1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Provider Fritzbox aus Vertrag entfernen
Aemiliana
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag zusammen, 

hätte eine kleine Frage zu den Provider Fritzboxen von VF/UM. Die Informationen online waren leider ein wenig mehrdeutig.

Es geht um FRITZ!Box 6591 Cable  Edition Vodafone (UM) Art.-Nr.: 2000 2827. Diese wurde bei Vertragsende durch die Ablösegebühr abgekauft.
Ist hierbei das Eigentum übergegangen? Hat VF hier besondere Kaufverträge mit Eigentumsbehalt? Der Verkäufer meinte, er hätte Sie abgekauft, also gehe ich ja wohl stark davon aus, dass das Eigentum übergegangen ist bzw. Gutgläubiger Erwerb stattfindet.


Und die zweite Frage: Da die Fritzbox legal gekauft wurde, kann man diese dann vom alten Vertrag abmelden? Hab gelesen, dass VF das manchmal wohl macht, wenn die Fritzbox eben ordentlich abgekauft wurde.

Vielen Dank! 🙂

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Aemiliana  schrieb:

Es geht um FRITZ!Box 6591 Cable  Edition Vodafone (UM) Art.-Nr.: 2000 2827. Diese wurde bei Vertragsende durch die Ablösegebühr abgekauft.


Nö, die wurde nicht abgekauft. Es wurde lediglich eine Strafgebühr/Schadenersatz für die Nichtrücksendung bezahlt -- analog zum Selbstbehalt bei einem Mietwagen, wenn du ihn nicht (ordnungsgemäß) zurückbringst.

Nur weil du dann (weiterhin) Besitzer des Mietwagens, mit Schlüsseln und Fahrzeugschein bist, heißt das nicht, dass du dann auch Eigentümer nach Bezahlung des Selbstbehalts wirst -- ganz im Gegenteil: Du hast den Wagen dann unterschlagen. Und genau so wurde auch die FritzBox vom Verkäufer unterschlagen...

 


@Aemiliana  schrieb:

Ist hierbei das Eigentum übergegangen?


Nein.

 


@Aemiliana  schrieb:

Hat VF hier besondere Kaufverträge mit Eigentumsbehalt?


Da es keinen Kaufvertrag gab, sondern eine Schadenersatzforderung aus der Nichtrückgabe nach Ende der Leihe, erübrigt sich die Diskussion um den Eigentumsvorbehalt.

 


@Aemiliana  schrieb:

Der Verkäufer meinte, er hätte Sie abgekauft, also gehe ich ja wohl stark davon aus, dass das Eigentum übergegangen ist bzw. Gutgläubiger Erwerb stattfindet.


Ein Eigentumsübergang wird in den AGB zur Leihe ausgeschlossen - und gutgläubigen Erwerb kann es bei Nichteinhaltung von Leihverträgen auch nach Bezahlung des Schadenersatzes nicht geben.

 

Kurz gesagt: Der Verkäufer war nie rechtmäßiger Eigentümer der Leihbox - das Eigentum liegt weiterhin, auch nach Bezahlung des Schadenersatzes, alleine bei Vodafone. Ganz im Gegenteil - der Verkäufer hat die Box unterschlagen, obwohl er sie hätte zurückgeben müssen.

 


@Aemiliana  schrieb:

Und die zweite Frage: Da die Fritzbox legal gekauft wurde, kann man diese dann vom alten Vertrag abmelden?


Da die FritzBox nie im Eigentum des Verkäufers war, kannst du daran kein Eigentum erwerben - egal wieviel Geld du bezahlst. Du kannst an der Box übrigens auch nicht gutgläubig Eigentum erwerben, weil ja offenbar erwähnt wurde, dass es sich um eine unterschlagene VF-Leihbox handelt...

 

Und damit ist dann auch klar, dass die Box NICHT freigegeben oder auf einem anderen Anschluss aktiviert werden kann.

 

Daher: Verkauf rückabwickeln und Verkäufer wegen Hehlerei anzeigen - für den Verkäufer ist das übrigens ein einträgliches Geschäft, wenn er für die nicht zurückgeschickte Box 60 € an VF bezahlt und dir das Teil für über 100 € verkauft -- du hast dann jedoch einen unbrauchbaren Briefbeschwerer und er hat aus der Nichtnutzbarkeit der Box dann sogar noch Geld gewonnen.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 Antworten 6
natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

die Geräte werden nicht verkauft - Eigentum der Provider-Boxen ist in keinem Fall übertragbar !

