Frage
Antwort
Lösung
am 16.10.2023 15:21
Hey, ich habe mir online einen gebrauchten Vodafone-Kabelrouter (CGA4233DE) gekauft und versuche diesen aktuell für meinen neuen Vertrag zu nutzen. Die MAC-Adresse wurde über die Telefonhotline eingetragen. Bisher habe ich aber noch kein Internet, obwohl die Leuchte am Router durchgängig leuchtet. In anderen Threads habe ich bereits gelesen, dass dieses daran liegen könnte, dass die MAC-Adresse des Routers noch in einem alten Vertrag hinterlegt ist. Wie kann ich überprüfen ob dieses der Fall ist oder wo sonst das Problem liegen könnte? Der Verkäufer ist leider nicht mehr zu erreichen.
VG Rilapee
am 16.10.2023 15:23
Hallo @Rilapee,
wenn man dir gesagt hat das die MAC-Adresse nun auf deinem Vertrag eingerichtet ist kann sie rein Theoretisch auf keinem anderen Vertrag mehr aktiv sein, so mein Kenntnisstand.
Würde da noch mal Kontakt mit der Kundenbetreuung aufnehmen.
am 16.10.2023 15:30
@Rilapee schrieb:Hey, ich habe mir online einen gebrauchten Vodafone-Kabelrouter (CGA4233DE) gekauft und versuche diesen aktuell für meinen neuen Vertrag zu nutzen.
das kannst du leider vergessen
ehemalige Leihgeräte bleiben Eigentum von Vodafone und können nicht aktiviert werden
16.10.2023 15:39 - bearbeitet 16.10.2023 15:40
@RobertP aber das ging doch mal wenn das Modem noch mit dem Vertrag des Vorbesitzers verbunden ist musste dieser es mal für 10 Minuten anschließen, damit das Modem automatisch aus seinem Vertrag entfernt wird.
Wenn der Vorbesitzer das Leihgerät nicht mehr hat konnte er die dieses auch über die Hotline entfernen lassen.
am 16.10.2023 15:43
das verwechselst du mit im freien Handel gekauften Fritzboxen die nach Vertragsende nicht aus dem Vertrag des Vorbesitzers entfernt wurden
am 16.10.2023 15:45
Ah ok das kann sein, danke.
am 16.10.2023 15:47
Nach meinem Kenntnisstand muss das Gerät ja nicht zwangläufig ein Leihgerät sein oder? Theoretisch kann das Gerät ursprünglich auch gekauft sein oder ist das Gerät zwangsläufig ein Leihgerät?
16.10.2023 15:52 - bearbeitet 16.10.2023 15:52
@Rilapee schrieb:Nach meinem Kenntnisstand muss das Gerät ja nicht zwangläufig ein Leihgerät sein oder? Theoretisch kann das Gerät ursprünglich auch gekauft sein oder ist das Gerät zwangsläufig ein Leihgerät?
die konnte man nie kaufen
ist also zwangsläufig ein Leihgerät
16.10.2023 18:47 - bearbeitet 16.10.2023 18:49
Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb eines unterschlagenen Leihgeräts. Dieses formschöne Stück Plastik kannst du jetzt wunderbar als Briefbeschwerer nutzen -- aber als Kabelrouter ist er durch die Unterschlagung dauerhaft gesperrt.
Kurz gesagt: Das Teil wird NIE WIEDER freigeschalten.
Mein Rat: Versuch dein Geld vom Verkäufer zurück zu bekommen, da der dich dreist übers Ohr gehauen hat. Sollte das nicht (mehr) möglich sein, so verbuche den Kaufpreis als Lehrgeld und schicke das Teil an VF zurück oder bring das Teil zur fachgerechten Entsorgung...