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Antwort
Lösung
am 17.10.2018 12:49
am 20.10.2018 14:41
Hallo KristianRSPD,
Deiner Schilderung geht nicht eindeutig hervor, ob Du den noch offenen Betrag in Höhe von 65 Euro beglichen hast?
Sofern dies erfolgt ist, kannst Du mir gern eine PN senden. Dann prüfe ich, ob eine Rücknahme des Inkasso-Vorgangs noch möglich ist. Versprechen kann ich dies nicht.
Ich benötige Deinen Namen, Deine Kundennummer und das Kundenkennwort.
Grundsätzlich sind Reklamationen zu Rechnungen schriftlich und innerhalb von 8 Wochen an uns zu richten. Warum Du der Meinung warst, dass das zurück buchen der Zahlungen der bessere Weg war, kann ich nicht nachvollziehen.
Gruß,
Jens