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Antwort
Lösung
am 24.07.2023 20:01
Hallo,
ich habe eine gekaufte Easybox. Diese möchte ich nach einer Vertragsänderung weiternutzen. Dazu muss sie im alten Vertrag (gekündigt) aber ausgetragen werden. Die Hotline sagt das geht nicht... viele Foren-Beiträge jedoch schon...
Wie muss ich vorgehen, damit das klappt?
Viele Grüße
JB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 24.07.2023 21:41
Sollte es sich um einen Kabelrouter handeln (egal was für einen) - also Internet über die Antennendose kommen - dann sind die Router, die von VF kommen (egal ob nun die Standardgeräte wie u.a. die VF Station -oder- auch die FritzBoxen) ALLESAMT AUSSCHLIESSLICH Leihgeräte.
Und selbst wenn du zu Vertragsende eine Strafe wegen Nichtrücksendung zahlen solltest, wirst du NIE Eigentümer des Gerätes, weil das KEIN Kaufvertrag ist. Diese Geräte können dann auch NICHT MEHR freigeschaltet werden!
am 24.07.2023 21:04
Bei DSL-Geräten müssen keine MAC-Adressen freigegeben werden.
am 24.07.2023 21:07
Es ist ein schwarzer Kasten (eventuell Vodafone Station), aber definitiv handelt es sich um einen Kabelanschluss.
MFG
am 24.07.2023 21:26
Dann finde doch erstmal raus, um was für ein Gerät es sich eigentlich handelt, das Typenschild sollte weiterhelfen. Die Easyboxen sind DSL, nicht Kabel. Die Vodafone Station ist Kabel, wurde und wird aber nicht verkauft.
am 24.07.2023 21:41
Sollte es sich um einen Kabelrouter handeln (egal was für einen) - also Internet über die Antennendose kommen - dann sind die Router, die von VF kommen (egal ob nun die Standardgeräte wie u.a. die VF Station -oder- auch die FritzBoxen) ALLESAMT AUSSCHLIESSLICH Leihgeräte.
Und selbst wenn du zu Vertragsende eine Strafe wegen Nichtrücksendung zahlen solltest, wirst du NIE Eigentümer des Gerätes, weil das KEIN Kaufvertrag ist. Diese Geräte können dann auch NICHT MEHR freigeschaltet werden!