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Frage

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Antwort

3

Lösung

2 Vodafone Station miteinander verbinden?
Mariprosa
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo,

eine Frage: kann ich 2 Vodafone Stations miteinander verbinden, so dass ich an der zweiten den gleichen Funktionsumfang wie an der ersten nutzen kann?

 

Und wenn das nicht geht, dann Frage 2: Kann man die Station an eine Fritzbox anschließen und darüber Internet und WLAN nutzen?

 

Bitte nur Antworten von Profis oder jenen, die das selbst ausprobiert haben. Ich muss wissen ob ich mir eine zweite Station zulegen kann oder nicht. Vielen Dank 🙂

 

Marina

9 Antworten 9
HausHelene
Giga-Genie
Giga-Genie

Was möchtest du eigentlich erreichen?

Grundsätzlich gilt: 1 Vertrag = 1 Router (VF-Station, Fritzbox, usw)

 

Trivial Verbinden geht nicht.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Ich möchte ja gar zu gerne sehen, wie sie sich eine zweite Station "zulegt".....

@Gelöschter User 

 

eBay lass grüssen

EyAlter
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Zu Frage 1 Nein !! das geht nicht. dann Frage 2  Nein !! das geht auch nicht.

Du kanst eine Fritte hinter eine Vod.Station hängen mußt Netzwerk und auch die Tel.leitung  anschließen.

oder nur Fritten erst eine Kabel Fritte und dann weitere Fritten im Mesch über Lan.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Dann ist das *** und Helerei. Knast lässt grüßen

Wiso Helerei  ich kan mir doch soviele geräte kaufen wie ich will !! Die frage ist also welche davon gehören anschließend mir .( bei mir sind es 6 eigene Fritten) und welche habe ich nur für die tonne gekauft.(Eine Vodafone station zum Basteln , experimentieren und umprogramieren)

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Die Vodafone Station ist ein Leihgerät und damit NUR UND AUSSCHLIEßLICH Eigentum von Vodafone. Und um die geht es. Sie will sich ja eine zweite Station zulegen, es war da nicht die rede einer Fritzbox. Und das kann sie auf legalem Wege nicht tun.  Und zum Thema Helerei, hier steht §259 Strafgesetzbuch:

 

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.


@EyAlter  schrieb:

Eine Vodafone station zum Basteln


Umbau als Vogelhäuschen?

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@RobertP  schrieb:

@EyAlter  schrieb:

Eine Vodafone station zum Basteln


Umbau als Vogelhäuschen?


Er hat das Eigentum eines Dritten erworben und pralt jetzt noch damit