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am 28.01.2022 15:35
Hallo in die Runde
Seit zwei Tagen nurtzen wir die FritzBox 6690. Mit dem Freischalten hat alles super funktioniert.
Nun möchten wir VPN nutzen und müßten eine öffentlich Dynamisch IPV4 frei schalten lassen.
Wir stellen wir das an? Telefonisch konnte man uns beim Kundenservice nicht weiter helfen.
LG
am 28.01.2022 16:57
Aus welchem Bundesland kommst du denn? Die Umstellung auf Dual Stack ist im Tarifgebiet von VFW/ex-UM (NRW, Hessen und BaWü) über den Kundenservice möglich, wenn ein aktueller Red I&P 250 oder 500 Cable mit Power Upload oder Option Homebox gebucht ist, beim Gigabit-Tarif wird nichts weiter benötigt.
Im Tarifgebiet von VFD/ex-KDG (restl. Bundesgebiet) ist bei Nutzung von eigenen Endgeräten selbst einzustellen, welches IP-Protokoll genutzt werden soll (IPv4 only, IPv6 only, IPv6 mit DS lite, Dual Stack).
am 28.01.2022 22:25
Und sollte es sich um ein Leihgerät im Bereich von VF Deutschland (ex. KD) handeln, wird keine Rückumstellung mehr vorgenommen - die AGB schreiben eindeutig, dass lediglich IPv6 mit DS-Lite zur Verfügung gestellt wird und ein Zugriff von außen per IPv4 nicht möglich ist.
02.05.2022 20:34 - bearbeitet 02.05.2022 20:36
Da von einer 6690 die Rede ist, kann es sich nur um ein Eigengerät handeln.
Übrigens kann man die Rückumstellung auch bei KD mit etwas betteln bekommen.
Es muss sich wohl um ex-UM handeln, da bei KD bei einem Eigengerät automatisch auf DS umgestellt wird.
Denkbar wäre nur der Krasse Fall, dass man hinter einem Standardrouter eine 6690 einsetzt.
am 02.05.2022 20:54
Nein, die Standardeinstellung bei den AVM-Kaufgeräten ist mittlerweile DS-Lite (seitens AVM nach Werksreset) und nicht mehr DualStack... Warum, wieso, weshalb - frag AVM...
Richtig ist jedoch, dass es bei ex-UM / Vodafone West mit einem eigenen Gerät auch nur DS-Lite gibt - außer man bekommt dort (und dann auch generell) DualStack noch irgendwie geschalten.
Und was die Rückumstellung bei KD anbetrifft:
Wie gesagt - offiziell wird das nicht mehr gemacht, wenn hier einzelne Mitarbeiter es entgegen interner Anweisungen trotzdem machen, heißt das aber trotzdem nicht, dass man einerseits einen Anspruch darauf hätte oder es andererseits eine Garantie gäbe, dass diese Umstellung dauerhaft wäre.