TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 29.10.2018 13:11
Guten Tag allerseits,
im Rahmen eines neu beauftragten Festnetz/DSL-Anschlusses habe ich die FritzBox 7590 bestellt, da im Online-Shop entweder dieser gute Router oder der billige Router zur Miete oder zum Kauf verfügbar war.
Da ich aber bereits diesen Router besitze, würde ich den nun gerne wieder ungeöffnet zurückgeben.
Wie muss ich da vorgehen? Über die Retouren-Seite wurde angezeigt, dass dies nicht mehr möglich sei. Ich habe das Gerät vor ca. 6 Tagen per Post erhalten.
Der Vertragsabschluss liegt schon ein paar Wochen zurück, aber die Bereitstellung hat ewig gedauert.
Gruß
Pepe
am 30.10.2018 08:01
Hallo Pepe1977,
seit dem 7. Oktober 2018 gibts bei uns keine Pflichtrouter mehr für Neuverträge.
Wenn der Auftrag vorher gestellt wurde ... warum bestellst Du bei der Wahl zwischen einem kostenlosen Gerät (Easybox) und einer kostenpflichtigen Fritzbox , nicht die Easybox?
Eine Änderung wäre hier nur im Rahmen des 14 tägigen Widerrufsrechts nach Fernabsatzgesetz möglich gewesen.
Wenn das Widerrufsrecht bereits vorbei ist , bleibt die Möglichkeit nach 24 Monaten auf ein anderes Mietgerät zu wechseln.
Eine Retoure ist hier nicht angedacht.
VG,
Andre