Frage
Antwort
Lösung
am 25.12.2021 12:20
Guten Tag!
Ich habe eine FRITZ!Box 6490 Cable mit der Artikelnummer 20002691, die Vodafone nicht freischaltet ("Leider können Sie die Aktivierung dieses Gerätes nicht durchführen. Es handelt sich bei dem Gerät um Eigentum von Vodafone, welches bereits einem anderen Kunden zugeordnet ist. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Verkäufer").
Ist es gesichert, dass die Box Eigentum von Vodafone ist? Wenn ja, dann würde ich den Verkäufer damit konfrontieren, denn dann hätte er die Box ja gar nicht verkaufen dürfen. Es wäre allerdings unangenehm, ihn zu beschuldigen, wenn das gar nicht stimmt. Können Sie mir daher das Eigentumsverhältnis für eine bestimmte Box bestätigen, wenn ich Ihnen die Seriennummer mitteile?
Eine weitere Lösung wäre es aus meiner Sicht, die Box dem ursprünglichen Ausleiher in Rechnung zu stellen und dann freizuschalten. Technisch sollte das ja möglich sein, oder? In der FAQ Endgerätefreiheit Kabel findet sich mit "Die Endgeräte bleiben auch nach Zahlung einer Schadenersatzforderung Eigentum der Vodafone Deutschland GmbH" jedoch ein Passus, der diesen Weg tendenziell ausschließt. Können Sie mir die Motivation dahinter nennen?
Schöne Feiertage!
am 25.12.2021 21:30
Da du in Bezug auf diese Box keinerlei (Vertrags-)Verhältnis mit Vodafone hast, musst du die Box auch nicht zurückgeben
Stimmt, aus einem Vertragsverhältnis geht die Verpflichtung nicht hervor. Wenn es aber nun Indizien für einen illegalen Weiterverkauf gibt, könnte ich verpflichtet sein, den rechtmäßigen Eigentümer zu kontaktieren bzw. ihm sein Eigentum zurückzugeben. Allerdings scheint es Vodafone nicht wirklich zu interessieren - sie könnten ja vermutlich sowohl den alten Mieter als auch meinen Anschluss ermitteln und ihr Eigentum zurückfordern.
Die Boxen gehen dann -nach technischer Prüfung und ggfs. Reparatur- zurück in den Leihgerätepool und werden dann entweder für Neukunden oder für Bestandskunden, die die Homebox-Option gebucht haben, wieder herausgegeben.
Hilft dir aber nicht weiter - weil du die Box dann nicht zurück bekämest - zumindest nicht, ohne dass du auch die Homebox-Option buchen würdest...
Klar, mir persönlich bringt das nichts. Aber immerhin kann die Box, die zu schade ist, um als Elektroschrott zu enden, dann weiterhin genutzt werden.
Er hat dir eine Box verkauft, die sich nicht für den vertraglich vereinbarten Zweck "Einsatz an einem Kabelanschluss" nutzen lässt - und das ist ein Mangel. Diesen kann der Verkäufer auch nicht mit "Gekauft wie gesehen" oder "Ausschluß von Garantie und Gewährleistung" ausschließen - denn seine vertragliche Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag ist nunmal die Übereignung eines entsprechend tauglichen Geräts.
Er hat nicht explizit geschrieben, dass die Box an meinem Anschluss funktioniert und technisch hat die Box vermutlich auch keinen Mangel. Daher wäre mein Ansatz weniger ein Sachmangel, sondern vielmehr die nicht leistbare Pflicht zur Eigentumsübertragung (wie du es ja auch in dem Beispiel mit dem Mietwagen schreibst). Für diese Argumentation wäre es aber hilfreich, wenn Vodafone bestätigen würde, Eigentümer zu sein.
So ganz verstehe ich nicht, wieso Vodafone nicht entweder hinterher ist, die Box zurückzubekommen oder sie einfach von dem alten Account löst und wieder nutzbar macht.
am 25.12.2021 21:33
das schreibt AVM zur Artikelnummer der 6490
Dort steht z.B.:
Nur die FRITZ!Box 6490 Cable mit der AVM-Artikelnummer 20002778 können Sie an allen Kabelanschlüssen in Deutschland einsetzen. Modelle mit anderen AVM-Artikelnummern sind nicht für den freien Einsatz an jedem Kabelanschluss vorgesehen (vgl. avm.de/laeuft).
So richtig eindeutig finde ich das nicht. Man könnte ja gerade meinen, dass eine Box mit Vodafone-Branding an einem Vodafone-Anschluss funktioniert (und technisch tut sie das ja auch).
am 25.12.2021 21:48
Was ist da nun nicht eindeutig. 6490 mit einer anderen Artikelnummer können nicht für den freien Einsatz verwendet werden.
Und die Geräte mit einer anderen Artikelnummer sind eben nicht für den freien Einsatz möglich.
Und natürlich funktioniert eine Vodafone Leihbox an einem Kabelanschluss, aber eben nur an dem, für die sie programmiert wurde. Man kann in einer Leihbox keine SIP Daten eingeben, die aber erforderlich sind.
