Frage
Antwort
Lösung
am 09.06.2024 13:17
Hallo,
ich habe vor etwa zwei Jahren den Kabelrouter Fritz 6591 von Vodafone in Kombination mit einem Kabelvertrag genutzt (NRW). Da ich vergessen hatte, den Router nach Vertragsende zeitig einzusenden, musste ich einen größeren Obulus entrichten und der Router ist anschließend in meinem Besitz verblieben (Besitz /= Eigentum).
Nachdem ich erneut einen Vodafone-Kabelvertrag abgeschlossen habe, würde ich gerne diesen Router wieder in Betrieb nehmen, denn: Sowohl Anschlussinhaber, als auch Anschlussadresse sind identisch, lediglich der Vertrag ist ein neuer.
Ist dies möglich? Kann ich den Router für den neuen Vertrag nutzen? Letztendlich habe ich auch Geld bezahlt, um diesen behalten zu können und da es kein freier Router ist, habe ich auch keine andere Verwendung für diesen. Veränderungen am Gerät wie das Flashen von anderer Firmware oder Ähnliches ist nicht geschehen, er liegt ungenutzt in meinem Schrank.
Der Support konnte mir am Telefon nicht wirklich weiterhelfen und hat mich permanent von A nach B verwiesen, würde mich sehr über Hilfe freuen!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09.06.2024 13:40 - bearbeitet 09.06.2024 13:41
Zurückschicken, kannst du dir eigentlich auch sparen, entsorge das einfach fachgerecht.
Ja du musst dir eine eigene Box zulegen oder eben wieder eine mieten.
Markiere den Thread bitte noch als gelöst, dann mache ich hier ein Schloss dran.
Gruß Kurt
am 09.06.2024 13:24
Du hast den Router nicht gekauft, sondern die Strafgebühr für nicht zurück geschickte Leihgeräte bezahlt. Trotzdem hat kein Eigentumsübertrag stattgefunden. Mit dem Gerät kannst du nichts anfangen, nur noch zurückschicken.
am 09.06.2024 13:34
Danke für das Bemühen, die Eigentumsverhältnisse klarzustellen, jedoch ist mir das durchaus bewusst und ich habe diese Information daher selber meinem Beitrag vorangeschickt (Besitz ungleich Eigentum), damit nicht der Eindruck entsteht, dass sich meine Fragestellung darauf bezieht. Ich weiß durchaus, dass der Betrag für den Verbleib im Besitz entrichtet wurde, der Router aber damit nicht in mein Eigentum übergangenen ist.
Meine Frage ist lediglich, ob bei einem Anschluss des gleichen Inhabers an der gleichen Adresse nicht von Seiten der Technik die Möglichkeit besteht, den Router wieder freizuschalten. Es geht mir auch nicht darum, irgendwelche Mietgebühren oder Sonstiges zu sparen, sondern um eine unkomplizierte (Wieder-)Nutzung des Anschlusses.
am 09.06.2024 13:35
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Gruß Kurt
am 09.06.2024 13:38
Also kann ich das Modem lediglich zurückschicken und einen eigenen Anschaffen bzw. einen neuen Anmieten? Die Information ist valide und von Vodafone so kommuniziert? Am Telefon wurde mir nämlich nur vage geantwortet und von keinem in dieser Form klar ausgesprochen.
Wenn dem aber so ist, dann ist das Thema für mich geschlossen und meine Frage beantwortet. Dann bedanke ich mich ganz herzlich für die schnelle Hilfe - trotz des Sonntags!
09.06.2024 13:40 - bearbeitet 09.06.2024 13:41
Zurückschicken, kannst du dir eigentlich auch sparen, entsorge das einfach fachgerecht.
Ja du musst dir eine eigene Box zulegen oder eben wieder eine mieten.
Markiere den Thread bitte noch als gelöst, dann mache ich hier ein Schloss dran.
Gruß Kurt