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Antwort
Lösung
am 31.10.2025 16:57
Fritz! OS 8.03 , Neue Smart Home Gruppe aus Heizkörperreglern lässt sich nicht erstellen. Liegt es an der Fritz! OS Version ?
Eine Gruppe von Dect 301 war vorher schon vorhanden und Gruppe funktioniert auch.
Eine neue Gruppe lässt sich irgendwie nicht hinzufügen.
Habe schon zurücksetzen und neu anmelden Versucht , wie bei AVM beschrieben
am 01.11.2025 08:12
Es tut uns leid, dass Du Schwierigkeiten hast, eine neue Smart Home Gruppe aus Deinen Heizkörperreglern zu erstellen. Wenn bereits eine Gruppe mit DECT 301 erfolgreich eingerichtet wurde, aber sich keine weitere hinzufügen lässt, liegt das sehr wahrscheinlich an der verwendeten FRITZ!OS-Version. Die Version 8.03 ist technisch veraltet und kann bei der Verwaltung von Smart Home Geräten Einschränkungen oder Fehler verursachen, insbesondere beim Erstellen neuer Gruppen.
Unsere Empfehlung: Bitte aktualisiere Deine FRITZ!Box auf eine aktuelle FRITZ!OS-Version. AVM hat in späteren Updates die Smart-Home-Funktionen deutlich verbessert und bekannte Probleme behoben. Nach dem Update sollte das Erstellen neuer Gruppen wieder problemlos möglich sein.
am 01.11.2025 08:44
Das würde @wällerjunge jedoch ein Leihgerät von Vodafone nutzt, ehemaliges Kabeldeutschland Gebiet, kann er das nicht.
Dieses Update muss VF verteilen.
01.11.2025 08:59 - bearbeitet 01.11.2025 09:05
Zusätzlich sei gesagt, je nachdem was der TE für eine Box nutzt, gibt es evtl. keine aktuellere! Meine 6690 z.B. ist auch aktuell auf der 8.03. Und SmartHome funktioniert wunderbar.
am 01.11.2025 11:28
falls ihr es noch nicht gemerkt habt, emily2505 ist eine KI 😉
am 01.11.2025 13:20
Weiß ich! Ändert aber nichts daran, das die Information nicht der Wahrheit entsprechen!
am 01.11.2025 13:25
das ist halt das Problem an diesem KI Hype, es kommen sehr oft auch falsche Antworten bei raus
am 01.11.2025 16:14
Wusste ich nicht, warum ist das denn nicht so gekennzeichnet?
am 02.11.2025 12:06
Deshalb noch nicht:
In Deutschland tritt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte am 2. August 2026 in Kraft. Die Pflicht gilt gemäß Artikel 50 der EU-KI-Verordnung und betrifft Anbieter und Betreiber, die KI-generierte Inhalte öffentlich zugänglich machen und wenn diese realistisch wirken, sodass eine Irreführung möglich ist. Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes führen.
am 03.11.2025 03:15
Das es etwas Verwunderung gab, @emily2505 emily2505 ist ein echter Mensch (gibt es auch unechte Menschen?).
Dies würde kürzlich durch andere Moderation klargestellt.
Das alles hier hilft dem Fragensteller auch nicht wirklich weiter.