Und wie schon geschrieben. Vodafone wird sich da nicht einmischen und dir schon gar nicht irgendein schreiben geben, dass sie der Eigentümer der Box sind.
Sorry, aber irgendwie kann ich deine ganze Nachfragerei nicht ganz nachvollziehen. Ich weiß jetzt nicht, was du damit bezwecken möchtest.
Du zimmerst dir immer Szenarien zusammen, was vielleicht deiner Meinung nach alles möglich oder machbar sein sollte.
Akzeptiere einfach, dass du hier scheinbar Lehrgeld bezahlt hast und gut ist es.
Gruß Kurt
am 25.12.2021 22:03
Was ist da nun nicht eindeutig. 6490 mit einer anderen Artikelnummer können nicht für den freien Einsatz verwendet werden.
Und die Geräte mit einer anderen Artikelnummer sind eben nicht für den freien Einsatz möglich.
Das ist aber kein Zitat von der Website. Dort steht "Modelle mit anderen AVM-Artikelnummern sind nicht für den freien Einsatz an jedem Kabelanschluss vorgesehen", was ja impliziert, dass sie an manchen funktionieren.
Sorry, aber irgendwie kann ich deine ganze Nachfragerei nicht ganz nachvollziehen. Ich weiß jetzt nicht, was du damit bezwecken möchtest.
Meine Ziele sind einerseits, zu verhindern, dass die Box im Müll landet und andererseits wüsste ich gerne, was genau Vodafone davon abhält, solche Boxen wieder nutzbar zu machen.
Du zimmerst dir immer Szenarien zusammen, was vielleicht deiner Meinung nach alles möglich oder machbar sein sollte.
Stimmt, aber ich versuche es auch, diese nachvollziehbar zu machen. Mich interessiert einfach, wieso manche für mich dem Anschein nach mögliche und logische Lösungen keine Anwendung finden.
Euch jedenfalls vielen Dank für die Infos. Schöne Feiertage!
am 25.12.2021 22:05
@emil321 schrieb:
Da du in Bezug auf diese Box keinerlei (Vertrags-)Verhältnis mit Vodafone hast, musst du die Box auch nicht zurückgeben
Stimmt, aus einem Vertragsverhältnis geht die Verpflichtung nicht hervor. Wenn es aber nun Indizien für einen illegalen Weiterverkauf gibt, könnte ich verpflichtet sein, den rechtmäßigen Eigentümer zu kontaktieren bzw. ihm sein Eigentum zurückzugeben. Allerdings scheint es Vodafone nicht wirklich zu interessieren - sie könnten ja vermutlich sowohl den alten Mieter als auch meinen Anschluss ermitteln und ihr Eigentum zurückfordern.
Warum sollte es Vodafone noch interessieren? Vodafone hat den Schadenersatz bekommen und damit ist die Sache für Vodafone (erst einmal) erledigt. Deinen Anschluss kann Vodafone nicht ermitteln - weil du die Box ja nicht an deinem Anschluss aktivieren kannst -- und den ursprünglichen Mieter haben sie ja kontaktiert und am Ende von seinem Konto auch das Geld eingezogen.
@emil321 schrieb:
Die Boxen gehen dann -nach technischer Prüfung und ggfs. Reparatur- zurück in den Leihgerätepool und werden dann entweder für Neukunden oder für Bestandskunden, die die Homebox-Option gebucht haben, wieder herausgegeben.
Hilft dir aber nicht weiter - weil du die Box dann nicht zurück bekämest - zumindest nicht, ohne dass du auch die Homebox-Option buchen würdest...
Klar, mir persönlich bringt das nichts. Aber immerhin kann die Box, die zu schade ist, um als Elektroschrott zu enden, dann weiterhin genutzt werden.
Wie gesagt - du kannst die Box selbst an Vodafone zurückschicken, aber du wirst von Vodafone keinen Cent für die Box erhalten. Ob der ursprüngliche Mieter dir Geld zurück geben wird, wenn du die Box an VF zurückschickst, dürfte eher fraglich sein.
@emil321 schrieb:
Er hat dir eine Box verkauft, die sich nicht für den vertraglich vereinbarten Zweck "Einsatz an einem Kabelanschluss" nutzen lässt - und das ist ein Mangel. Diesen kann der Verkäufer auch nicht mit "Gekauft wie gesehen" oder "Ausschluß von Garantie und Gewährleistung" ausschließen - denn seine vertragliche Hauptpflicht aus dem Kaufvertrag ist nunmal die Übereignung eines entsprechend tauglichen Geräts.
Er hat nicht explizit geschrieben, dass die Box an meinem Anschluss funktioniert[...]
Das muss er auch nicht schreiben - bei einem Router ist die Standardfunktion der Internetzugang an einem kompatiblen Anschluss. Die 6490 Cable ist prinzipiell für Kabelanschlüsse geeignet, ergo liegt ein Sachmangel vor, wenn die Box für den gewöhnlichen Verwendungszweck nicht genutzt werden kann.
