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Was macht Vodafone mit seinen Kunden!?
shubaki
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Jeden Monat zahle ich am 29./30. für den laufenden Monat meine Rechnung für Kabel Internet & Telefon. So auch im Mai wieder am 30. für den Monat Mai.
Die Rechnung für Juni über 21Euro58 lag am 08.06.2019 im Briefkasten. Am 12.06.2019 war mein Anschluss gesperrt, als ich bei Vodafone anrief entschuldigte man sich bei mir & schaltete den Anschluss wieder frei. Jedoch kenne ich diese Vorgehensweise von Vodafone schon zu genüge, da dies regelmässig vorkommt, spätestens alle 6 Monate! Nach weiterem nachfragen erfuhr ich *Im Mahnverfahren* das heisst wenn ich innerhalb von 7 Tage die Junirechnung nicht zahle, erneute Sperrrung! Warum das so ist konnte mir niemand erklären, immer wieder wurde ich weiter verbunden & keiner konnte sich & mir erklären warum das so ist. Man versicherte mir das das Problem an oberster Stelle weitergegeben wurde damit man endlich das Problem beheben könne!

Also nochmal am 08.06. habe ich eine Rechnung erhalten die 4 Tage später im Mahnverfahren läuft, für eine Rechnung ohne Mahnung jedoch im Mahnverfahren, diese Rechnung habe ich am 08. erhalten!!! Was spielt Vodafone da für ein korruptes Spiel? Auf Beschwerden per email geht man nicht auf Fragen ein & versucht es so zu drehen das der Anschluss ja trotz nicht zahlung frei geschaltet wurde.

Für wie blöd wird der Mensch noch gehalten? Nicht bezahlt, eine Rechnung die
gerade erst in der Post war, & zudem zahle ich immer am 29. / 30.
Den ganzen Tag habe ich damit verbracht das Problem zu lösen doch einer lügt mehr als der andere ! Ich mag nicht mehr!
Versuchen so die Kunden dazu zu erpressen immer früher zu zahlen! Mir reichts jetzt diese Vorgehensweise brauch ich nicht!

 

Edit: @shubaki Beitrag aus "Feedback" in passendes Board verschoben.

25 Antworten 25

Wenn ich am 29./30 bezahle ist das für den noch laufenden Monat der früher korrekterweise im nächsten Monat abgerechnet wird. Sonst würde ich ja 2mal bezahlen!

Dein Rechnungsmonat ist aber nicht 1.-31. mit Fälligkeit der Zahlung zum 28., sondern ein anderer Zeitraum - der auf der Rechnung steht. Und zwar inklusive Fälligkeit der Zahlung!

 

Wenn du dir dann selbst das Recht rausnimmst, gesetzte Zahlungsfristen einseitig und ohne schriftliche Einwilligung des Gegenübers zu verlängern - und nichts anderes ist es, wenn du am 8. die Rechnung erhältst und erst am 28. bezahlst - dann darfst du dich nicht wundern, wenn das Gegenüber irgendwann mal "verschnupft" reagiert.

 

Und ja, das kann in deinem Fall jetzt heißen, dass du diesen Monat ggfs. 2x zahlen musst, weil du die Zahlung sonst immer schon viel zu lange nach hinten gestreckt hast. Es steht übrigens auch auf der Rechnung, für welchen Zeitraum die Grundpreise fällig werden...

 

Und nein, die Abrechnung ist nicht "für den noch laufenden Monat der früher korrekterweise im nächsten Monat abgerechnet [wurde]", sondern für genau den auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitraum! Und die Rechnung ist fällig, wenn du sie nicht rechtzeitig bezahlst (also die auf der Rechnung genannte Frist nicht einhältst) und nicht, wenn der auf der Rechnung genannte Abrechnungszeitraum abgelaufen ist.

 

Ich zitiere mal aus den AGB, die zu Kabelverträgen gehören:

"4.1 Der Kunde ist verpflichtet [...] 4.1.2 die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen."

Heißt nicht viel mehr als - das Entgelt hat spätestens an dem auf der Rechnung durch die Frist genannten Tag auf dem von VF benannten Konto gutgeschrieben zu sein.

Alles wird so verdreht wie es Vodafone braucht! Ich verschiebe nichts noch hinten, so habe ich einen Vertrag abgeschlossen. Zahlen für den vergangenen Monat, so war es vereinbart. Vodafone geht hin & ändert das auf Vorauszahlung! Datum heute 16. Juni & Ihr habt eine Rechnung die vor 8 Tagen bei mir im Briefkasten lag im Mahnverfahren & auf der Rechnung steht Rechnungszeitraum 01.06-30.06. !

