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Lösung
am 25.08.2023 20:41
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf meinem privaten Grundstück befindet sich an der Außenwand meines Hauses ein HÜP für Fernsehkabel, welchen ich gerne stillgelegt und demontiert haben möchte. Dieser HÜP versorgt allerdings ebenso Nachbarn, jedoch gibt es keine eingetragenen Leitungsrechte. An wen muss ich mich wenden?
Mit freundlichen Grüßen
26.08.2023 00:51 - bearbeitet 26.08.2023 00:52
Zuerst solltest du dich mal mit deinen Nachbarn verständigen - denn wenn du meinst, einfach so deren Leitung zu kappen, machst du dich nicht sonderlich beliebt...
Und nur weil keine eingetragenen Leitungsrechte im Grundbuch stehen, heißt es nicht, dass nicht anderweitige (ggfs. auch mündliche) Vereinbarungen geschlossen wurden, an die du dich trotzdem zu halten hast - und die dann zu einer Kostentragungspflicht bei der Ersatzversorgung und -errichtung des HÜPs für die Nachbarn greifen könnten.
Davon abgesehen müsstest du dich an die Bauherrenabteilung wenden - nur glaube nicht, dass der Rückbau kostenlos ist. Plus das natürlich ein Neuaufbau für eine zukünftige Nutzung (z.B. für den Internetzugang) ebenfalls wieder Kosten verursacht.
am 26.08.2023 06:37
Danke für die Rückmeldung.
Die Leitungen sowohl auf dem Grundstück und auch durch den Keller meines Hauses zu den Nachbarn (Reihenhaus) stehen diversen Renovierungs/Sanierungs- und Umbaumaßnahmen entgegen. Nachbarn haben vier Alternativen zur Verfügung (FTTH, LTE, DSL und SAT), Neuaufbau ist nicht geplant, da FTTH.
Mündliche Absprachen sind mit mir nicht getroffen worden. Ob ein Grundstücknutzungsvertrag von einem Vorbesitzer existiert ist mir nicht bekannt.
BTW: Ich selbst kann den Anschluss laut Verfügbarkeitsprüfung nicht nutzen mit der Begründung "Schachtausstieg". Ist aber auch nicht gewollt.
Ich wende mich an die Bauherrenabteilung.
am 26.08.2023 07:26
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Bauherrenservice
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