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am 24.10.2022 09:33
Hallo,
ich wollte mich nur schnell rückversichern: Ich habe bei Ebay einen Router gekauft, der im Titel und Artikel mit der Nummer 20002857 beschrienben wurde, sich nun aber als ein 20002827 (UnityMedia) herausgestellt hat. Wenn ich das hier so richtig lesen, sind das alles Geräte, die nicht für den Verkauf bestimmt sind und ich werde sie nicht angemeldet bekommen. Ist das so korrekt oder ist die 20002827 (gegenüber der 20002858) wieder ein Sonderfall?
Es geht mir darum den Ebay Kauf abzubrechen, weil ich sonst ein Gerät bekomme, was ich niemals nutzen werden kann.
am 24.10.2022 11:12
Andere als die freien Geräte -egal ob nun mit Branding von Vodafone / KabelDeutschland -oder- mit Branding von Vodafone West / Unitymedia -oder- anderem Branding eines Netzbetreibers- werden NICHT freigeschaltet.
Und ja, wenn es sich um die Box um ein ehemaliges UM-Leihgerät handelt, wird es definitiv nicht freigeschalten...
Davon abgesehen: Du kannst den Kauf wahrscheinlich nicht abbrechen, wenn in der Beschreibung klar ersichtlich ist, dass es sich um ein ehem. UM-Leihgerät handelt - weil du dann um den Umstand vor dem Kauf wusstest oder hättest wissen können, dass die Geräte nicht freigeschaltet werden.
24.10.2022 11:29 - bearbeitet 24.10.2022 11:29
Also ich hoffe doch das mir der Ebay Käuferschutz da hilft. Denn sowohl im Titel als auch in der Beschreibung stehen die Nummern des freien (57) Routers, nur wird ein anderer geliefert. Ich bin erst durch Zufall auf die ganze Problematik gestoßen. Ich glaube nicht dass man davon ausgehen kann, dass Nutzer wissen, das es bestimmte Router gibt, die sich darin unterscheiden dass sie mal ein Leihgerät waren. Und wenn die Verkäufer schreibt. Funktioniert tadellos, ohne Branding, und dann noch die freie nummer (57) erwähnt, dann kann man schon von einer Täuschung ausgehen.
am 24.10.2022 12:20
@cyliax schrieb:
Also ich hoffe doch das mir der Ebay Käuferschutz da hilft. Denn sowohl im Titel als auch in der Beschreibung stehen die Nummern des freien (57) Routers, nur wird ein anderer geliefert.
Dann ist es doch aber nicht die gekaufte Ware - ergo: Verkäufer -notfalls anwaltlich- auffordern, die gekaufte Ware zu liefern (also freie Box mit der 57) oder ihm klarzumachen, dass du selbst eine neue freie Box im Einzelhandel erwerben wirst und er die Kaufpreisdifferenz zu zahlen hat...
Denn wenn er eine freie Box zum Kauf anbietet, hat er auch eine freie Box zu liefern - liefert er etwas anderes, auch wenn es ähnlich ist, ist der Kaufvertrag schlichtweg nicht erfüllt. Oder meinst du etwa, dass du verpflichtet bist, wenn du dir einen roten VW Golf mit 2.0 TDI bestellst, einen blauen VW Golf mit 1.2 TFSI zu akzeptieren?
Im Prinzip musst du sogar den Verkäufer auffordern, die bestellte Ware zu liefern - nur wenn er dies endgültig verweigert, kannst du vom Rücktrittsrecht (inklusive Schadenersatz) Gebrauch machen.
Ob der eBay-Käuferschutz dir da weiterhilft, dürfte fraglich sein - der wird wahrscheinlich eher sagen: "Hast 'ne 6591 bestellt, hast 'ne 6591 bekommen, nix Käuferschutz..."
Zumal: Warum sich auf den Käuferschutz verlassen (der bei Weitem nicht an die Gesetze gebunden ist), wenn es dafür klare Regeln im BGB gibt und du hier -im Zweifel mit etwas anwaltlichem Nachdruck- viel eher zum Ziel kommst und vor allem auch die Kosten einer "Ersatzbeschaffung" einer freien Box erstattet bekommst? Denn beim Käuferschutz fällt der Schadenersatz für die Preisdifferenz zwischen der gekauften Box und einer aus dem Einzelhandel definitiv flach - da bekommst du maximal den Kaufpreis von eBay wieder...
24.10.2022 15:57 - bearbeitet 24.10.2022 15:57
Ich hatte Glück, der Verkäufer hat selbst Ebay kontaktiert, weil er sich im Recht sah... und siehe da der Kauf wurde von seiner Seite abgebrochen und ebay/ PayPal hat die Rückerstattung veranlasst. Puh... danke fürs Mut machen, aber ist nochmal alles gut gegangen. Es fällt jedenfalls schon extrem auf, wie viele da bei ebay ihr Glück versuchen und auch gerne oft mehrere Artikelnummern angeben. Ich kaufe jetzt nur noch nachdem ich ein Foto der Rückseite bekommen habe und eine schriftliche Bestätigung über die "57" bekommen habe. Insgesamt ist die Handhabung seitens der Kabelnetzbetreiber aber schon recht fragwürdig, mal abgesehen von dem vielen Elektroschrott der so produziert wird. Also "Routerfreiheit" klingt für mich anders.
am 24.10.2022 16:40
@cyliax schrieb:
Insgesamt ist die Handhabung seitens der Kabelnetzbetreiber aber schon recht fragwürdig, mal abgesehen von dem vielen Elektroschrott der so produziert wird.
