Frage
Antwort
Lösung
am 25.12.2021 12:20
Guten Tag!
Ich habe eine FRITZ!Box 6490 Cable mit der Artikelnummer 20002691, die Vodafone nicht freischaltet ("Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer").
Ist es gesichert, dass die Box Eigentum von Vodafone ist? Wenn ja, dann würde ich den Verkäufer damit konfrontieren, denn dann hätte er die Box ja gar nicht verkaufen dürfen. Es wäre allerdings unangenehm, ihn zu beschuldigen, wenn das gar nicht stimmt. Können Sie mir daher das Eigentumsverhältnis für eine bestimmte Box bestätigen, wenn ich Ihnen die Seriennummer mitteile?
Eine weitere Lösung wäre es aus meiner Sicht, die Box dem ursprünglichen Ausleiher in Rechnung zu stellen und dann freizuschalten. Technisch sollte das ja möglich sein, oder? In der FAQ Endgerätefreiheit Kabel findet sich mit "Die Endgeräte bleiben auch nach Zahlung einer Schadenersatzforderung Eigentum der Vodafone Deutschland GmbH" jedoch ein Passus, der diesen Weg tendenziell ausschließt. Können Sie mir die Motivation dahinter nennen?
Schöne Feiertage!
25.12.2021 12:31 - bearbeitet 25.12.2021 12:35
Mit diesem Gerät kannst du nichts anfangen. Es handelt sich um eine Leihgerät, erkennt man an der Artikelnummer. Freie 6490 Boxen haben die Artikelnummer 20002778.
Die hätte nie verkauft werden dürfen. Die kann an keinem anderen Anschluss freigeschaltet werden.
Und der ursprüngliche Besitzer hat dafür schon eine Strafgebühr zahlen müssen, weil er es nicht zurückgeschickt hatte. Aber auch dadurch ist keine Freischaltung an einem anderen Anschluss möglich.
Gruß Kurt
am 25.12.2021 12:56
Danke für die prompte Antwort. Was ich mich nur immer noch frage:
Und der ursprüngliche Besitzer hat dafür schon eine Strafgebühr zahlen müssen, weil er es nicht zurückgeschickt hatte. Aber auch dadurch ist keine Freischaltung an einem anderen Anschluss möglich.
Ist denn gesichert, dass er sie gezahlt hat? Oder nur, dass er sie schuldet? Und was garantiert, dass alle Boxen mit der Artikelnummer 20002691 Vodafone-Eigentum sind (wie gesagt, um niemanden vorschnell zu beschuldigen, der eine solche Box verkauft)?
Wenn die Strafgebühr gezahlt wurde, ist dadurch ein Kaufvertrag zustandegekommen? Wenn ja, dann wäre die Box danach ja nicht mehr Vodafone-Eigentum.
So oder so... dass die Boxen danach nicht mehr nutzbar sind, obwohl das technisch problemlos möglich sein sollte, ist ja eine Ressourcenverschwendung, von der niemand so richtig was hat: Der Ausleiher musste die Strafgebühr zahlen, der neue Besitzer hat eine nicht funktionsfähige Box und Vodafone hat zwar einerseits die recht hohe Strafgebühr, andererseits aber tendenziell zwei unzufriedene (Ex-)Kunden. Daher gehe ich davon aus, dass es irgendeinen mir nicht bekannten Grund gibt, die Boxen nicht wieder nutzbar zu machen. Ein Grund könnte sein, dass Vodafone - wenn sie die Leihboxen teilweise verkaufen - nicht mehr das Eigentumsverhältnis anhand der Artikelnummer feststellen kann (sondern nur noch individuell anhand der Seriennummer, was die öffentliche Kommunikation erschwert).
Deshalb wäre es interessant, die konkrete Motivation zu erfahren, 20002691er-Boxen nur in Verbindung mit dem ursprünglichen Anschluss betreibbar zu machen.
25.12.2021 13:06 - bearbeitet 25.12.2021 13:15
Die Boxen mit der Artikelnummer 20002691 sind Eigentum von Vodafone und bleiben das auch. Diese Boxen wurden auch nie frei verkauft.
Nochmal, mit dieser Box kannst du nichts anfangen. Lasse dir das Geld wiedergeben. Du bist nicht der erste und sicherlich auch nicht der letzte der über Ebay solche Geräte verkauft bekommt.
Gruß Kurt
am 25.12.2021 13:32
Ich müsste aber ja nicht nur das Geld zurückfordern, sondern die Box auch Vodafone zukommen lassen.
Es wäre daher wünschenswert, wenn Vodafone noch eine offizielle Stellungnahme zu diesem Thema abgeben würde. Oder ist das vielleicht andernorts schon geschehen? Dann würde ich mich über eine Referenz freuen.
25.12.2021 13:35 - bearbeitet 25.12.2021 17:05
Du wirst von Vodafone keine offizielle Stellungnahme bekommen, als die Aussage, dass diese Box nicht aktiviert werden kann.
Und warum solltest du diese an Vodafone zurückschicken müssen? Vodafone hat dafür schon eine Gebühr erhoben, weil sie nicht rechtzeitig zurückgeschickt wurde.
Lasse dir dein Geld geben und schicke diese dann dem Verkäufer zurück.
Gruß Kurt
am 25.12.2021 17:21
warum solltest du diese an Vodafone zurückschicken müssen? Vodafone hat dafür schon eine Gebühr erhoben, weil sie nicht rechtzeitig zurückgeschickt wurde.
