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Lösung
am 21.04.2024 16:24
Moin, eigentlich ist es keine Frage sondern eine Feststellung.?
Und eine Warnung für andere zu denken Router-Freiheit im Vodafone-Kabelnetz wäre die Freiheit jeden Kabelrouter dort einsetzen zu können.
Entgegen verbreiteter anderer Meinungen, daß eine CM MAC Adresse eines Kabelrouters aus einem abgelaufenen Vodafone-Vertrag umgeschrieben/gelöscht/reaktiviert werden kann stelle ich folgendes fest:
-der freundliche Hotline Mitarbeiter hat mir versichert (nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten), daß die ALT-Router nicht wieder für das Vodafone-Kabelnetz freigegeben werden obwohl sie ggf. in den Besitz des ALT-Kunden übergegangen sind (Mietzahlungen). Es kam noch der Hinweis ich könne ja auch in meinem Vertrag eine Fritzbox gegen monatliche Miete dazu buchen, oder mir eine Fabrikneue kaufen (die dann nach Vertragsende auch nicht weiter verwendbar ist ?)
Das nenne ich doch mal nachhaltiges Verhalten! (voll funktionsfähige Geräte direkt zum Elektronik-Schrott)
Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 22.04.2024 00:17
dadurch wird es jedoch nicht besser und es zeigt sich wer hier in der sog. community aktiv ist
am 21.04.2024 16:45
Hi,
das muss ich etwas korrigieren 😉
@Cable-Internet1 schrieb:Entgegen verbreiteter anderer Meinungen, daß eine CM MAC Adresse eines Kabelrouters aus einem abgelaufenen Vodafone-Vertrag umgeschrieben/gelöscht/reaktiviert werden kann stelle ich folgendes fest:
-der freundliche Hotline Mitarbeiter hat mir versichert (nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten), daß die ALT-Router nicht wieder für das Vodafone-Kabelnetz freigegeben werden obwohl sie ggf. in den Besitz des ALT-Kunden übergegangen sind (Mietzahlungen).
Das gilt nur für Mietkabelrouter von Vodafone. Diese werden von seitens Vodafone nicht verkauft und gehören - auch nach Zahlung der Ersatzpauschale bei Nichtzurücksenden zum Ende der Vertrages/der Vertragsoption - weiterhin Vodafone und werden nicht für andere Kunden freigeschaltet, solange diese nicht bei Vodafone ordnungsgemäß zurückgegeben wurden. Die Ersatzpauschale kann man sich übrigens zurückerstatten lassen, wen man das Gerät ordnungsgemäß an den Provider zurückgibt.
@Cable-Internet1 schrieb:Das nenne ich doch mal nachhaltiges Verhalten! (voll funktionsfähige Geräte direkt zum Elektronik-Schrott)
Geräte aus dem Einzelhandel können natürlich nach Vertragsende bzw. wen diese bei Vodafone ausgetragen wurden, auf einen anderen Vertrag angemeldet werden. Die entsprechenden Modelle mit den Artikelnummern findest du hier: Punkt 2.1 der AVM FAQ
Grüße
am 21.04.2024 18:43
die AGB´s lesen hätte auch geholfen! Und die Preisliste!
am 21.04.2024 19:49
@Cable-Internet1 schrieb:
Moin, eigentlich ist es keine Frage sondern eine Feststellung.?
Und eine Warnung für andere zu denken Router-Freiheit im Vodafone-Kabelnetz wäre die Freiheit jeden Kabelrouter dort einsetzen zu können.
Die Endgerätefreiheit gilt nur für Retail-Geräte - nicht aber für unterschlagene Leihgeräte...
@Cable-Internet1 schrieb:
Entgegen verbreiteter anderer Meinungen, daß eine CM MAC Adresse eines Kabelrouters aus einem abgelaufenen Vodafone-Vertrag umgeschrieben/gelöscht/reaktiviert werden kann stelle ich folgendes fest:
-der freundliche Hotline Mitarbeiter hat mir versichert (nach Rücksprache mit seinem Vorgesetzten), daß die ALT-Router nicht wieder für das Vodafone-Kabelnetz freigegeben werden obwohl sie ggf. in den Besitz des ALT-Kunden übergegangen sind (Mietzahlungen).
