iPhone: Falsches Lieferdatum im Bestellstatus
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Frage
Antwort
Lösung
am 25.05.2023 19:22
Hallo,
ich habe mir ein Handy ohne Vertrag im Vodafone Shop gekauft.
Ich habe mich aber noch vor der Lieferung umentschieden und möchte meinen Kauf nun widerrufen.
Ich habe das Retouren-Portal benutzt. Lieferscheinnummer eingegeben und nun steht da, ich soll es zurückschicken und einen entsprechenden Rücksendeschein zum ausdrucken erhalten. Aber ich habe das Handy ja noch gar nicht entgegengenommen. Reicht es nun einfach das Handy bei der Lieferung nicht anzunehmen und es zurückgeschickt wird?
MFG
am 25.05.2023 19:29
Bei Verträgen, die im stationären Handel geschlossen wurden, gibt es kein Widerrufsrecht!
Der Kauf im stationären Handel -selbst wenn dir das Gerät erst später zugeschickt wird- ist ENDGÜLTIG!
am 25.05.2023 19:34
*im (Online-) Shop gekauft.
Sorry fehlende Formulierung.
25.05.2023 19:42 - bearbeitet 25.05.2023 19:44
Eine Annahmeverweigerung stellt keinen Widerruf dar. Du musst das der Auftragsbestätigung beigefügte Widerrufsformular verwenden.
Du hast ja 14 Tage Zeit, nach dem dir die Möglichkeit eine Widerrufserklärung zugegangen ist, den Vertrag zu widerrufen.
Gruß Kurt
am 25.05.2023 19:45
Eine Nichtannahme stellt nicht nur keinen wirksamen Widerruf dar, sondern man befindet sich damit sogar im Annahmeverzug.
Besser ist es, wenn man das Gerät erst einmal annimmt und dann anschließend und vor allem nach Kontrolle auf etwaige Beschädigungen gemäß der Widerrufsbelehrung zurückschickt.
am 25.05.2023 20:02
Wie gesagt, ich habe bereits das Widerrufs-Portal benutzt und habe auch die Bestätigung erhalten. Rechtlich gesehen reicht das doch nun schon oder etwa nicht? Der nächste Schritt dabei ist aber wie bereits geschrieben, dass ich einen Rücksendeschein zum ausdrucken bekommen habe um das Paket zurückzuschicken. Das erübrigt sich doch aber meiner Meinung nach, wenn ich das Paket nicht annehme und es vom Paketdienst an den Absender zurückgeschickt wird. Das Gerät soll bei der Annahme per Nachnahme bezahlt werden, auch diesen Schritt kann ich mir dadurch doch wortwörtlich sparen. Oder bin ich da so falsch? Ich hatte eine solche Situation noch nie.
MFG
am 25.05.2023 20:35
@frust123 schrieb:
Rechtlich gesehen reicht das doch nun schon oder etwa nicht? Der nächste Schritt dabei ist aber wie bereits geschrieben, dass ich einen Rücksendeschein zum ausdrucken bekommen habe um das Paket zurückzuschicken. Das erübrigt sich doch aber meiner Meinung nach, wenn ich das Paket nicht annehme und es vom Paketdienst an den Absender zurückgeschickt wird. Das Gerät soll bei der Annahme per Nachnahme bezahlt werden, auch diesen Schritt kann ich mir dadurch doch wortwörtlich sparen. Oder bin ich da so falsch? Ich hatte eine solche Situation noch nie.
Nein, du irrst dich. Mit der Annahmeverweigerung begibst du dich in Annahmeverzug, erfüllst also deinen Teil des (wenn auch bereits widerrufenen) Kaufvertrages pflichtwidrig nicht.
Einer der Teile ist auch der Gefahrenübergang - wenn du das Paket zurückweist, gilt es trotzdem als in deinen Einflussbereich gekommen und u.a. Beschädigungen, die bereits bestanden, können dir zugerechnet werden.
Weiterhin fallen bei einem Annahmeverzug i.d.R. noch zusätzliche Portokosten an, die über das hinausgehen, was für eine Retoure anfällt - und auch diese würdest du dann Vodafone schulden...
am 26.05.2023 19:40
"Das erübrigt sich doch aber meiner Meinung nach, "
F around and find out.
" Das Gerät soll bei der Annahme per Nachnahme bezahlt werden,"
Und darum gehts eigentlich.
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Bis die nicht-Annahme verarbeitet wurde - erfolgreich - vergeht ein grösserer Zeitraum ... und bis dahin flattert meistens die erste Mahngebühr schon rein.