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Lösung
am 02.06.2023 00:37
Ich habe hier gelesen:
Wichtig: Wenn Du ein gebrauchtes freies Endgerät gekauft hast, muss der vorherige Besitzer zunächst unser Leihgerät anschließen, damit das eigene Endgerät aus unserem System entfernt wird. Erst danach kannst Du das Gerät bei Dir aktivieren. Klappt das nicht, halte die MAC-Adresse des Fremdgerätes bereit und melde Dich bei uns.
Das ist für mich völlig unklar.
Was genau ist denn definiert als "freies" Endgerät?
Ein Leihgerät, dass man versehentlich nicht zurückgeschickt hat nach Vertragsende, mit ca. 100 Euro Schadensersatz belastet wurde, ist das dann nicht AUCH ein "freies" Endgerät? Oder sollte es das nicht sein?
Ist ein "freies" Endgerät ein von der MacAdresse ausgetragenes Gerät oder ein nur im freien Handel erworbenes Gerät?
Begriffe:
Leihgerät: Der Standard Leih-Router oder der Fritzbox-Leih-Router
Fremdgerät: ein Nicht-Leihgerät
"freies" Endgerät = ?
unfreies Endgerät = ?
freies und unfreies Leihgerät?
freies und unfreies Fremdgerät?
Kann mir bitte jemand helfen das zu verstehen?
Danke
am 02.06.2023 01:14
leihgeräte bleiben unabhängig von etwaigen gebühren - du nennst es schadensersatz - grundsätzlich eigentum von vodafone.
die geräte können keinesfalls an einen neuen eigentümer übertragen werden.
dies liegt u a daran, dass die soft- bzw firmware auf dem gerät vodafone gehört.
ein leihgerät wird daher niemals "frei"
geräte die auf dem offenen markt erworben wurden, sind grundsätzlich "frei"
allerdings wird ein derartiges gerät für person A oder person XY - tatsächlich für jedermann - unfrei,
wenn das gerät für person B im system integriert wurde und (noch) nicht wieder ausgetragen wurde
am 02.06.2023 03:25
Ein freies Endgerät ist ein Gerät, das man im Handel erworben hat, einschließlich Geräte, die man von jemand anderem gekauft hat. Denn auch ein solches Gerät muss zuvor aus dem freien Handel stammen.
Geräte, die von Vodafone stammen, gehören auch nach einer Strafzahlung immer noch zu Vodafone. Daher darfst du sie nie wieder anmelden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Geräte im Nachhinein zurückzuschicken, um die Strafgebühr erstattet zu bekommen.