Schon, aber offenbar handelt es sich bei der Gebühr nicht um einen Kauf und die Box bleibt Vodafone-Eigentum. Zwar muss ich sie vielleicht nicht zurückschicken, sondern der Verkäufer, aber grundsätzlich sollte das ja der richtige Weg sein. Vodafone hätte dann auch die Möglichkeit, sie wieder freizuschalten und wieder nutzbar zu machen. Jedenfalls sollte Vodafone grundsätzlich Interesse daran haben, sein Eigentum zurückzubekommen.
Du wirst von Vodafone keine offizielle Stellungnahme bekommen, als die Aussage, dass diese Box nicht aktiviert werden kann.
Lasse dir dein Geld geben und schicke diese dann dem Verkäufer zurück.
Das Problem ist, dass der Verkäufer nicht einsieht, dass er die Box nicht hätte verkaufen dürfen, weil sie ihm gar nicht gehört hat. Ich kann jedoch nicht beweisen, dass sie Eigentum von Vodafone ist, daher wäre es hilfreich, wenn Vodafone dies klären würde.
25.12.2021 17:30 - bearbeitet 25.12.2021 17:33
Vodafone hat da überhaupt kein Interesse, die Box wiederzubekommen.
Und du wärst nicht der Erste, der sein Geld nicht mehr bekommen hat. Viele, die dort die Box verkaufen, wissen genau, dass man diese nicht mehr freischalten kann. Und wenn du keinen Käuferschutz hast und der Verkäufer sie so nicht zurücknimmt, wirst du darauf sitzen bleiben.
Vodafone wird sich da nicht einmischen.
Gruß Kurt
am 25.12.2021 17:40
das schreibt AVM zur Artikelnummer der 6490
am 25.12.2021 19:30
@emil321 schrieb:
warum solltest du diese an Vodafone zurückschicken müssen? Vodafone hat dafür schon eine Gebühr erhoben, weil sie nicht rechtzeitig zurückgeschickt wurde.Schon, aber offenbar handelt es sich bei der Gebühr nicht um einen Kauf und die Box bleibt Vodafone-Eigentum. Zwar muss ich sie vielleicht nicht zurückschicken, sondern der Verkäufer, aber grundsätzlich sollte das ja der richtige Weg sein.
Wer die Box zurückschickt, ist vollkommen egal - eine Erstattung einer eventuellen Strafgebühr wird aber nur an den ursprünglichen Vertragsinhaber erfolgen, nicht an denjenigen, der die Box zurückschickt.
Weiterhin: Da du in Bezug auf diese Box keinerlei (Vertrags-)Verhältnis mit Vodafone hast, musst du die Box auch nicht zurückgeben - das ist alleine Sache desjenigen, der dir die Box verkauft hat (sofern dieser die Box nicht schon mal genau so von jemand andererem erworben hat und um den Umstand wusste, dass die Box sich nicht freischalten lässt).
@emil321 schrieb:
Vodafone hätte dann auch die Möglichkeit, sie wieder freizuschalten und wieder nutzbar zu machen.
Ja, das kann Vodafone, wenn die Box zurückkommt. Die Boxen gehen dann -nach technischer Prüfung und ggfs. Reparatur- zurück in den Leihgerätepool und werden dann entweder für Neukunden oder für Bestandskunden, die die Homebox-Option gebucht haben, wieder herausgegeben.
Hilft dir aber nicht weiter - weil du die Box dann nicht zurück bekämest - zumindest nicht, ohne dass du auch die Homebox-Option buchen würdest...
@emil321 schrieb:
Du wirst von Vodafone keine offizielle Stellungnahme bekommen, als die Aussage, dass diese Box nicht aktiviert werden kann.
Lasse dir dein Geld geben und schicke diese dann dem Verkäufer zurück.
Das Problem ist, dass der Verkäufer nicht einsieht, dass er die Box nicht hätte verkaufen dürfen, weil sie ihm gar nicht gehört hat. Ich kann jedoch nicht beweisen, dass sie Eigentum von Vodafone ist, daher wäre es hilfreich, wenn Vodafone dies klären würde.
Du musst ihm das ja auch nicht nachweisen. Er hat dir eine Box verkauft, die sich nicht für den vertraglich vereinbarten Zweck "Einsatz an einem Kabelanschluss" nutzen lässt - und das ist ein Mangel. Diesen kann der Verkäufer auch nicht mit "Gekauft wie gesehen" oder "Ausschluß von Garantie und Gewährleistung" ausschließen - denn seine vertragliche Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag ist nunmal die Übereignung eines entsprechend tauglichen Geräts. Wenn er dies -wie du ja im Aktivierungsportal feststellen kannst- nicht getan hat, ist er rechtlich zur Gewährleistung verpflichtet. Also entweder Austausch gegen eine "freie" 6490 (mit der Artikelnummer 2000 2778) -oder- Rückgabe des Geldes.
Der Passus aus den AGB kannst du ihm natürlich auch noch unter die Nase halten - und sollte er nicht einsichtig sein, wirst du um eine Strafanzeige wegen Hehlerei nicht drum herum kommen.
Denn nur weil der Verkäufer Schadenersatz bezahlt hat, hat er trotzdem nicht die Box "gekauft". Ähnlich wie du ja auch nicht einfach einen Leihwagen bei Nichtrückgabe verkaufen kannst, auch wenn du der Versicherung des Verleihers für den Totalverlust den Selbstbehalt bezahlt hast. Der Leihwagen bleibt dann trotzdem im Eigentum des Verleihers (oder des Versicherers, wenn er dem Verleiher gegenüber für den Totalverlust leistet) - du hast daran kein Eigentum erworben und kannst das Fahrzeug zwar als Besitzer "verkaufen", da du aber nicht Eigentümer bist, wäre dies schlichtweg Hehlerei. Und genau das ist mit der 6490 auch passiert...