Frage
Antwort
Lösung
am 16.01.2022 22:16
Hallo zusammen,
ich habe einen gebrauchten Router von einem Bekannten gekauft (Fritzbox 6490 Cable - Art.-Nr.: 2000 2691) und bekomme die Anmeldung, wie wohl auch schon andere verweigert mit folgendem Hinweis:
"Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone Kabeldeutschland, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer."
Die Box wurde vor mir 3 oer 4 Jahre bei PYUR genutzt und auch schon vorher gebraucht gekauft. Es kann also sein, dass sie vor mehr als 4 Jahren einmal bei Vodafone war. Nach so langer Zeit müsste das Teil doch inzwischen wieder freigegeben worden sein, sodass ich diese Box nutzen kann?
Viele Grüße
Steffen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.01.2022 22:26
Hallo @thevibe ,
du wirst die FB nicht aktiviert bekommen und wenn du noch 10 Jahre wartest, es handelt sich um ein Providergerät.
Sieh zu das du dir dein Geld zurückholst.
Gruss
Methusalem1
am 16.01.2022 22:26
Hallo @thevibe ,
du wirst die FB nicht aktiviert bekommen und wenn du noch 10 Jahre wartest, es handelt sich um ein Providergerät.
Sieh zu das du dir dein Geld zurückholst.
Gruss
Methusalem1
am 16.01.2022 22:38
Der eigentliche Erstmieter der Box müsste doch inzwischen schon seine Strafe für die Box bezahlt haben und sie demnach in seinen Besitz übergegangen sein. Ist das nicht total Unsinnig, diese Box tot rumliegen zu lassen, obwohl sie schon bezahlt/abgekauft wurde?
am 17.01.2022 00:01
@thevibe schrieb:
Der eigentliche Erstmieter der Box müsste doch inzwischen schon seine Strafe für die Box bezahlt haben [...]
Ja...
@thevibe schrieb:
[...] und sie demnach in seinen Besitz übergegangen sein.
In seinem Besitz war sie die ganze Zeit...
Nur ist sie nie in sein Eigentum übergegangen - und das ist der entscheidende Unterschied.
@thevibe schrieb:
Ist das nicht total Unsinnig, diese Box tot rumliegen zu lassen [...]
Schick sie doch an Vodafone zurück - VF wird sie wieder fertig machen und als Ersatzgerät an Kunden rausgeben, die eine Ersatzbox brauchen.
@thevibe schrieb:
[...] obwohl sie schon bezahlt/abgekauft wurde?
Sie wurde nie abgekauft. Der ursprüngliche Vertragsinhaber hat die Box nicht gekauft, sondern er hat lediglich Schadenersatz für die Nichtrücksendung bezahlt. Es fand daher auch kein Eigentumsübergang statt.
Im Prinzip also genau so, als würdest du den Mietwagen am Ende der Mietdauer nicht zurückgeben und meinen, dass es mit dem Selbstbehalt der Versicherung getan wäre - ist es aber nicht. Der Mietwagen -auch wenn du dann Besitzer bist- geht auch nach Bezahlung des Selbstbehalts nicht in dein Eigentum über, sondern bleibt auch danach im Eigentum des Vermieters (oder dieser "verkauft" den Wagen an die Versicherung, die ihm dann die Versicherungsprämie auszahlt).
Und genau so ist es auch bei den Kabel(leih)geräten:
Auch wenn dort eine Strafgebühr bezahlt wurde, sind die Geräte weiterhin im Eigentum von Vodafone - und Vodafone entscheidet daher ganz alleine, was mit den Geräten passiert und ob sie sich im Netz von Vodafone aktivieren lassen oder nicht. Du hast dort keinerlei Mitspracherecht, weil du schlichtweg Hehlerware "gekauft" hast.
am 17.01.2022 09:13
Hallo @thevibe ,
hast du noch Fragen, wenn nein könntest du deinen Beitrag noch auf gelöst setzen dann könnten wir hier abschließen.
Gruss
Methusalem1
am 17.01.2022 17:17
Hallo @thevibe ,
da gelöst kommt hier ein Schloss vor, erstelle einfach einen neuen Beitrag wenn du wieder eine Frage hast.
Gruss
Methusalem1