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Eigenen Router anmelden / abmelden
MiesesInternet
Netzwerkforscher
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Hallo,

ich bin letzten Monat umgezogen und habe einen Kabelanschluss mit eigenem Router bestellt. Als nach 2 Wochen das Internet immernoch nicht ging, habe ich das Martyrium Telefonhotline durchlaufen und mehrmaligen Anrufen kam dann raus, dass Vodafone die Mac-Adresse von meinem Router fehlt. Dann hat sich rausgestellt, dass der Router den ich mir gebraucht gekauft habe, noch auf den Vorbesitzer gemeldet ist. (Das habe ich auch erst erfahren, als ich selbst wieder aktiv den Kundensupport angerufen habe). Schlussendlich wurde mir dann empfohlen den Vertrag zu widerrufen und ich wurde zum Widerruf weitergeleitet. Dort hieß es dann, dass es bei online abgeschlossenen Verträgen die letzten 2 Wochen Probleme mit der Anmeldung von Routern gab. Mein Vertrag wurde aber telefonisch abgeschlossen.

 

Nun meine Frage:

1. Gibt es eine Möglichkeit für mich, den Router abzumelden und auf mich anzumelden, wenn sich der Vorbesitzer nicht mehr meldet? 

2. Gibt es eine Möglichkeit vor Vertragsabschluss zu überprüfen, ob ein gebrauchter Router bei Vodafone an/abgemeldet ist?

3. Weil der Kundensupport über 4-5 Personen verteilt so ziemlich 0 hilfreich war, was meinen Internetanschluss angeht bin ich mir nicht mal sicher, ob der Router wirklich angemeldet ist, oder ob das doch irgendein Systemfehler war. Die Frau vom Widerruf meinte ja, dass es allgemein Probleme bei neuen Kabelkunden gab.

25 Antworten 25

die Variante meinte ich ja.

dass eine Provider-Box auch dort nicht angemeldet werden kann, liegt halt auch an der gemeinsam genutzten Infrastruktur....

 

man könnte auch von Karma (sprich: CaMa) sprechen

Wenn ich den Leih-Router behalten will,

dann zahle ich zwar die ca 100 Euro "Schadensersatz" an Vodafone,

aber wenn ich selber genau diesen Router ein paar Monate später wieder mit einem neuen Vertrag in einer anderen Wohnung benutzen möchte, erwarte ich, dass das möglich ist.

Ja der Router mag ja im Eigentum von VF bleiben, das ist ja ok.
Aber man muss doch diesen einen nur selbst benutzten Router weiter benutzen dürfen. 
Wenn VF das Ding nicht zurück erhält und somit auch keine neue Kiste an mich für meinen nächsten Vertrag schicken muss, sollten die eher dankbar sein.

Es ist ja letztlich so, dass sich viele leute ihr Internet Kastl gebaut haben und da alle Geräte schön eingebaut haben. Man mag da das Gerät nicht immer zurückschicken und geht eigentlich davon aus,

dass man für die 100Euro auch das Eigentum erwirbt.

Das das nicht so ist, ist meiner Ansicht nach nicht deutlich genug mitgeteilt worden und ich finde das eine Frechheit. VF sollte dann wenigstens diese Geräte zurück kaufen. Ist das möglich?

So dass man von den 100Euro wenigstens einen Teil wiedersieht?

Ansonsten landen ja zig Tausende solcher Geräte nur noch auf dem Elektroschrott.

 

Wo stand denn bitte in dem ganzen Paket, dass man bekommen hat mit dem Router 

"Leihrouter können können auf gar keinen Fall wiederverwendet werden, auch wenn die 100Euro bezahlt wurden"???

der router wird aber nur i einer anderen wohnung für dich funktionieren, wenn du umziehst.

also deaktivierung deines vertrages in der alten  adresse u anschließende aktivierung in der neuen adresse.

 

es würde sich nich - so wie du schreibst - um einen neuen vertrag handeln.

 

solltest du tatsächlich einen neuen (ggf zweiten / weiteren) vertrag für eine neue adresse buchen, würde dazu neue hardware verschickt.

der router würde NICHT aus den einen vertrag in einen anderen übertragen.

 

wie du auf 100 € kommst, ist nicht nachvollziehbar - max 60 € werden berechnet.

u die werden auch erstattet wenn das gerät dann doch zurück kehrt

mit "eigene Geräte" ist wohl kunden-eigene Geräte gemeint, die im freien Handel neu gekauft wurden und nie bei VF registriert worden sind, ... oder so?

Man könnte das leicht missverstehen als "VF-eigene Geräte"

Ist der Erwerb einer Vodafone Station, bei der es sich ja anscheinend immer um eine Leihgerät handeln muss,

denn strafbar?

Ist der Verkauf so einer Vodafone Station strafbar?

Es bräuchte mal bitte eine wirklich ganz klare Ansage von Vodafone selber zu dem Thema.

Denn seltsamerweise scheint es so einige Verkäufe zu geben, und die Käufer selber scheinen auch nicht unzufrieden zu sein. Also was darf man denn mit einer Vodafone Station, die man versehentlich nicht rechtzeitig zurückgeschickt hat noch machen? Und was darf ein Käufer wirklich?


@DonJohnson  schrieb:

Ist der Erwerb einer Vodafone Station, bei der es sich ja anscheinend immer um eine Leihgerät handeln muss, denn strafbar?

Ist der Verkauf so einer Vodafone Station strafbar?


Es handelt sich bei der VF Station um unterschlagene Ware -- insofern ist der Handel damit Hehlerei.

Dabei handelt es sich aber um ein Antragsdelikt, sprich die Hehlerei wird nur dann verfolgt, wenn entweder ein gesteigertes öffentliches Interesse vorliegt -oder- der Eigentümer Strafantrag stellt. Von sich aus wird die Staatsanwaltschaft da nicht tätig werden.

 


@DonJohnson  schrieb:

Es bräuchte mal bitte eine wirklich ganz klare Ansage von Vodafone selber zu dem Thema.


Steht doch in den AGB - du erwirbst KEIN Eigentum and er Box, wenn du sie nicht zurückschickst, sondern das Eigentum (mit allen daraus resultierenden Rechten und Möglichkeiten) verbleibt auch trotz Strafzahlung bei Vodafone.

 


@DonJohnson  schrieb:

Denn seltsamerweise scheint es so einige Verkäufe zu geben, und die Käufer selber scheinen auch nicht unzufrieden zu sein.


Solange der ursprüngliche Vertrag noch läuft, können die Käufer dann ja kostenlos den Altvertrag des Vorbesitzers nutzen - wer wäre da schon unglücklich. Blöd wird's halt nur dann, wenn der Altvertrag des Vorbesitzers deaktiviert wird und dann auf einmal die Internetleitung tot ist.

 


@DonJohnson  schrieb:

Also was darf man denn mit einer Vodafone Station, die man versehentlich nicht rechtzeitig zurückgeschickt hat noch machen?


Zurückschicken, dem Elektroschrott zuführen oder als Briefbeschwerer nutzen.

 


@DonJohnson  schrieb:

Und was darf ein Käufer wirklich?


Da der "Käufer" nie Eigentum vom "Verkäufer" erwirbt, steht er rechtlich nicht anders da, als derjenige, der die Box unterschlagen hat. Er sollte sie also wieder an den Eigentümer übergeben - nur wird er dafür kein Geld bekommen.