu können ist NICHT legal.
Auch hier wieder: In deinem Vertrag ist KEINE Zusage zu einer konkreten Adresse enthalten, ergo greift dein Kommentar nicht.
Es gab mal Festnetzersatzprodukte von Vodafone, die nur an einer spezifischen Adresse genutzt werden konnten - dort wurde dann auch die Netzabdeckung und Geschindigkeit mit festgelegt - aber diese Produkte werden schon seit Jahren nicht mehr angeboten.
Alle derzeitig angebotenen Produkte sind reine Mobilfunkprodukte, bei denen die Rechnungsadresse nichts mit der Nutzungsmöglichkeit zu tun hat -- du könntest, auch wenn es dir zu Hause nicht hilft, den GigaCube auch an einer anderen Adresse verwenden...
@Sand_mann schrieb:
Das hat nichts mit Pech zu tun...
In deinem Fall schon - weil dir bei Mobilfunk kein Anbieter eine Verfügbarkeit und Bandbreite an einer spezifischen Adresse garantiert.
@Sand_mann schrieb:
bei DSL und Co. gibt es zwar Störungen aber die Netzabdeckung über die Leitung ist gegeben.
Und da kommen wir zum Punkt: Bei DSL und Co. (Glasfaser, Kabel) gibt es eine spezifische Anschlussadresse, die im Vertrag hinterlegt ist - und dort garantiert dir der Anbieter über genau jene Leitung auch entsprechende minimale Bandbreiten. Dies ist auch gesetzlich für Festnetzanschlüsse so im TKG verankert.
Für Mobilfunkanschlüsse -wie dem GigaCube- gelten diese Anforderungen jedoch nicht, weil dem Gesetzgeber als auch der Bundesnetzagentur dort klar war, dass aufgrund der Eigenschaft der mobilen Nutzung entsprechende Zusagen so nicht möglich sind.
Daher: Hole dir einen Festnetzanschluss - das ist die einzig sinnvolle Lösung. Insbesondere schon dann, wenn dir eine Sonderkündigung angeboten wurde.
am 02.02.2025 11:02
@Mir_von_hier schrieb:
Probiere das mal. Kannst da auch gleich bei Bedarf Beschwerde einlegen bei der Bundesnetzagentur
Und wieder: Du scheinst nicht begriffen zu haben, dass die Messungen von Mobilfunkanschlüssen keinerlei rechtliche Relevanz haben und man -wie auch auf der von dir verlinkten Seite bereits beschrieben und im Gegensatz zum Festnetz- keine Messkampagne zum Nachweis starten kann, da die BNetzA selbst herausgegeben hat, dass die Regularien zur Minderung nur für Festnetzanschlüsse greifen.
02.02.2025 11:08 - bearbeitet 02.02.2025 11:09
Hä. Zuhause ist wo?
02.02.2025 11:27 - bearbeitet 02.02.2025 11:30
wenn du den Testzeitraum nicht nutzt bist du selber Schuld
am 02.02.2025 12:25
@Mir_von_hier schrieb:
Hä. Zuhause ist wo?
Schön - da bist du auf die Werbung reingefallen und hast dir nicht die Tarifdetails durchgelesen...
Der GigaCube ist nämlich NICHT ortsgebunden, er ist also KEIN Festnetzersatzprodukt. Das man den GigaCube zuhause, genau wie aber auch unterwegs nutzen kann, wird ja auch explizit von Vodafone so beworben - der Cube funktioniert halt auch im Gartenhaus, auf dem Campingplatz oder am Urlaubsort und ist somit ein klassisches Mobilfunkprodukt und KEIN Festnetzersatzprodukt, welches lediglich an einer genau definierten Anschlussadresse genutzt werden kann (und wo dies dann auch per Geofencing netzseitig erzwungen wird).
Die Festnetzersatzprodukte von Vodafone hießen -als es sie noch gab- "Vodafone LTE Zuhause Telefon & Internet" und gab es in den Ausprägungen mit 3,6 MBit/s und 5 GB, 7,2 MBit/s und 10 GB, 21,6 MBit/s und 15 GB sowie 50 MBit/s und 30 GB Highspeed-Volumen -- ortsgebunden im Mobilfunknetz über Geofencing an die jeweilige Anschlussadresse. Und nur wenn diese harte Einschränkung auf den jeweiligen Nutzungsort auch im Tarif vorgesehen ist, wird bzw. wurde im Vorfeld auch geprüft, ob das Mobilfunknetz das vor Ort auch hergibt -und- es werden dort dann auch ggfs. Kapazitäten separat für diese Nutzer vorgehalten bzw. bevorzugt freigeräumt.