Bis jetzt wurde noch nichts verdreht.

reneromann zeigt dir nur den Soll Zustand.

 

"da dies regelmässig vorkommt, spätestens alle 6 Monate! "

"So war es am Anfang doch Vodafone kann sich einfach nicht an Vereinbarungen halten"

Jo da scheint sich wohl regelmässig evtl. was zu spiesen.

Wurde diese Vereinbarung schriftlich festgehalten/bestätigt bzw. ist das erwähnte Fälligkeitsdatum auf den Rechnungen angepasst? 

Gibt es noch einen offenen Saldo ? 

 

 

 

Hast du denn die Rechnung, die dich am 8.6. erreicht hat, bereits bezahlt?

Und wenn noch nicht - was steht auf der Rechnung als Fälligkeitstermin?

 

Sofern dort eine Fälligkeit VOR dem 28. steht und du dich nicht dran hältst, dann darfst du dich nicht wundern, wenn es zu Problemen kommt. Und sofern die spätere Fälligkeit/Zahlung am Ende des Zeitraums nicht EXPLIZIT SCHRIFTLICH vereinbart und vor allem auch genau so BESTÄTIGT wurde, existiert keine entsprechende vertragliche Vereinbarung. Was du mündlich mit einem Vertreter vereinbart hast, ist irrelevant, sofern es nicht schriftlich bestätigt wurde - Stichwort: Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

Lars
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo shubaki,

 

Dir wurden ja schon viele richtige Punkte genannt.

 

Ich möchte mal dazu noch den Punkt 6.1 aus den AGB hinzufügen. Der zweite Satz ist dort eindeutig. "Danach sind diese Preise monatlich im Vorraus zu zahlen". Dazu kommt dann noch Punkt 6.3 "Der Rechnungsbetrag ist spätestens 5 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen".

 

Diese AGB hast Du zu Vertragsbeginn erhalten. Wenn keine schriftlichen Nebenabreden getroffen und bestätigt worden, sind diese auch so gültig. Wenn wir den Rechnungsbetrag erst im laufenden Monat stellen, ist das völlig Ok und von den AGB abgedeckt. Wenn du dann verspätet zahlst, kann es zu einer Sperre kommen.

 

Viele Grüße

Lars

Bewertet hilfreiche Beiträge mit Likes und Sternen!
shubaki
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Das ist wohl der wichtigste Punkt, also wie wärs mit Hausaufgaben machen & nicht nur Hausaufgabewn verteilen!

 

***

 

 

An die Forenregeln angepasst.

 

Im Forum ist keine Rechtsberatung gewünscht.

Wenn du den Rechtsweg beschreiten willst wird dich keiner davon abhalten. 

Wie ich schon schrieb Vodafone verdreht alles zu seinen Gunsten.

Meinen Beitrag zu löschen weil es nicht rechtens ist wie Ihr vorgeht das darf dann keiner lesen, is klar! Es geht nicht um Rechtsberatung sondern lediglich um die Tatsache das ein Anschluss wie in meinem Fall nicht gesperrt werden darf. Das ist ein Gerichtsbeschluss!

 

Dann nochmal so:

Edit: Vollzitat von Drittseite ohne Einwiligung des Urhebers entfernt

@shubaki 

Ich habe gerade dein Vollzitat entfernt, da du keine Kenntlichmachung als Zitat vorgenommen hast.

Weiterhin dürfte es fraglich sein, ob du überhaupt berechtigt bist, ein solches Vollzitat zu posten.

 

Davon abgesehen:

Dir ist schon klar, dass ein Gerichtsbeschluss immer nur auf Einzelantrag und Prüfung des konkreten Einzelfalls erfolgt? Dir hilft also ein Beschluss, der für einen anderen Anschluß ergangen ist, rein gar nichts. Und ob ein Richter in deinem Fall ähnlich urteilen würde, darf bezweifelt werden. Denn bei wiederholtem Zahlungsverzug - und nichts anderes ist es, wenn du die Rechnungen nicht binnen der auf der Rechnung genannten Frist bezahlst, sofern keine abweichenden SCHRIFTLICHEN Nebenabreden zum Vertrag existieren und du diese auch vorweisen kannst - könnte ein Richter schon geneigt sein, das eine Sperrung am Ende vielleicht doch gerechtfertigt ist und dein Antrag auf einstweilige Verfügung (gegen die Sperrung) abgewiesen wird.