TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 25.07.2018 01:00
am 25.07.2018 01:17
Nur kurz zur Klarstellung:
Ein Widerruf (und ich hoffe, du hast Widerruf und nicht Widerspruch geschrieben) heißt nicht, dass keine Kosten berechnet werden dürfen. Ganz im Gegenteil - Kosten für Aktivierung und Versand der Geräte sowie ggfs. gezogener Nutzen darf berechnet werden - dies dürfte bei dir also insbesondere die Aktivierungsgebühr der Karte (denn die kommt voraktiviert) betreffen.
Außerdem muss natürlich erst einmal herausgefunden werden, wo die Sendung geblieben ist - nicht das ein Nachbar oder der Paketbote die Sendung entgegengenommen hat und jetzt quasi auf deine Kosten surft. Hier sehe ich aber VF in der Pflicht, nachzuweisen, dass du die Ware auch bekommen hast.
Noch was: Die Mailadresse kontakt@vodafone.de gibt es nicht - als elektronische Kontaktmöglichkeiten gibt es einerseits die Widerrufsmailadresse widerruf@vodafone.com und andererseits das Kontaktformular, bei dem du eine Eingangsbestätigung erhältst. Wenn du den Widerruf an die falsche Adresse geschickt hast, dann könnte es sein, dass dieser nie bei VF angekommen ist - und in dem Fall hättest du jetzt die A-Karte gezogen (denn du bist leider nachweispflichtig, dass der Widerruf fristgereicht erklärt wurde).
Weiterhin: Wenn der ganze Vorgang bereits an's Inkasso gegangen ist, dann ist ab jetzt alleine das Inkasso dein Ansprechpartner! Wichtig wäre, dass du dem Inkasso (kurz, knapp und sachlich!) alle deine Informationen zukommen lässt, also z.B. einen Ausdruck [auch für dich wichtig!] der Sendungsverfolgung, bei dem klar steht, dass das Paket dich nie erreicht hat zusammen mit dem Widerruf incl. Eingangsbestätigung. In dem Fall sollte das Inkasso schon einlenken und erkennen, dass eine weitere Eintreibung von Gebühren sinnlos ist...
am 25.07.2018 06:21
am 25.07.2018 08:58
Schick doch erst einmal die Sachen an das Inkasso...
Wenn das nicht fruchtet, wirst du wahrscheinlich um einen Anwalt nicht drum herum kommen.
Und das mit dem Vertrag stimmt so nicht - der Vertrag kommt nicht erst bei Erhalt der Ware zustande, sondern beim Vorliegen der übereinstimmenden Willenserklärungen. Der Vertragsschluss kommt durch Annahme deines Angebots durch VF zustande, also noch bevor überhaupt eine Sendung auf den Weg geht. Wenn dir eine Versandbestätigung zugeschickt wird, ist der Vertrag längst zustande bekommen - dieser enthält neben der Mobilfunkdienstleistung auch den Versandpart für SIM und eventuell mitgeorderte Geräte. Worauf du wahrscheinlich eher hinaus willst, ist der Gefahrenübergang - also der Moment, ab dem du für Beschädigung und Untergang der Ware (SIM/Mobilfunk-Endgerät) haftest - und der findet, sofern du Privatkunde bist, erst bei dir statt [aber das kann dir ein Anwalt besser erklären].
Ergo:
Der Vertrag besteht, seitdem VF den Vertrag angenommen hat (und das war vor dem Losschicken der Ware). Du hast den Vertrag vermeintlich widerrufen (sofern du den Eingang des Widerrufs an die in der Widerrufsbelehrung genannte Stelle hast - und NICHT etwa "ich kündige" oder "ich widerspreche" oder an eine vollkommen andere Adresse geschrieben hast) - dadurch bist du aber auch in der Pflicht, die Geräte zurückzuschicken (was ja lt. Sendungsstatus nie passiert ist). Und sofern da ein automatisierter Prozess den Widerruf bearbeitet, merkt der halt nur, dass zwar der Widerruf eingegangen ist, jedoch auch nach 14 Tagen keine Ware da ist, wodurch die Mahnung/Inkasso in Gang gesetzt wird.
Besser wäre es wahrscheinlich gewesen, wenn du VF -statt gleich zu widerrufen- erst einmal aufgefordert hättest, dir die Ware (erneut) zuzustellen - denn die Widerrufsfrist beginnt frühestens an dem Tag, an dem du die Ware erhalten hast...