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Lösung
am 31.07.2025 10:50
Hallo, aufgrund meiner Arbeit im Homeoffice benötige ich einen Zugang über IPV4, da unsere Server einen Zugang über IPV6 blockieren und ich somit aktuell nicht im Homeoffice arbeiten kann. Ich habe daher versucht in unserem Mietgerät die Einstellungen entsprechend zu ändern. Leider hat die Fritz-Box jedoch keine Internetverbindung mit IPV4 erzeugen können. Muss die Verbindung über IPV4 daher erst freigeschaltet werden oder welche Einstellungen muss ich hierfür genau vornehmen?
am 31.07.2025 11:17
wende dich an den Support und frage ob eine Umstellung auf Dual Stack (öffentliche IPv4) möglich ist
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292#M10954
nur zur Info: eine solche Umstellung erfolgt rein auf Kulanzbasis
am 31.07.2025 22:32
Dein Arbeitgeber macht es sich leicht.
am 01.08.2025 08:32
privat Anschlüsse sind nicht fürs HO gedacht, dafür gibts andere Lösungen!
01.08.2025 18:26 - bearbeitet 01.08.2025 18:38
Welche Anschlüsse sollten den bei dir "normale" User nehmen?
Ich verstehe deine Aussagen leider langsam auch nicht mehr. Du tust dich immer leicht mit deinen Aussagen.
Es gibt halt nicht den Anschluss, den jemand nehmen kann. Auch deine Aussagen, muss der Chef stellen, sind nicht hilfreich. Das interessiert die Chefs aber nicht. Egal wo das auch steht, dass diese für den Internetzugang verantwortlich sein sollen.
Das solltest du mal langsam klar werden und nicht immer die User den schwarzen Peter zuschieben.
Auch ich könnte z.B. ohne IPv 4 nicht auf mein Firmennetzwerk zugreifen. Nicht immer liegt die Schuld beim User. Die meisten wissen doch gar nicht, wenn sich einen Kabelanschluss zulegen, was dann DSLite bedeutet, sie keine öffentliche IPv4 Adresse mehr haben.
Du solltest dich wirklich mal langsam, mit deinen generellen Aussagen zurückhalten. Die bringen nämlich keinen weiter.
Gruß Kurt
01.08.2025 18:47 - bearbeitet 01.08.2025 20:02
PS: auch bei echtem Homeoffice stellt der AG i.d.R. keinen separaten Internetanschluss
am 01.08.2025 21:52
Deine pauschale Aussage zu dem Thema "privater Internetanschluss ist nicht für HO geeignet" müsste eigentlich jedes Mal gelöscht werden, da sie vollkommen falsch ist.
1. Musst du unterscheiden zwischen mobilem Arbeiten und einem Telearbeitsplatz.
Denn nur bei letzterem ist der AG verpflichtet, die Kommunikationseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Leider werden in Deutschland beide Varianten unter HO zusammengefasst.
2. Funktioniert beides auch mit DS lite problemlos, wenn der AG den Zugang in das Firmennetz entsprechend konfiguriert.
Ich hatte noch nie Probleme, von einem DS lite Anschluss eine VPN Verbindung in das Netzwerk meines AG herzustellen.
Selbst in der kleinsten Firma sollte der angestellte ITler oder der beauftragte Dienstleister mitbekommen haben, dass ipv4 Adressen Mangelware sind und es seit über 25 Jahren ipv6 gibt.
am 02.08.2025 09:39
aus den AGB´s 6.4 , und da steht doch drin, das man privat Anschlüße nicht gewerblich nutzen darf, und HO ist gewerblich!
– die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen,
gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer un-
bestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten
Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet er-
möglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten
die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser
Dienste zur Verfügung zu stellen;
– sofern der Kunde Privatkunde ist, die Leistungen nicht zu
gewerblichen Zwecken zu nutzen.
am 02.08.2025 09:46
schon wieder falsch, HO hat nichts mit gewerblicher Nutzung zu tun
gewerbliche Nutzung wäre z.B. der Betrieb eines Servers für kommerzielle Zwecke
und genau so steht es auch in den von dir zitierten AGBs
am 02.08.2025 09:47
Dann würden Millionen Kunden gegen die AGB verstoßen.
HO ist kein Gewerbe.
Schau dir folgende Definition an.