Elektroschrott wird dabei nicht produziert, wenn die Kunden die Leihgeräte auch zurückgeben würden. Denn in dem Fall lässt Vodafone die Geräte wieder aufarbeiten und sie gehen dann an den nächsten Kunden wieder als Leihgerät raus.
Wenn jedoch Kunden der Meinung sind, sie seien schlauer und würden mit der Unterschlagung von Leihgeräten besser fahren, dann nur zu - nur muss Vodafone das halt nicht akzeptieren, das Geräte die weiterhin im Eigentum von Vodafone sind, nun durch Dritte unberechtigt verwendet werden sollen.
@cyliax schrieb:
Also "Routerfreiheit" klingt für mich anders.
Wie stellst du dir denn "Routerfreiheit" bei unterschlagenen Leihgeräten vor?
Diese Geräte sind NIE in das Eigentum des Kunden übergegangen - daher handelt es sich auch nicht um "freie" Geräte, sondern es sind und bleiben Leihgeräte, selbst wenn dort ein Schadenersatz für Nichtrücksendung bezahlt wurde. Dieser Schadenersatz ist nämlich -ähnlich wie auch der Selbstbehalt bei der Autovermietung- keinesfalls ein Verkauf der Box -- oder glaubst du etwa auch, dass du nach Zahlung des Selbstbehalts bei einem gemieteten Auto dann der Eigentümer wirst und es dann frei verkaufen oder auf dich zulassen kannst?
Mal davon abgesehen, dass Routerfreiheit explizit nur für im Handel erworbene Geräte gilt - und dazu gehören die gebrandeten Modelle der Kabelnetzbetreiber halt nicht.
am 10.06.2023 01:24
Ich wollte es mal wissen, und habe so eine 20002827 ausgeliehen und testweise angeschlossen.
Keine Panik, ich gebe das Teil wieder zurück.
Ich surf aber grade drüber. Wie geht dass denn? Das sollte doch gar nicht gehen.
Telefonie geht nicht. Witzigerweise gibt es aber ein Freizeichen.
Ich surf aber nur zwangsweise grade drüber, denn jetzt ist die Vodafone Station ganz seltsam drauf.
Ich hatte sie wieder angeschlossen nach dem Test, und das Teil liefert nur noch 64kbit/s.
Damit kann ich rudimentär surfen, bzw. grad noch email.
Hab die VF Station auch schon zurückgesetzt. -> Nichts. Keine Änderung. Telefon auch tot.
Ganz ohne Freizeichen. Was läuft denn da jetzt falsch?
Wie es der Zufall so will is auch bis Montag, also 12.6.23 da wegen Wartungsarbeiten nicht viel zu machen anscheinend.
Ist die Hotline also bis Montag geschlossen?
Die SIP Daten hab ich ja und wundere mich... wieso ist denn da ein LEERzeichen im Sip Passwort?
Wie krieg ich jetzt meine VF Station wieder zum laufen?
bringt es was, sie einfach nur ununterbrochen angeschlossen zu lassen?
10.06.2023 09:48 - bearbeitet 10.06.2023 09:50
@DonJohnson schrieb:Ich surf aber grade drüber. Wie geht dass denn? Das sollte doch gar nicht gehen.
wie wurde die Fritzbox aktiviert?
ohne Aktivierung geht das Surfen dann über den Vertrag des Vorbesitzers
@DonJohnson schrieb:Ich surf aber nur zwangsweise grade drüber, denn jetzt ist die Vodafone Station ganz seltsam drauf.
Ich hatte sie wieder angeschlossen nach dem Test, und das Teil liefert nur noch 64kbit/s.
Damit kann ich rudimentär surfen, bzw. grad noch email.
hättest du Kontakt zur Hotline und hast die MAC des Leihgeräts durchgegeben
@DonJohnson schrieb:Die SIP Daten hab ich ja und wundere mich... wieso ist denn da ein LEERzeichen im Sip Passwort?
wo kommen die her?
sind ja sicher nicht aus dem Nichts auf getaucht
aus welchem Bundesland kommst du nochmal?
abschließende Frage:
warum machst du sowas? hier wurde dir doch bereits ausführlich erklärt wie sich das mit ehemaligen Leihgeräten verhält
10.06.2023 15:06 - bearbeitet 10.06.2023 15:08
Was manche Leutz für Sachen veranstalten und dann auch noch erwarten, dass man ihnen hilft, wenn was nicht funktioniert, weil es eben so nicht funktionieren kann. Nur weil man nicht glaubt, was schon zig mal in Bezug Leihgeräte geschrieben stand.
Unverständlich.
am 12.06.2023 09:28
Wie ist dann in dem Fall, wenn ein Kunde das Gerät nicht zurückgeschickt hatte und stattdessen diese "Geräteabfindung" gezahlt hat?
Dann ist es doch aber sein Gerät und hat das Vodafone-Branding und die Endung "27".
Das Gerät muss ja bei Vodafone aus der Eigentumsliste ausgetragen sein und gleich einem "freiem" Gerät gehandhabt werden!?