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Fritz! OS 8.03 , Smart Home Gruppe aus Heizkörperreglern lässt sich nicht erstellen
wällerjunge
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Fritz! OS 8.03 , Neue Smart Home Gruppe aus Heizkörperreglern lässt sich nicht erstellen. Liegt es an der Fritz! OS Version ?

Eine Gruppe von Dect 301 war vorher schon vorhanden und Gruppe funktioniert auch.

Eine neue Gruppe lässt sich irgendwie nicht hinzufügen.

Habe schon zurücksetzen und neu anmelden Versucht , wie bei AVM beschrieben

 

9 Antworten 9
emily2505
Moderator:in
Moderator:in

Es tut uns leid, dass Du Schwierigkeiten hast, eine neue Smart Home Gruppe aus Deinen Heizkörperreglern zu erstellen. Wenn bereits eine Gruppe mit DECT 301 erfolgreich eingerichtet wurde, aber sich keine weitere hinzufügen lässt, liegt das sehr wahrscheinlich an der verwendeten FRITZ!OS-Version. Die Version 8.03 ist technisch veraltet und kann bei der Verwaltung von Smart Home Geräten Einschränkungen oder Fehler verursachen, insbesondere beim Erstellen neuer Gruppen.

Unsere Empfehlung: Bitte aktualisiere Deine FRITZ!Box auf eine aktuelle FRITZ!OS-Version. AVM hat in späteren Updates die Smart-Home-Funktionen deutlich verbessert und bekannte Probleme behoben. Nach dem Update sollte das Erstellen neuer Gruppen wieder problemlos möglich sein.

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@emily2505 

Das würde @wällerjunge jedoch ein Leihgerät von Vodafone nutzt, ehemaliges Kabeldeutschland Gebiet, kann er das nicht. 

Dieses Update muss VF verteilen.

andreasabaad
SuperUser
SuperUser

Zusätzlich sei gesagt, je nachdem was der TE für eine Box nutzt, gibt es evtl. keine aktuellere! Meine 6690 z.B. ist auch aktuell auf der 8.03. Und SmartHome funktioniert wunderbar.

@seelo2010  @andreasabaad 

falls ihr es noch nicht gemerkt habt, emily2505 ist eine KI  😉

Weiß ich! Ändert aber nichts daran, das die Information nicht der Wahrheit entsprechen!

das ist halt das Problem an diesem KI Hype, es kommen sehr oft auch falsche Antworten bei raus

Wusste ich nicht, warum ist das denn nicht so gekennzeichnet?

@seelo2010 

Deshalb noch nicht: 

In Deutschland tritt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte am 2. August 2026 in Kraft. Die Pflicht gilt gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung und betrifft Anbieter und Betreiber, die KI-generierte Inhalte öffentlich zugänglich machen und wenn diese realistisch wirken, sodass eine Irreführung möglich ist. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. 

 
 
Wer ist betroffen?
  • Anbieter: Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen. 
     

 

  • Betreiber: Personen oder Organisationen, die KI-Systeme beruflich einsetzen und deren Inhalte veröffentlichen. 
     

 

  • Betroffene Inhalte: Text-, Bild-, Video- und Audioinhalte, die maßgeblich durch KI generiert oder manipuliert wurden, insbesondere wenn sie den Eindruck erwecken, von Menschen erstellt worden zu sein. 
     
 
Wann muss nicht gekennzeichnet werden?
  • Wenn eine KI nur als Hilfsmittel dient und der menschliche Autor den Entwurf wesentlich überarbeitet.
  • Bei rein interner oder privater Nutzung, die nicht veröffentlicht wird. 
     
 
Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung?
  • Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
  • Verlust des Kundenvertrauens.
  • Reputationsschäden durch öffentlich bekannt gewordene Verstöße. 
     
 
Wichtige Hinweise:
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026 und ist Teil der EU-KI-Verordnung (AI Act). 
     
 
  • Plattformen wie TikTok, Instagram und Facebook haben bereits eigene Kennzeichnungsfunktionen implementiert. 
     
 
  • Die Kennzeichnung dient der Transparenz und soll Risiken wie Desinformation und Täuschungen durch Deepfakes minimieren. 
     
    Gruß Hermes1

Das es etwas Verwunderung gab, @emily2505 emily2505 ist ein echter Mensch (gibt es auch unechte Menschen?).

Dies würde kürzlich durch andere Moderation klargestellt.

 

Das alles hier hilft dem Fragensteller auch nicht wirklich weiter.