Ähnlich wie bei einem Auto nicht erwähnt werden muss, dass das Auto fahrfähig ist -- hingegen muss ein nicht fahrfähiges Auto explizit als solches bezeichnet werden, weil der Käufer nicht davon ausgehen muss, dass das Fahrzeug eben nicht mehr fahrfähig ist.
@emil321 schrieb:
[...] und technisch hat die Box vermutlich auch keinen Mangel.
Die Nicht-Aktivierbarkeit ist ein solcher Sachmangel - der sich aus den Eigentumsverhältnissen ergibt...
Ähnlich wie du das unterschlagene Leihauto nicht neu bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden kannst.
@emil321 schrieb:
Daher wäre mein Ansatz weniger ein Sachmangel, sondern vielmehr die nicht leistbare Pflicht zur Eigentumsübertragung (wie du es ja auch in dem Beispiel mit dem Mietwagen schreibst). Für diese Argumentation wäre es aber hilfreich, wenn Vodafone bestätigen würde, Eigentümer zu sein.
Wie gesagt - Alle 6490er, die NICHT die Artikelnummer 200 2778 haben, sind Leihgeräte von Providern. Ich bezweifele übrigens mal, das Vodafone dir hier irgendwelche Bestätigungen o.ä. ausstellt - warum sollte VF auch. VF hat davon ja nichts, wenn sie dir jetzt eine solche Bestätigung ausstellen...
@emil321 schrieb:
So ganz verstehe ich nicht, wieso Vodafone nicht entweder hinterher ist, die Box zurückzubekommen [...]
VF hat für die Box den Schadenersatz bekommen - damit ist die Sache für VF erledigt.
Das die Box dadurch unbrauchbar wird, ist für dich ärgerlich, ändert aber nichts an den Eigentumsverhältnissen - der ursprüngliche Mieter hätte die Box zurückgeben müssen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er das nicht macht, wird die Box gesperrt und das war's.
@emil321 schrieb:
[...] oder sie einfach von dem alten Account löst und wieder nutzbar macht.
Warum sollte VF das machen? Die Box ist weiterhin im Eigentum von VF und VF entscheidet alleine, was mit der Box passiert. Wenn dies im dauerhaften Unbrauchbarmachen liegt, ist das alleine Sache von VF.
Nochmal: Du hast Hehlerware erworben - daher hast du keinerlei Anrecht auf irgendwelche Ansprüche auf Entsperrung/Nutzbarmachung der Box.
am 25.12.2021 22:16
@emil321 schrieb:
Was ist da nun nicht eindeutig. 6490 mit einer anderen Artikelnummer können nicht für den freien Einsatz verwendet werden.
Und die Geräte mit einer anderen Artikelnummer sind eben nicht für den freien Einsatz möglich.Das ist aber kein Zitat von der Website. Dort steht "Modelle mit anderen AVM-Artikelnummern sind nicht für den freien Einsatz an jedem Kabelanschluss vorgesehen", was ja impliziert, dass sie an manchen funktionieren.
Sie funktionieren genau an dem einen Anschluss, für den sie herausgegeben wurden.
@emil321 schrieb:
Sorry, aber irgendwie kann ich deine ganze Nachfragerei nicht ganz nachvollziehen. Ich weiß jetzt nicht, was du damit bezwecken möchtest.
Meine Ziele sind einerseits, zu verhindern, dass die Box im Müll landet [...]
Die Idee ist löblich, aber darüber hast du nicht zu entscheiden.
@emil321 schrieb:
[...] und andererseits wüsste ich gerne, was genau Vodafone davon abhält, solche Boxen wieder nutzbar zu machen.
Das ist völlig egal -und Vodafone muss nicht begründen, warum sie die Boxen nicht wieder nutzbar machen.
Um genau zu sein machen sie die Boxen wieder nutzbar - wenn die Boxen zurückgegeben werden - und zwar für den nächsten Mieter. Für dich hingegen wird die Box nicht (mehr) nutzbar gemacht, geschweige denn wird dir Vodafone auch nur einen Cent für die Box bezahlen.
Dir hilft also das Verstehen nicht weiter, geschweige denn würdest du davon auch nur einen Cent bekommen.
@emil321 schrieb:
Du zimmerst dir immer Szenarien zusammen, was vielleicht deiner Meinung nach alles möglich oder machbar sein sollte.
Stimmt, aber ich versuche es auch, diese nachvollziehbar zu machen. Mich interessiert einfach, wieso manche für mich dem Anschein nach mögliche und logische Lösungen keine Anwendung finden.
Die logische Lösung für die weitere Verwendung der Box: Rückgabe an Vodafone.
Wie und ob du dann dein Geld vom Verkäufer wieder bekommst: Nicht das Problem von Vodafone.
Für dich wird die Box nicht (mehr) gangbar gemacht - weil du nicht Eigentümer der Box bist und der (ursprüngliche) Eigentümer eben nicht will, dass die Boxen abseits des eigenen Systems gehandelt und/oder aktiviert werden können.