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Lösung
17.08.2022 21:52 - bearbeitet 17.08.2022 21:58
Hallo,
eine Frage: kann ich 2 Vodafone Stations miteinander verbinden, so dass ich an der zweiten den gleichen Funktionsumfang wie an der ersten nutzen kann?
Und wenn das nicht geht, dann Frage 2: Kann man die Station an eine Fritzbox anschließen und darüber Internet und WLAN nutzen?
Bitte nur Antworten von Profis oder jenen, die das selbst ausprobiert haben. Ich muss wissen ob ich mir eine zweite Station zulegen kann oder nicht. Vielen Dank 🙂
Marina
17.08.2022 22:39 - bearbeitet 17.08.2022 22:53
Was möchtest du eigentlich erreichen?
Grundsätzlich gilt: 1 Vertrag = 1 Router (VF-Station, Fritzbox, usw)
Trivial Verbinden geht nicht.
am 17.08.2022 23:08
Ich möchte ja gar zu gerne sehen, wie sie sich eine zweite Station "zulegt".....
am 18.08.2022 05:31
@Gelöschter User
eBay lass grüssen
am 18.08.2022 08:13
Zu Frage 1 Nein !! das geht nicht. dann Frage 2 Nein !! das geht auch nicht.
Du kanst eine Fritte hinter eine Vod.Station hängen mußt Netzwerk und auch die Tel.leitung anschließen.
oder nur Fritten erst eine Kabel Fritte und dann weitere Fritten im Mesch über Lan.
18.08.2022 09:01 - bearbeitet 18.08.2022 09:08
Dann ist das *** und Helerei. Knast lässt grüßen
am 18.08.2022 09:30
Wiso Helerei ich kan mir doch soviele geräte kaufen wie ich will !! Die frage ist also welche davon gehören anschließend mir .( bei mir sind es 6 eigene Fritten) und welche habe ich nur für die tonne gekauft.(Eine Vodafone station zum Basteln , experimentieren und umprogramieren)
18.08.2022 09:38 - bearbeitet 18.08.2022 09:54
Die Vodafone Station ist ein Leihgerät und damit NUR UND AUSSCHLIEßLICH Eigentum von Vodafone. Und um die geht es. Sie will sich ja eine zweite Station zulegen, es war da nicht die rede einer Fritzbox. Und das kann sie auf legalem Wege nicht tun. Und zum Thema Helerei, hier steht §259 Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
am 18.08.2022 09:45
@EyAlter schrieb:Eine Vodafone station zum Basteln
Umbau als Vogelhäuschen?
am 18.08.2022 09:49