GigaCube; Ergänzende Informationen und Bedingungen
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Oft liest man hier im Forum, dass besonders abends der GigaCube "in die Knie geht". Manche User berichten auch, dass andere Vodafone Tarife unter der selben Adresse und Uhrzeit die mangelhafte Datengeschwindigkeit nicht aufweisen.

Ich hatte vor kurzem genau das selbe Problem aber bereits am späteren Nachmittag: der GigaCube erinnerte mich dann, was die Datenübetragung betrifft, an "gute alte" ISDN-Zeiten, nämlich: langer Seitenaufbau.

Mein anderer Vodafone Datentarif lief zur selben Zeit am selben Ort problemlos.

 

In den "Ergänzenden Informationen und Bedingungen" die dem GigaCube Vetrag beiliegen ist unter der Ziffer 1 u.a. zu lesen: 

Zitat:  "lm Fall von Netzüberlastung können Kunden der Gigacube-Tarife im Vergleich zu anderen Mobilfunknutzern anderer Tarife in der eingebuchten Netzzelle weniger Bandbreiten-Ressourcen zugeteilt bekommen. Dies kann dazu führen, dass Dienste/ lnformationen nicht, nur eingeschränkt oder deutlich langsamer zur Verfügung stehen......."  Zitat Ende

 

Dies könnte das o.g. Phänomen, welches andere Nutzer und auch ich machen, erklären.

So werden GigaCube Nutzer jedoch wesentlich schlechter gestellt (man denke auch an den Vorbehalt seitens Vodafone hinsichtlich der Auflösung von Videos in SD-Qualität:  Zitat: "Wir behalten uns vor, dass Videos auf SD-Qualität, also 480p, beschränkt sind......").

 

Es wird gebeten, dass sich eine Moderatorin/ein Moderator zu dem o.g. Zitat hinsichtlich der Netzüberlastung äußerst um Gewissheit zu erlangen.

 

13 Antworten 13
dasdensch
SuperUser
SuperUser
Wo steht denn diesre Passus? Ich hab jetzt mal alles mir bekannte durchforstet und finde den nicht.

Nur das mit den 480p ist vorhanden.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@dasdensch man findet diesen Passus nicht auf der Homepage oder sonst wo (leider).

Sonst hätte ich den Tarif wohl auch nicht bestellt.  Der Passus ist bei den Vertragsunterlagen zu finden, die man zusammen mit dem GigaCube und der SIM-Karte erhält und zwar unter Nummer 1, etwa in der Mitte des Textes.

Wollte hier einen Screenshot beifügen, leider klapp dies nicht. 

Gelöschter User
Nicht anwendbar

So habs nochmals mit dem Screenshot probiert und hoffe, dass es nun funktioniert. 

Habas gefunden. Auch in den Verträgen steht es drin unter Punkt 6. Also wenn man im Shop bestellt.
Online hab ich es bisher tatsächlich nicht gefunden.

Wusste ich bis heute nicht, interessanter Fakt.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Gelöschter User
Nicht anwendbar

Jetzt wäre interessant zu wissen (und zwar für alle GigaCube Nutzer und solche die es noch werden wollen) ob Vodafone tatsächlich Gebrauch von dieser Klausel macht.

Gehe mal stark davon aus, dass dies so ist (siehe hierzu auch meine Ausführungen vom 15.12.2019).

 

Ich bitte hierzu um Stellungnahme einer Moderatorin / eines Moderators damit Klarheit herrscht.

1NG0
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Gelöschter User,

 

ich habe dazu nachgefragt, hab bitte noch etwas Geduld.

 

Viele Grüße

Ingo

 

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Dave
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Stargate,

 

wir haben dazu die folgende Info erhalten:

 

"Im Fall von seltenen Netzüberlastungen behalten wir uns vor, von der Klausel Gebrauch zu machen."

 

Viele Grüße

Dave

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ok danke.

 

Aber diesen wichtigen Passus sollte unbedingt auf der GigaCube Homepage zu finden sein; ggf. bei dem PDF-Dokument "Technische Daten" aber allerspätestens bei den Fußnoten bevor man den Button klickt um den Vertrag abzuschließen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Euch / Vodafone dies schnellstens nachzuholen.

Ich bin zwar kein Jurist, aber das Weglassen dieser sehr wichtigen Klausel könnte evtl. in die Richtung Verbrauchertäuschung gehen.

Denn der Verbraucher erfährt erst nach Vertragabschluss, nämlich nach Erhalt des Paketes mit den darin enthaltenen Unterlagen, etwas von dieser Klausel. Vorher hat er keine Chance dies in Erfahrung zu bringen.

1NG0
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Gelöschter User,

 

danke für Dein Feedback, ich habe es nochmal weitergegeben.

 

Viele Grüße

Ingo

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