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Lösung

GigaCube Kündigung zurücknehmen
Achmin
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Liebe Community,

ich habe einen GigaCube mit Flat Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt. Nun meine Fragen:

1. Wenn ich nun die Kündigung zurücknehme läuft der Vertrag doch zu den alten Bedingungen, sprich mit Flat, weiter, oder?

2. Laut neuem Gesetz habe ich doch bei Vertägen über die Mindestvertragslaufzeit hinaus eine monatliche Kündigungsfrist, oder?

Vielen Dank schon im Voraus

 

 

4 Antworten 4
reneromann
SuperUser
SuperUser

Eins vorweg: Eine Kündigung entfaltet mit Eingang beim Vertragspartner ihre Wirkung - eine Rücknahme ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

 

Wenn also der Vertrag weiterlaufen soll, handelt es sich rein rechtlich um einen Anschlussvertrag - den das Gegenüber auch akzeptieren muss. Ob und zu welchen Bedingungen dies gemacht wird, hängt alleine von den Verhandlungskünsten ab.

Zunächst vielen Dank für die Info.

Allerdings schlägt mir Vodafone den Widerruf (das meine ich mit zurücknehmen) explizit in "Mein Vodafone" unter Tarif vor. Von daher ist entweder deine Aussage oder die von Vodafone nicht korrekt. Vielleicht gibt es ja noch mehr Meinungen?

Nein, das Eine schließt das Andere nicht aus.

Du kannst einseitig die Kündigung nicht zurückziehen - Vodafone muss dabei zustimmen. Ob VF dabei von sich aus anbietet, dass der Vertrag dann so weiterläuft wie bisher -oder- ob VF dies nicht anbietet -oder- ob VF nur mit neuen Konditionen einen Anschlussvertrag zulässt, liegt allein im Ermessen von Vodafone. VF könnte diesen Button auch nicht anzeigen - denn eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es nicht.

 

Du kannst jedoch nicht einseitig die Rücknahme der Kündigung erklären - dies ist rechtlich nicht möglich.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hatte vor einiger Zeit via "MeinVodafone" mittels Button einen Vertrag gekündigt.

Da ich es mir später jedoch wieder anders überlegt hatte, habe ich dann nach einigen Monaten meine Kündigung ebenfalls wieder in "MeinVodafone" mit entsprechenden Button zurückgenommen.

Der Vertrag lief nach Rücknahme der Kündigung unverändert weiter ohne jegliche Änderungen im Preis oder der Vertragslaufzeit.