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Aemiliana  schrieb:

Es geht um FRITZ!Box 6591 Cable  Edition Vodafone (UM) Art.-Nr.: 2000 2827. Diese wurde bei Vertragsende durch die Ablösegebühr abgekauft.


Nö, die wurde nicht abgekauft. Es wurde lediglich eine Strafgebühr/Schadenersatz für die Nichtrücksendung bezahlt -- analog zum Selbstbehalt bei einem Mietwagen, wenn du ihn nicht (ordnungsgemäß) zurückbringst.

Nur weil du dann (weiterhin) Besitzer des Mietwagens, mit Schlüsseln und Fahrzeugschein bist, heißt das nicht, dass du dann auch Eigentümer nach Bezahlung des Selbstbehalts wirst -- ganz im Gegenteil: Du hast den Wagen dann unterschlagen. Und genau so wurde auch die FritzBox vom Verkäufer unterschlagen...

 


@Aemiliana  schrieb:

Ist hierbei das Eigentum übergegangen?


Nein.

 


@Aemiliana  schrieb:

Hat VF hier besondere Kaufverträge mit Eigentumsbehalt?


Da es keinen Kaufvertrag gab, sondern eine Schadenersatzforderung aus der Nichtrückgabe nach Ende der Leihe, erübrigt sich die Diskussion um den Eigentumsvorbehalt.

 


@Aemiliana  schrieb:

Der Verkäufer meinte, er hätte Sie abgekauft, also gehe ich ja wohl stark davon aus, dass das Eigentum übergegangen ist bzw. Gutgläubiger Erwerb stattfindet.


Ein Eigentumsübergang wird in den AGB zur Leihe ausgeschlossen - und gutgläubigen Erwerb kann es bei Nichteinhaltung von Leihverträgen auch nach Bezahlung des Schadenersatzes nicht geben.

 

Kurz gesagt: Der Verkäufer war nie rechtmäßiger Eigentümer der Leihbox - das Eigentum liegt weiterhin, auch nach Bezahlung des Schadenersatzes, alleine bei Vodafone. Ganz im Gegenteil - der Verkäufer hat die Box unterschlagen, obwohl er sie hätte zurückgeben müssen.

 


@Aemiliana  schrieb:

Und die zweite Frage: Da die Fritzbox legal gekauft wurde, kann man diese dann vom alten Vertrag abmelden?


Da die FritzBox nie im Eigentum des Verkäufers war, kannst du daran kein Eigentum erwerben - egal wieviel Geld du bezahlst. Du kannst an der Box übrigens auch nicht gutgläubig Eigentum erwerben, weil ja offenbar erwähnt wurde, dass es sich um eine unterschlagene VF-Leihbox handelt...

 

Und damit ist dann auch klar, dass die Box NICHT freigegeben oder auf einem anderen Anschluss aktiviert werden kann.

 

Daher: Verkauf rückabwickeln und Verkäufer wegen Hehlerei anzeigen - für den Verkäufer ist das übrigens ein einträgliches Geschäft, wenn er für die nicht zurückgeschickte Box 60 € an VF bezahlt und dir das Teil für über 100 € verkauft -- du hast dann jedoch einen unbrauchbaren Briefbeschwerer und er hat aus der Nichtnutzbarkeit der Box dann sogar noch Geld gewonnen.

Ah, okay. Super zu wissen! Hilft ja schon mal sehr, weil bei VF hieß es, dass es eine Ablösegebühr gäbe; Nichts aber davon, dass dies nur die Strafzahlung ist.

Beim Gutgläubigen Erwerb könnte man nachhaken, aber das passt schon. 

Vielen Dank!


@Aemiliana  schrieb:

weil bei VF hieß es, dass es eine Ablösegebühr gäbe


das hat der Callcenter MA wahrscheinlich mit DSL Geräten verwechselt...

Ja, sehr wahrscheinlich.


@Aemiliana  schrieb:

Beim Gutgläubigen Erwerb könnte man nachhaken, aber das passt schon.


Es gibt in dem Fall aber keinen gutgläubigen Erwerb...

 

Du bist derzeit zwar Besitzer, Vodafone aber weiterhin Eigentümer der Box -- und daran wird sich auch nichts ändern.