GigaCubes hingegen sind NICHT ortsgebunden, sie können also überall in Deutschland verwendet werden - und genau DA kommt das Problem: Da die GigaCube-Tarife, genau wie auch z.B. die SpeedBox-Tarife der Telekom, nicht ortsgebunden sind, greifen die Regularien für ortsgebundene Anschlüsse der BNetzA / des TKG nicht - und es wird im Vornherein weder eine Prüfung zur verfügbaren Bandbreite an einem bestimmten Ort vorgenommen noch gibt es überhaupt eine Festlegung des Nutzungsortes im Vertrag.
am 02.02.2025 12:25
@RobertP schrieb:
wenn du den Testzeitraum nicht nutzt bist du selber Schuld
Bei knapp 4 Jahren kann man kaum noch von "Testzeitraum" sprechen...
am 02.02.2025 13:05
02.02.2025 13:15 - bearbeitet 02.02.2025 13:17
Du kannst ja Freunde, Bekannte, Familie, ... die andere Netze im Handy verwenden das bei dir Zuhause mal testen lassen. Somit weist du an welchen Provider du dich wenden kannst.
Mit meinem Aldi Talk würde ich innen auch nicht klarkommen.
am 02.02.2025 14:02
Das ist Haarspalterei. Meine Adresse hat sich nicht verändert. Vor Vertragsabschluss muss festgestellt werden, ob eine Abdeckung gegeben ist. Ich will den Cube nicht in ganz Deutschland nutzen können, sondern an meinem angegebenen Adressenstandort.
Sollte für monatliche Kosten nicht zu viel verlangt sein.
am 02.02.2025 14:28
@Sand_mann schrieb:
Das ist Haarspalterei.
Leider nicht - es gibt halt rechtlich sehr große Unterschiede zwischen einem Festnetzersatzprodukt (wie den damaligen LTE Zuhause-Tarifen oder den Hybrid-Tarifen der Telekom) und einem Mobilfunkprodukt.
@Sand_mann schrieb:
Meine Adresse hat sich nicht verändert. Vor Vertragsabschluss muss festgestellt werden, ob eine Abdeckung gegeben ist.
Da liegt genau dein Verständnisfehler:
Bei Mobilfunkprodukten muss dies NICHT geprüft werden, ob an der Rechnungsadresse (und nur um die handelt es sich - es gibt bei Mobilfunkprodukten keine Anschlussadresse) eine Abdeckung gegeben ist, geschweige denn welche Geschwindigkeiten dort erreichbar sind. Dies gilt nur für Festnetz- und Festnetzersatzprodukte, die dann aber auch auf genau die Anschlussadresse (die nicht mit der Rechnungsadresse übereinstimmen muss) eingeschränkt sind.
@Sand_mann schrieb:
Ich will den Cube nicht in ganz Deutschland nutzen können, sondern an meinem angegebenen Adressenstandort.
Wie gesagt - das spielt für deinen Vertrag aber keine Rolle.
Der GigaCube ist kein Festnetzersatzprodukt, sondern ein Mobilfunkprodukt und unterliegt damit nicht den Regelungen für Festnetz- und Festnetzersatzprodukte. Du KANNST den Cube deutschlandweit nutzen, ob du das willst, ist für den zwischen Vodafone und dir geschlossenen Vertrag hingegen völlig egal.
@Sand_mann schrieb:
Sollte für monatliche Kosten nicht zu viel verlangt sein.
Macht aber niemand - weil es für Mobilfunkprodukte nicht notwendig ist.
Wie gesagt: Hol dir einen Festnetzanschluss - aus der Mindestvertragslaufzeit solltest du ja schon längst raus sein und on top hat man dir nach deiner Aussage wohl auch eine zeitnahe Kündigung angeboten.
Wenn du keinen Festnetzanschluss willst, dann ist es halt dein Problem - Vodafone muss und wird an deiner Situation vor Ort nichts dran ändern.
Und wie ich schon schrieb: Die ganze Sache ist völlig legal - auch wenn dir das nicht gefällt (was ich durchaus nachvollziehen kann).