Erst einmal solltest du zwischen Besitz und Eigentum unterscheiden -- das ist ein wesentlicher Unterschied!
Kurz gesagt: Du bist Besitzer eines Gegenstands, wenn du darüber die Verfügungsgewalt hast -- Eigentümer hingegen bist du dann, wenn dir der Gegenstand gehört.
Als Mieter einer Wohnung (oder auch eines Gegenstands, z.B. eines Mietwagens oder eines Mietrouters) bist du ab Übergabe und während der Dauer des Mietvertrages rechtmäßiger Besitzer des Gegenstands -- du bist aber NIE Eigentümer des Gegenstands geworden, auch nicht durch irgendwelche Mietzahlungen! Zum Ende des Mietvertrages hast du den Gegenstand dann wieder an den Eigentümer zu übergeben -- was passiert, wenn du dies nicht machst, hängt vom jeweiligen Mietvertrag ab, aber die Gegenstände gehen definitiv nicht automatisch, auch nicht gegen eine Strafzahlung, in dein Eigentum über.
Und genau da liegt das Problem:
Der Alt-Kunde war schon immer Besitzer der FritzBox -- aber Eigentümer derselben ist er nie geworden. Dementsprechend konnte er dir auch die FritzBox zwar übergeben, aber du hast, weil der Alt-Kunde nie Eigentümer war, kein Eigentum an der Box erworben (sondern besitzt diese lediglich). Der Eigentümer war schon immer und ist noch immer Vodafone -- und da kann der Eigentümer sehr wohl entscheiden, was mit dem Gerät passiert.
@Cable-Internet1 schrieb:
Es kam noch der Hinweis ich könne ja auch in meinem Vertrag eine Fritzbox gegen monatliche Miete dazu buchen, oder mir eine Fabrikneue kaufen
Das sind deine Optionen...
@Cable-Internet1 schrieb:
(die dann nach Vertragsende auch nicht weiter verwendbar ist ?)
Retail-Boxen werden nach Vertragsende freigegeben und sind danach wieder für andere Verträge nutzbar...
@Cable-Internet1 schrieb:
Das nenne ich doch mal nachhaltiges Verhalten! (voll funktionsfähige Geräte direkt zum Elektronik-Schrott)
Wenn der Alt-Kunde das Gerät vertragsgemäß an Vodafone zurückgeschickt hätte, hätte Vodafone das Gerät aufbereitet und erneut rausgegeben. Nur wenn der Alt-Kunde halt meint, nochmal schnell Geld von anderen Leute abziehen zu müssen, die darauf reinfallen -- ist ja nicht so, als würde es das Problem schon seit 8(!) Jahren geben...
am 22.04.2024 00:17
dadurch wird es jedoch nicht besser und es zeigt sich wer hier in der sog. community aktiv ist
am 22.04.2024 00:50
Du erwartest doch nicht ernsthaft, dass Vodafone dir eine Box freischaltet, deren Eigentümer du gar nicht bist und die vorher Vodafone unterschlagen wurde...
Sorry, aber wie blauäugig muss man sein, damit man die Straftat des Verkäufers jetzt decken will den Täter zum Opfer macht?
am 22.04.2024 10:16
Offenbar sind hier User aktiv, die sich in der Thematik deutlich besser auskennen als du es tust.
Dass dir die Antworten nicht gefallen, ist dein Problem.
am 22.04.2024 11:42
Sehe es mal umgekehrt. AVM liefert eine Liste mit Artikelnummern zu Geräten, die im deutschen Raum verkauft werden dürfen:
https://avm.de/service/freie-routerwahl/faqs-zur-freien-routerwahl/
Zu allen anderen Artikelnummern liefert AVM keine Gewährleistung.