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17.07.2021 13:35 - bearbeitet 17.07.2021 13:47
Hallo liebe Gemeinde,
die Easybox 803 A von meiner Mutter ist defekt. Sie hatte die Hotline angerufen und die sagten ihr, dass es die 803A nicht mehr gibt, sie aber dafür eine 804 bekommen könnte. Diese sei dann aber kostenpflichtig für 1,99 Euro im Monat. Ich schätze mal, dass man die dann auch einmalig kaufen könnte.
Sie ist eine langjährige Kundin, über 10 Jahre auf jeden Fall, geschätzt eher noch viel länger. Damals war die Easybox in dem Vertrag enthalten. Kann nun für einen Austausch wirklich Geld verlangt werden? Ich finde es auch mit dem Hintergrund der langjährigen Kundenbeziehung, etwas unglücklich von Vodafone.
Was meint ihr dazu?
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am 17.07.2021 17:02
@DerndBasDrot schrieb:
Damals war die Easybox in dem Vertrag enthalten.
Höchstwahrscheinlich als Kaufgerät (für den symbolischen einen Euro) - und dann ist die 24-monatige gesetzliche Gewährleistungsfrist längst abgelaufen. In dem Moment seid ihr dann selbst für den Ersatz verantwortlich.
@DerndBasDrot schrieb:
Diese sei dann aber kostenpflichtig für 1,99 Euro im Monat.
Das wäre das Mietmodell, bei dem während der Mietzeit bei Defekt ein (kostenloser) Austausch vorgenommen wird - egal wie alt das Gerät ist. Dafür muss aber dann halt auch dauerhaft bezahlt werden...
@DerndBasDrot schrieb:
Ich schätze mal, dass man die dann auch einmalig kaufen könnte.
Höchstwahrscheinlich ja, wobei du dann wieder das Problem hast, dass nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung du wieder bei einem Gerätedefekt in der gleichen Situation bist, wie du jetzt auch bist.
@DerndBasDrot schrieb:
Sie ist eine langjährige Kundin, über 10 Jahre auf jeden Fall, geschätzt eher noch viel länger.
Das spielt für die Frage nach den gesetzlichen Gewährleistungsrechten keine Rolle - 24 Monate ab Kaufdatum.
@DerndBasDrot schrieb:
Kann nun für einen Austausch wirklich Geld verlangt werden?
Ja, sofern es sich um ein Kaufgerät handelt, bei dem die Gewährleistungszeit abgelaufen ist.
Ist beim Auto oder Fernseher auch nicht anders - wenn die 24 Monate rum sind, geht ein Ausfall oder Reparatur immer auf die eigene Kappe und der Händler muss nichts mehr tun.
Ob ihr jetzt eine EasyBox mietet -oder- eine EasyBox kauft -oder- ob ihr (nicht lieber gleich) eine FritzBox (seitens AVM meines Wissens nach mit 5 Jahren Garantie für den Erstkäufer) kauft, müsst ihr selbst entscheiden. Kostenfrei wird das jedoch nichts werden, wenn es sich bei der defekten EasyBox um ein Kaufgerät handelt.
17.07.2021 14:21 - bearbeitet 17.07.2021 14:27
@DerndBasDrot schrieb:Hallo liebe Gemeinde,
...
die Easybox 803 A von meiner Mutter ist defekt.
..
Sie ist eine langjährige Kundin, über 10 Jahre auf jeden Fall, geschätzt eher noch viel länger. Damals war die Easybox in dem Vertrag enthalten. Kann nun für einen Austausch wirklich Geld verlangt werden?
...
Was meint ihr dazu?
Ja, kann. Hatte selbst auch eine Easybox 803A, die gab es damals für 1 € zum Vertrag. D.h. die EB war mein Eigentum mit einer Ganrantiezeit von 2 Jahrem. Bei Defekt nach 2 Jahren hätte ich mich selbst um die Reparatur oder Neubeschaffung kümmern müssen, z.B. auch Abschluss eines neuen Vertrags mit einem Router als Mietgerät. Habe dann ein Vodafone-Angebot genutzt und die EB 803A preisgünstig durch Kauf einer Fritz!Box 7490 ersetzt.
am 17.07.2021 17:02
@DerndBasDrot schrieb:
Damals war die Easybox in dem Vertrag enthalten.
Höchstwahrscheinlich als Kaufgerät (für den symbolischen einen Euro) - und dann ist die 24-monatige gesetzliche Gewährleistungsfrist längst abgelaufen. In dem Moment seid ihr dann selbst für den Ersatz verantwortlich.
@DerndBasDrot schrieb:
Diese sei dann aber kostenpflichtig für 1,99 Euro im Monat.
Das wäre das Mietmodell, bei dem während der Mietzeit bei Defekt ein (kostenloser) Austausch vorgenommen wird - egal wie alt das Gerät ist. Dafür muss aber dann halt auch dauerhaft bezahlt werden...
@DerndBasDrot schrieb:
Ich schätze mal, dass man die dann auch einmalig kaufen könnte.
Höchstwahrscheinlich ja, wobei du dann wieder das Problem hast, dass nach Ablauf der 24-monatigen Gewährleistung du wieder bei einem Gerätedefekt in der gleichen Situation bist, wie du jetzt auch bist.
@DerndBasDrot schrieb:
Sie ist eine langjährige Kundin, über 10 Jahre auf jeden Fall, geschätzt eher noch viel länger.
Das spielt für die Frage nach den gesetzlichen Gewährleistungsrechten keine Rolle - 24 Monate ab Kaufdatum.
@DerndBasDrot schrieb:
Kann nun für einen Austausch wirklich Geld verlangt werden?
Ja, sofern es sich um ein Kaufgerät handelt, bei dem die Gewährleistungszeit abgelaufen ist.
Ist beim Auto oder Fernseher auch nicht anders - wenn die 24 Monate rum sind, geht ein Ausfall oder Reparatur immer auf die eigene Kappe und der Händler muss nichts mehr tun.
Ob ihr jetzt eine EasyBox mietet -oder- eine EasyBox kauft -oder- ob ihr (nicht lieber gleich) eine FritzBox (seitens AVM meines Wissens nach mit 5 Jahren Garantie für den Erstkäufer) kauft, müsst ihr selbst entscheiden. Kostenfrei wird das jedoch nichts werden, wenn es sich bei der defekten EasyBox um ein Kaufgerät handelt.
am 18.07.2021 03:46
Alles klar, danke für eure Antworten. Dann hatte ich das falsch eingeschätzt und Vodafone ist da natürlich nicht mehr für verantwortlich.
Ich habe tatsächlich noch eine Easybox 804 im Keller gefunden. Dann wird es erstmal hiermit versucht.